03.12.2012 Aufrufe

Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

1773 März 15<br />

Nikolaus Mayer erscheint im Namen des Anton [H...?] und erklärt, daß H... sein Haus<br />

und Baindele in der Gemeinde Weißbach zwischen Andreas Geiger und Johann<br />

Schneider der Maria Laminet [übergeben?] habe. Er erhält dafür 10 Metzensaat am<br />

Josberg, außerdem bezahlt sie nach 164 fl, wovon sie für 100 fl Schulden übernimmt<br />

und 64 fl bar bezahlt.<br />

1773.513.2<br />

1773 März 15<br />

Die ledige Maria Anna Schneider übernimmt das dem Hans Thomas Schneider am 25.<br />

Sept. 1772 von seiner Mutter Maria Heer übergebene ganze Vermögen. Sie verspricht<br />

dem Hans Thomas Schneider unter anderem 50 fl, die ihm „ gleich einem andern Kind<br />

sollen [imer?] nechst folgenden Herbst verabfolgt werden“.<br />

1773.514.1<br />

1773 März 21<br />

Margaretha Mayer verkauft 2 Metzensaat am Josberg dem Franz Geisenhof um 32 fl.<br />

1773.514.2<br />

1773 März 21<br />

Sebastian Zweng verkauft 2 Metzensaat auf dem Hochengstatt um 55 fl an Niclas<br />

Besler.<br />

1773.514.3<br />

1773 März 24<br />

Am 18. Januar 1769 hat Johann Thomas Scheitler seinem Sohn [Anton] Scheitler sein<br />

Haus auf dem Berg um 1100 fl als mütterliches Erbgut überlassen und dabei<br />

vereinbart, daß der Sohn bei Gelegenheit darin einziehen könne. Dem Vater verbleibe<br />

aber noch die Stube? und Einlage und, wenn sich aus seiner anderen Ehe keine<br />

Leibeserben zeigen würden, dann solle alles Vermögen nach dem Tode des Vaters an<br />

den Sohn fallen. Jedoch erhält die Frau noch 600 fl, wovon 400 fl ihr zur freien<br />

Disposition stehen, 200 fl aber fallen nach ihrem Tod an den Sohn Anton. Als der Sohn<br />

nun sein mütterliches Erbgut annehmen wollte, konnte er es mit seinem Vater nicht in<br />

Güte zu Werk bringen.<br />

Vater und Sohn erscheinen nun heute mit ihren Beiständen, dem Heiligenpfleger Hans<br />

Jörg Schneider, dem Gerichtsschreiber Joseph Scheitler, dem Hans Peter Eberle und<br />

dem Jakob Vögeler, und schließen folgenden Vergleich:<br />

1. Johann Thomas Scheitler und dessen Frau Maria Doser versprechen dem Sohn<br />

entweder 800 fl bar zu zahlen oder so viel Schulden auf das Haus aufzunehmen.<br />

2. Diese 800 fl sollen durch Verkauf einiger Grundstücke abgetilgt werden und das<br />

Ehepaar Scheitler verspricht, daß „solche“ nach dem Tod des Hans Thomas Scheitler<br />

wieder in die Erbmasse zurückgehen.<br />

3. Die Maria Doser, dann als Witwe, könne sodann das Haus unversucht um 1200 fl<br />

übernehmen. Ihre 400 fl sind dadurch getilgt und von den 800 fl, die von ihrem Gut<br />

genommen wurden, kann sie die Erbschaft bezahlen.<br />

4. Sollte sie aber dem Sohn Anton das Haus zurückgeben, dann darf sie die 400 fl und<br />

die 200 fl fordern, letztere stehen ihr aber nur lebenslang zum Genuß zu.<br />

5. Für das übrige väterliche Vermögen soll der Sohn „vollkommener“ Erbe sein.<br />

PS: Sollte Thomas Scheitler dem Sohn das Haus unversucht zuschlagen wollen, so<br />

128

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!