03.12.2012 Aufrufe

Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

lebenslang genießen. Der Rückfall wird erst nach seinem Tode fällig. Wenn ein<br />

Leibeserbe zwar vorhanden ist, aber nach einiger Zeit stirbt, soll alles wie oben geregelt<br />

werden.<br />

Zeugen u.a.: Hans Jörg Reichart, Vater des Hochzeiters, und Bernhard Schneider,<br />

Schwager der Braut<br />

1778.606.1<br />

1778 Jan. 30<br />

Johann Hauser von Steinach erscheint mit seinen Eltern Jakob Hauser und Gertraud<br />

Daum und erklärt, dass er für das Heu von 7 Metzensaat seinen Eltern quartaliter 3 fl<br />

30 kr geben wolle. Wenn ein Elternteil stirbt, soll der Sohn sofort 2 Metzensaat erben<br />

und für den Rest nur noch jährlich 7 fl bezahlen.<br />

Wenn der Sohn vor den Eltern sterben sollte, dann muss seine Witwe diese Summe<br />

bezahlen, die Kuh dürfen die Eltern aber für immer behalten, auch zwei Betten und den<br />

Kasten.<br />

1778.608.1<br />

1778 Jan. 31<br />

Ehevertrag der Maria Anna Mayer von Weißbach, verwitwete Erd, mit dem ledigen<br />

Franz Xaver Bachner von Röfleuten. Der Hochzeiter bringt 60 fl in die Ehe, die<br />

spätestens nach zwei Jahren vom Bruder Johann Baptist Bachner bezahlt oder dann<br />

verzinst werden müssen. Die Braut bringt ihre Wohnbehausung samt Baind und zwei<br />

Metzensaat in Weißbach in die Ehe.<br />

Falls ein Ehepartner ohne Leibeserben verstirbt, soll alles nach uraltem Pfarrsbrauch<br />

gehalten werden. Aus erster Ehe sind noch zwei Kinder vorhanden (Joseph Anton und<br />

? Barbara Erd), denen ? fl als Voraus vereinbart werden und die nach Erreichen des<br />

18. Lebensjahres verzinst werden müssen (5 %).<br />

Zeugen u.a.: Mang Anton Mayer von Kreuzegg und Veronika Mayer von Kappel, Bruder<br />

und Schwester der Hochzeiterin<br />

1778.610.1<br />

1778 Jan. 12<br />

Hans Jörg Aufmann von Steinach und seine Frau Maria Anna Schneider erklären, dass<br />

sie ihre Wohnbehausung in Steinach zwischen den Kindern des Johann Weiß und<br />

Anton Strehle, aus der jährlich 1/2 Vierling Vogtshaber und 3 kr Pfingstgeld zu<br />

entrichten sind, dazu drei Kühe, alle Äcker und Wiesen und eine Krautstrange ihrem<br />

Sohn Engelbert Aufmann übergeben wollen. Der Sohn muss dafür die Schulden nach<br />

Füssen bezahlen. Die Eltern erhalten die obere Stube und Holz und Kraut nach<br />

Notdurft. Eine Tagmahd in den Wilden Geren behalten die Eltern noch für sich.<br />

Es ist noch eine Schwester Josepha Aufmann vorhanden, die bei ihrer Verheiratung<br />

eine Lus oder 200 fl vom Bruder erhält samt einer Kuh. Bleibt sie ledig, so hat sie und<br />

der Sohn Joseph Anton Aufmann, ein Student, den Winkel im Hause.<br />

Der Vater Hans Jörg Aufmann soll von dem zu erwartenden Heiratsgut des Sohnes 300<br />

fl erhalten, wovon die Schulden in Füssen bezahlt werden müssen.<br />

1778.612.1<br />

1778 Jan. 1 [Zettel zwischen fol. 613 und 614]<br />

Bestätigung des Landamannamtes Sonthofen, dass Anna Maria Kresser von Hindelang<br />

den Engelbert Aufmann heiraten kann.<br />

1778.613.1<br />

243

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!