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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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1773.540.1<br />

1773 Juli 17<br />

Ehevertrag des Witwers Anton Haf mit der Witwe? Mechthilda Erd. Die Hochzeiterin<br />

bringt in die Ehe Haus, Hof, Baind, Kraut- und Wurzgarten, 9 Metzensaat, 1 Wiesmahd,<br />

1 Kuh und 1? Kalb.<br />

Der Hochzeiter setzt dagegen 470 fl, wovon 170 fl Rückfall vereinbart wird. Davon muß<br />

sein Stiefkind Maria Anna Enzensperger? den dritten Teil erhalten. Wenn er nach<br />

seiner Frau stirbt, gehört ihm alles.<br />

Zeugen: Franz Zweng, Xaver Rist „als nächster Freind“ und Sebastian Schwarzenbach<br />

1773.541.1<br />

1773 Juli 17<br />

Vorstehende [1773.541] haben sich mit Xaver Rist geeinigt, daß seine Ehefrau und er<br />

selbst für das väterliche Erbgut für alles und jedes pro nunc et tunc 12 fl erhalten soll.<br />

1773.542.1<br />

1773 Juli 27<br />

Der ledige Joseph Anton Schneider von Dorf verkauft mit Einverständnis des Hans<br />

Georg Schneider 10 Metzensaat im Rieder Ösch, 6 Metzensaat und 4 Metzensaat um<br />

404 fl an Georg Lotter.<br />

1773.542.2<br />

1773 Juli 27<br />

Joseph Haf, Antons Sohn, verkauft 1 Wiesmahd oder Gern an Rehbichler Steig bei der<br />

Ach um 145 fl an Joseph Anton Lercher. Der Käufer verspricht, 70 fl auf Michaeli zu<br />

bezahlen und die Bezahlung von 30 fl an Maria Doser zu übernehmen. Die restlichen<br />

45 fl will er an Michaeli 1774 begleichen. Das Feld bleibt der Waise Peter Haf<br />

verpfändet.<br />

1773.543.1<br />

1773 Sept. 2<br />

Ehevertrag des Witwers Joseph Ullmann mit der Juliana Niggel von Hopferau. Die<br />

Hochzeiterin bringt in die Ehe 135 fl, wovon? 40 fl von Hans Michael Poppler daselbst<br />

als Kapitalschuld nach Hopfen übernommen werden soll. Der Hochzeiter bringt sein<br />

ganzes liegendes und fahrendes Vermögen in die Ehe.<br />

Aus erster Ehe sind noch drei Kinder, Joseph Anton, Johannes und Kreszentia,<br />

vorhanden, denen 100 fl zum Voraus ausgemacht wurden. Falls noch Kinder folgen<br />

sollten, sind alle im Erbe gleichgestellt. Wenn aus der neuen Ehe keine Kinder<br />

hervorgehen, darf die Frau das Gut lebenslang nutzen. Stirbt die Frau vor ihrem Mann,<br />

sollen 30 fl an ihre Verwandtschaft zurückfallen.<br />

1773.543.2<br />

1773 Sept. 5<br />

Johann Georg Hörmann und seine Frau Maria Guggemos übergeben an ihre Tochter<br />

Maria Anna Hörmann Haus, Hof, die halbe Baind, den halben Krautgarten und vom<br />

Wurzgarten ein Drittel, dann 4 Metzensaat auf dem Burgweg, eine Kuh und ein Kalb.<br />

Dafür muß die Tochter den Eltern 50 fl herauszahlen.<br />

Das übrige Vermögen behalten die Eltern noch für sich zur freien Disposition. Sie<br />

haben im Haus das freie, ungehinderte Wohnrecht und erhalten von der Tochter das<br />

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