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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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ehrliche Ausstattung und 3 Kühe, wofür der Hochzeiter 300 fl einbringt. Falls die<br />

Hochzeiterin ohne Leibeserben verstirbt, soll der Hochzeiter in 3 Jahresfristen 300 fl an<br />

die Verwandtschaft der Frau zahlen und den Kleiderkasten zurückgeben, im<br />

umgekehrten Fall muß die Hochzeiterin an die Verwandtschaft des Mannes in 2<br />

Jahresfristen 100 fl zurückzahlen. Wenn Kinder vorhanden sind, soll ihnen ein Voraus<br />

ausgemacht werden, falls der überlebende Teil wieder heiratet.<br />

1770.055.1<br />

1770 Febr. 14<br />

Joseph Lochbihler von Ösch hat den Kindern aus erster Ehe im Beisein des/r ? Zobel<br />

und des Martin Wetzer für den Fall seines Todes seinen Besitz vermacht.<br />

Die Maria Anna erhält 5 Metzensaat auf dem Geren, 3 Metzensaat unter der Gasse, 4<br />

Metzensaat unter dem Ösch, eine Wiesmahd in Kappel und einen Wiesboden. Da sie<br />

schon 500 fl als Heiratsgut bekommen hat, so muß sie der Viktoria und Kreszentia je<br />

50 fl auszahlen.<br />

Die Maria erhält Haus, Hof, Baind, Kraut- und Wurzgarten, alles Vieh, die Mobilien und<br />

Fahrnis, 12 Metzensaat auf den Wengle, einen Wiesboden auf dem Schnall und eine<br />

Lus auf dem Haslach. Dafür muß sie der Kreszentia 100 fl und der Viktoria 120 fl<br />

zahlen.<br />

Außerdem erhält Viktoria 4 Metzensaat auf dem Hauswang, 4 Metzensaat unter dem<br />

Ösch, 2 Metzensaat auch dort, 2 Metzensaat auf dem Schrottach, 4 Metzensaat über<br />

der Ach, eine Wiesmahd im Tannenknie und von ihrer Schwester Maria Anna neben<br />

den 50 fl noch weitere 15 fl.<br />

Kreszentia erhält 6 Metzensaat unter dem Rainen, 4 Metzensaat unter dem Ösch, 2<br />

Metzensaat im Weidach, eine Lus im ?bach und 15 fl von der Schwester Viktoria.<br />

Da [Viktoria und Kreszentia] 500 fl [Heiratsgut] haben sollen, müssen die beiden älteren<br />

Schwestern dafür bürgen.<br />

1770.056.1<br />

1770 Febr. 14<br />

Ehevertrag des ledigen Simon Mayer mit der auch ledigen Maria Lochbihler. Die Braut<br />

bringt in die Ehe Haus, Hof, Baind, Kraut- und Wurzgarten, 12 Metzensaat und eine<br />

standesgemäße Ausstattung, der Hochzeiter 400 fl.<br />

Falls die Frau innerhalb eines Jahres ohne Kinder sterben sollte, erhält die<br />

Verwandtschaft 400 fl, den Kleiderkasten und die Halskleider zurück, im umgekehrten<br />

Fall sind es 100 fl. Wenn Kinder vorhanden sind, soll ihnen ein Voraus ausgemacht<br />

werden, falls der überlebende Teil wieder heiratet.<br />

1770.058.1<br />

1770 Febr. 15<br />

Joseph Schneider, Sohn des Matheis, vertauscht 4 Metzensaat im Wintertal an Joseph<br />

Anton Friedel, Schloßbauer in Zell, und erhält von ihm 2 Metzensaat in der Kölle. Da<br />

Schneiders Feld mehr wert ist, gibt ihm Friedel noch 34 fl zur Aufgabe.<br />

1770.060.1<br />

1770 Febr. 16<br />

Anton Haf, Witwer in Dorf, erklärt, daß er wegen seines bresthaften Alters Haus, Hof,<br />

Baind, Kraut- und Wurzgarten, 13 Metzensaat auf der Haarbaind, 1 Metzensaat auf<br />

dem Geren, 2 Metzensaat auf dem Riegelacker und eine Lus auf der Drisselhalde, alles<br />

im Wert von 700 fl an seine Tochter Maria Haf übergeben will.<br />

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