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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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ergäben hätten. Es sei daher unmöglich, dass sie in Zukunft in Frieden und Einigkeit<br />

zusammenleben könnten.<br />

Im Beisein des Matthias Stich wurde nun zwischen Vater und Sohn ein Vergleich<br />

ausgehandelt, wonach der Sohn die von Joseph Anton Hannes am 10. Febr. an Joseph<br />

Wörzner verkaufte Behausung anlösen solle und sie mit Kasten, 2 Bettstätten, 1<br />

Pfanne, 1 Schüssel aus Zinn und 1 Krug und ein Bett ausstatten soll. Die Eltern<br />

erhalten auch die von der Übergabe ausgenommene Wiese.<br />

Bruder und Schwester des Gutsinhabers haben künftig den Winkel im neuen Haus,<br />

doch muss der Vater die 200 fl der Tochter geben, falls sie heiratet. Die Kuh, die dem<br />

Sohn ausgemacht ist, hat dagegen der Gutsinhaber zu bezahlen.<br />

1778.633.1<br />

1778 März 5<br />

Am 10.02. hat Joseph Anton Hannes seine Wohnbehausung an einen fremden,<br />

nämlich Joseph Würzner, verkauft. Engelbert Aufmann nimmt nun sein Einstandsrecht<br />

als Pfarrs- und Gemeindsmann in Anspruch und verpflichtet sich alle Zahlungstermine<br />

zu übernehmen. Engelbert Aufmann verschreibt dem Verkäufer Hannes nicht nur<br />

dieses Haus, sondern auch noch ein Haus in Steinach zwischen Anton Strehle und den<br />

Kindern des Joseph Weiß.<br />

1778.635.1<br />

Augsburger Pflegämter 254, zwischen fol. 267 und 268<br />

1778 März 12<br />

Der Sensenschmied Johannes [Siller], der in Anbetracht seines hohen Alters schon<br />

eine letztwillige Disposition über sein von verbliebenes Vermögen gemacht hat, will<br />

diese Verfügung noch etwas abändern und gibt zu Protokoll:<br />

1. Es sollen jene 1000 fl, welche Joseph Lob, Tafernwirt in Vils, von seiner nunmehr<br />

verstorbenen Tochter Anna Maria Siller, geweste Ehrgott, in Händen hat und ihm, Siller,<br />

mit 4 ½ % verzinst werden müssen, nach seinem Tod an die vier zurückgelassenen<br />

Kinder seiner Tochter fallen.<br />

2. Johann Siller vermacht diesen vier Enkeln, weil sie noch kein Bett und Bettgewand<br />

erhalten haben aus seinem noch unverteilten Vermögen miteinander im Voraus noch<br />

40 fl.<br />

3. Sein Sohn Johann Jakob Siller, der Gutsinhaber, hat noch vom Vater 2000 fl in der<br />

Hand, die er jährlich mit 30 fl verzinsen muß. Davon dürfe er nach dem Tod des Vaters<br />

1000 fl gleich behalten. 400 fl solle die Tochter Ursula Braunmüller erhalten. Die<br />

restlichen 600 fl sollen zu gleichen Teilen an Ursula Braunmüller, an die vier Enkel und<br />

an Hans Jakob Siller verteilt werden.<br />

4. Außerdem überläßt Siller seinem Enkel Andreas Siller, der sich derzeit als Student in<br />

Augsburg aufhält, seine neue ?-Uhr, die vorhandene Stockuhr, eine neue Bettstatt samt<br />

den Vorhängen, eine Truhe, das Unter- und Überbett, in dem er selbst liegt, ein Polster,<br />

zwei Kissen, sechs Unter- und Überzüge, drei Leilacher aus Flachs, drei Polster-<br />

Züchen, vier Kissetzüchen, ein neues Tischtuch, sechs Teller aus Zinn und zwei<br />

zinnerne Caffegeschirr. Falls Andreas vor ihm sterben sollte, solle alles an die übrigen<br />

Erben verteilt werden.<br />

5. Der Sohn und Gutsinsitzer Hans Jakob Siller soll zwei Hanguhren, eine Sackuhr,<br />

zwei Kugelbüchsen, eine Flinte und das von den Vilsern erkaufte Wäldlein sowie alles<br />

eiserne Werkzeug erhalten.<br />

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