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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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Mayer von Kappel, die krankheitshalber nicht selbst kommen kann. Anastasia will<br />

wegen ihres Alters ihre Behausung, Schmiede, Kraut- und Wurzgarten samt Äcker<br />

ihrem Sohn [Hans?] Michael Mayer übergeben.<br />

Falls sie nicht miteinander auskommen, muß der Sohn ihr ein Stüble erbauen,<br />

außerdem nimmt sie von der Übergabe aus die Lohnhalde, welche der Sohn ihr ansäen<br />

muß, doch fällt das Grundstück nach ihrem Tod an ihn zurück. Solange die Mutter beim<br />

Sohn verbleibt, muß er ihr quartaliter 30 kr geben, nicht aber, wenn sie in das<br />

vereinbarte Stüble zieht, weil sie dann von dem Feld leben will. Es ist noch ein Bruder<br />

des Übernehmers, Johannes Mayer, vorhanden, der in der Pfarrei Ottacker, Kippach<br />

genannt, verheiratet ist. Er soll, falls die Mutter noch vor der Hochzeit sterben sollte,<br />

150 fl erhalten. Sollte die Mutter über kurz oder lang sterben, erhält er 125 fl, 100 fl<br />

gelich nach dem Tod. Das Bett- und Leibgewand der Mutter soll unter die Brüder<br />

verteilt werden.<br />

1775.195.1<br />

XXXXXX Kopie von Seiten 198/199 fehlen XXXXXXXX<br />

1775 Febr. 16<br />

Ehevertrag des ledigen Johann Leonhard Haf von Dorf mit der ledigen Maria Anna<br />

Schneider von Dorf. Die Braut bringt mit in die Ehe 70 fl, 2 Metzensaat im Rieder Ösch,<br />

eine standesgemäße Ausfertigung und eine Kuh, der Hochzeiter das am 8. Dezember<br />

übernommene Anwesen.<br />

Falls ein Ehepartner ohne Leibeserben verstirbt, muß der Kleiderkasten des<br />

Verstorbenen an die Verwandtschaft verabfolgt werden.<br />

Zeugen u. a.: Maria Schneider, Mutter der Braut<br />

1775.200.1<br />

1775 Febr. 17<br />

Ehevertrag des ledigen Johann Scholz von Ösch mit der ledigen Maria Rosalia Mayer<br />

von Dorf. Die Braut bringt in die Ehe Haus, Baind, Wurz- und Krautgarten zwischen<br />

dem Schulmeister und der Viehweide, 2 Metzensaat in der unteren Ob, eine<br />

Ausfertigung und eine Kuh, alles zusammen im Anschlag zu 420 fl. Dafür widerlegt der<br />

Hochzeiter 5 Metzensaat im Geißkopf und 3 Metzensaat [im] Bergacker.<br />

Falls ein Ehepartner ohne Leibeserben verstirbt, wird auf Seiten der Hochzeiterin 100 fl,<br />

auf Seiten des Hochzeiters 50 fl Rückfall vereinbart, der nach einem Jahr fällig ist.<br />

Zeugen u. a.: Michael Scholz von Ösch, Vater des Hochzeiters; Christian Mayer, Vater<br />

der Braut<br />

1775.201.1<br />

1775 Febr. 26<br />

Felix Hengg von Kappel verkauft 4 Metzensaat, der Zeisleinacker genannt, um 80 fl 30<br />

kr an Hans Jörg Waibel.<br />

1775.203.1<br />

1775 Febr. 28<br />

Johann Leonhard Haf von Dorf verkauft 2 Metzensaat im Rieder Ösch, die er als<br />

Heiratsgut erhalten hat, um 74 fl an Anton König von Ösch.<br />

1775.204.1<br />

1775 März 1<br />

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