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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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1770<br />

Aus dem Jahr 1770 sind Protokolle vorhanden in:<br />

Augsburger Pflegämter 253, fol. 34 -.210<br />

Augsburger Pflegämter 252, fol. 132 - 153,<br />

(durch den Zusatz "a" gekennzeichnet)<br />

StAA Augsburger Pflegämter 253, fol. 34 - 210<br />

1770 Jan. 11<br />

Bei einem Handel zwischen den Brüdern Franz und Georg Zweng ist ein ?-Verstoß<br />

vorgefallen, der zu vielen Geldsplitterungen geführt hat. Beide vergleichen sich nun auf<br />

amtliches Zureden und das der Zeugen, wobei alle Verantwortung dafür aufgehoben<br />

sein soll. Jeder behält die Ware und das Geld, das er in Händen hat, auch die<br />

Schulden, die abgerechnet wurden. Franz Zweng muß noch dem Bruder 125 fl geben.<br />

Zeugen: Michael Zweng, Bildhauer, und Michael Zweng, Vogler<br />

1770.034.1<br />

1770 Jan. 13<br />

Anna Doser, Witwe des Leopold Doser, und ihr Beistand Simon Doser von Berg<br />

erklären, daß die Witwe wegen Bresthaftigkeit und Alter ihr gesamtes Vermögen,<br />

darunter Haus und Hof mit Kraut- und Wurzgarten, an ihre Tochter (Maria) Anna<br />

übergibt, alles im Wert von 300 fl. Die Tochter muß an ihre noch ledigen Schwestern<br />

bei deren Verheiratung 95 fl zahlen oder beim Tod der Mutter. Die Mutter behält noch<br />

ein Feld für sich, erhält jährlich 3 fl, darf eine Kuh einstellen und nach Notwendigkeit.<br />

einlegen. Falls beide wider Erwarten nicht auskommen, muß die Tochter für das Holz<br />

sorgen. Sie erbt, außer dem Bett und Leibgewand, alles, was noch übrig ist.<br />

1770.036.1<br />

1770 Jan. 13<br />

Ehevertrag zwischen dem Joseph Günther von Kappel und der Anna Doser. Die Braut<br />

bringt das übergebene Gut mit in die Ehe, der Bräutigam als "Widerlag" 150 fl.<br />

Wenn ein Ehepartner vor Ablauf eines halben Jahres stirbt, wird ein Rückfall in Höhe<br />

von 50 fl vereinbart. Falls Kinder vorhanden sind und der überlebende Teil eine zweite<br />

Ehe eingehen will, soll den Kindern ein Voraus ausgemacht werden.<br />

1770.038.1<br />

1770 Jan. 14<br />

Ehevertrag zwischen dem Anton Waibel und der Barbara Babel. Die Braut bringt 400 fl<br />

mit in die Ehe, während der Hochzeiter Haus, Hof, Kraut- und Wurzgarten samt Felder<br />

einbringt. Wenn ein Ehepartner vor Ablauf eines Jahres stirbt, wird ein Rückfall in Höhe<br />

von 100 fl vereinbart, der vor Ablauf eines Jahres ausgezahlt werden muß. Falls Kinder<br />

vorhanden sind und der überlebende Teil eine weitere Ehe eingehen will, soll den<br />

Kinder ein Voraus ausgemacht werden. Der Rückfall wird nur aus dem Vermögen der<br />

Braut bezahlt und zwar an die Kinder des Nikolaus Lochbihler, Alois und Maria Anna<br />

Lochbihler, welche Kinder ihrer Schwester sind. Anton Waibel hat aus erster Ehe einen<br />

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