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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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1775 Febr. 3<br />

Ehevertrag des ledigen Joseph Babel von Pinswang/Gericht Ehrenberg und der ledigen<br />

Maria Kreszentia Lotter von Meilingen. Die Braut bringt in die Ehe 200 fl, für die der<br />

Vater Johann Lotter alle Herrschaftsgebühren übernimmt. Der Hochzeiter widerlegt<br />

dafür sein Haus mit Garten in Pinswang. Falls ein Ehepartner ohne Leibeserben<br />

verstirbt, wird auf Seiten des Hochzeiters 100 fl, auf Seiten der Braut 20 fl Rückfall<br />

vereinbart, doch muß er erst nach dem Ableben des überlebenden Teiles bezahlt<br />

werden.<br />

1775.189.1<br />

1775 Febr. 6<br />

Joseph Doser von Dorf klagt gegen Johannes Lotter von Steinach. Als Joseph Wetzer<br />

in Dorf und Joseph Lotter von Steinach auf seines Sohnes Hochzeit geladen haben,<br />

habe der Beklagte sich vernehmen lassen, man solle nur den Joseph Doser einladen,<br />

den ausgemachten Lumpen, und er habe das noch extra durch das Fenster<br />

nachgeschrieen. Da er solch ehrvergessenes Schmähen nicht leiden könne, bitte er um<br />

Amtshilfe.<br />

Der Beklagte gibt an, daß er lediglich gesagt habe, man solle nur statt seiner den<br />

Joseph Doser zur Hochzeit laden. Der durch den Fronboten vor Amt berufene zeuge<br />

Joseph Wetzer bestätigt, daß Lotter geredet habe: "Was, die Lumpenwar!" und "nur<br />

den Paulele, den Lumpen!" Das wolle er beeiden. Joseph Lotter gab an, etwas gehört<br />

zu haben, er wisse aber nicht, was. Von Amts wegen wird dem Beklagten aufgetragen,<br />

Abbitte zu tun und die gebührende Amtstaxe nebst "Schaff Batzen" zu bezahlen.<br />

1775.190.1<br />

1775 Febr. 7<br />

Leonhard Gschwender und Xaver Besler, beide von Steinach, erklären für Maria Erd<br />

von Steinach, weil sie krankheitshalber nicht erscheinen kann, daß sie Haus, Hof,<br />

Baind, Kraut- und Wurzgarten samt den Mobilien ihrer Base Katharina Zobel von<br />

Meilingen übergeben will. Das Gut wird auf 300 fl angeschlagen, die mit 5 % verzinst<br />

werden müssen.<br />

Die Übergeberin nimmt sich aus das vorhandene Vieh, Heu, Korn, Stroh, Bett- und<br />

Leibgewand, den halben Nutzen an der Baind und am geratenen Obst und Kraut und<br />

die freie Einlage für das Vieh. Außerdem darf sie lebenslang den Hausrat gebrauchen<br />

und erhält den halben Nutzen, wofür sie auch die halbe Steuer zu zahlen verspricht.<br />

Die Übergeberin läßt auch festhalten, daß nach ihrem Tod niemand aus der<br />

Verwandtschaft etwas im Haus zu schaffen habe, es sei denn, sie habe es<br />

testamentarisch angeschafft. Wer damit nicht zufrieden sei, solle gar nichts bekommen.<br />

Schon am 27. Juni vergangenen Jahres habe sie das Gut ihrer Base Veronika<br />

Filleböck[?] im Anschlag zu 1100 fl überlassen wollen, doch wollte diese nach 6<br />

Wochen Bedenkzeit darauf nicht eingehen. Weiters bestimmt die Übergeberin, daß die<br />

Anna Maria 100 fl und die Veronika 50 fl erhalten soll. Doch wenn sie sich undankbar<br />

zeigen sollten, erhalten sie nichts. Die Übergeberin behält sich auch das Recht vor, mit<br />

ihrem Besitz nach Gutdünken verfahren zu dürfen.<br />

Zeugen u. a.: Anton Zobel, Bruder der Katharina Zobel<br />

1775.193.1<br />

1775 Febr. 10<br />

Christian Mayer, Waffenschmied von Dorf, erscheint für seine Schwester Anastasia<br />

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