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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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Nikolaus mit 70 fl verpfändet, deshalb versetzt er die nun eingetauschten 4 Metzensaat.<br />

1780.122.1<br />

1780 Juli 23<br />

Andreas Lauther in Drittel verkauft um 80 fl eine Wiesmahd im Herbsthof an Mattheis<br />

Epp in Rehbichel.<br />

1780.123.1<br />

1780 Juli 25<br />

Philipp Doser von Weißbach verkauft um 135 fl 40 kr eine eigene Wies im Haugental<br />

an Franz Xaver Furtenbach.<br />

1780.124.1<br />

1780 Juli 25<br />

Maria Barbara Scheitler, Witwe des Joseph Hannes in Dorf, erklärt mit ihrem Beistand<br />

und Sohn Joseph Anton Hannes von Weißbach, daß sie alters- und<br />

bresthaftigkeitshalber ihr Vermögen an ihre Kinder, nämlich Joseph Anton, Felix, Maria<br />

Anna, Veronika und Kunigunde übergeben will.<br />

Der jüngere Sohn Felix erhält Haus, Hof, Garten und Baind zwischen Hans Jörg Eberle<br />

und Franz Geisenhofs Kindern. Außerdem bekommt der Übernehmer 2 Kühe und zwei<br />

heurige Sommerkälber, 4 Metzensaat auf dem Geren, 1 ¼ Tagmahd im Haugental, ½<br />

Tagmahd in der schönen Oy, ½ Tagmahd im Gruebach in Kreuzegger Tratt, alles<br />

zusammen im Wert von 750 fl. Davon hat er Schulden zu bezahlen, nämlich:<br />

- in allem 164 fl<br />

- dem Joseph Anton Hannes 117 fl<br />

- Maria Anna Hannes 117 fl<br />

- Veronika Hannes 117 fl<br />

- Kunigunda Hannes 117 fl<br />

- der Mutter 1 fl<br />

Die restlichen 117 fl darf der Übernehmer für sich behalten. Felix soll das Geld in<br />

diesem Jahr auszahlen, ab 1781 muß es verzinst werden.<br />

Die Mutter hat noch 6 Metzensaat an zwei Stücken auf dem Geren für sich behalten<br />

und ein Fuder Heu aus der Wiese im Haugetal, das sie selbst einheuen darf. Sollte sie<br />

mit dem Sohn nicht in Speis und Trank leben, so muß der Sohn ihr das Fuder "nach<br />

Haus fertigen" und von der Wies die ganze Steuern und Dienste bezahlen. Sonst<br />

behält die Mutter noch für sich die rote Kuh, dann die Truhe und den Kasten samt<br />

Inhalt sowie das Bett und die Bettstatt in der hinteren Kammer, außerdem zwei<br />

Pfannen und die Hälfte des irdenen Geschirrs. Den Rest des Hausrats dürfen sie<br />

gemeinsam gebrauchen, doch fällt er nach der Mutter Tod an den Insitzer. Wenn die<br />

Mutter mit dem Sohn nicht auskommen sollte, dann behält sie lebenslang den dritten<br />

Teil des Krautgartens, den vierten Teil des Obstes [und?] in diesem Sommer den<br />

halben Flachs.<br />

Nach der Mutter Tod muß der Inhaber der Haugentalwiese für das Fuder Heu allen<br />

Geschwistern 40 [fl?] geben, aber ein Teil davon gehört ihm selbst auch. Aus den 6<br />

Metzensaat erhalten die Töchter je 25 fl für die Ausfertigung. Was dann noch übrig ist,<br />

wird auf alle Kinder verteilt. Es wird noch vereinbart, daß der Übernehmer seiner Mutter<br />

und seinen Schwestern in die Wagnerwerkstatt ein Stüblein zum lebenslangen<br />

Gebrauch machen lassen muß, doch auf deren Kosten. Wenn sich die Mutter in dem<br />

Stüblein aufhält, bekommt sie vom Sohn lebenslang 2 Klafter Scheiter.<br />

1780.125.1<br />

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