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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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Beiden Seiten wird von Amts wegen befohlen, Frieden zu bewahren, sonst müsse man<br />

die Angelegenheit an das Pflegamt berichten.<br />

1776.382.1<br />

1776 Aug. 10<br />

Die Witwe des Isaak Geisenhof, Rosina Weiß, und ihre Tochter Anastasia Geisenhof<br />

klagen gegen Joseph Scheitler von Röfleuten. Die Tochter habe jüngst ihre Kleider und<br />

den Lohn abfordern wollen. Der Beklagte habe dagegen anstatt den Lohn zu zahlen,<br />

sie mit „Kändl oder Spreigl derart geschlagen, daß sie einige Zeit lang „ohn mächten“<br />

dagelegen sei.<br />

Der Beklagte gesteht ein, daß er die aus dem Dienst getretene Magd wegen ihren über<br />

ihn ausgestoßenen Worten mit einer Spreigl einen Streich gegeben habe, der ihr aber<br />

nichts getan habe.<br />

Mutter und Tochter fordern für ausgestandenes Zu-Boden-Schlagen wenigstens 2 fl 30<br />

kr, sonst würden sie beim Pflegamt wegen dieses tödlichen Streiches Satisfaktion<br />

einfordern.<br />

Von Amts wegen ist die Sache nach vielem Zureden dahin verglichen worden, daß der<br />

Beklagte der Magd wegen zugefügten sehr gefährlichen Schlägen 2 fl bezahlt. Scheitler<br />

dürfe künftig sich nicht unterfangen, einen Dienstboten auf solche Art zu schlagen,<br />

sonst werde er beim Pflegamt angezeigt.<br />

1776.383.1<br />

1776 Aug. 10<br />

Die Bierbrauer Hans Jörg Reichart, Adlerwirt, Anton Brecheler, Engelwirt, Hans Jörg<br />

[Rimmel], Kreuzwirt, und Mattheis Miller, [Hirsch-, Oberer-]Wirt, klagen gegen den<br />

Anton Wetzer [Sefrewirt], dass er schon öfters, besonders aber gestern, fremdes Bier<br />

mit einem Ross von Nesselwang hereingeführt habe. Wenn er Bier brauche, könnten<br />

sie ihm genug geben. Sie beantragen daher, dass Wetzer das benötigte Bier hier<br />

nehme und das hereingebrachte ihm weggenommen werde.<br />

Wetzer sagt, dass er niemals fremdes Bier hereingebracht hätte, wenn ihm die Kläger<br />

gegen Barzahlung ein brauchbares Bier geliefert hätten. Alle Kläger gaben darauf zu<br />

verstehen, dass sie jederzeit dem Beklagten Bier abgeben würden, wenn er bar<br />

bezahlen würde.<br />

Von Amts wegen wird entschieden, daß die Angelegenheit gleich morgen an das<br />

Pflegamt berichtet wird. So lange darf das fremde Bier nicht angegriffen werden und<br />

muss im Keller bleiben.<br />

1776.385.1<br />

1776 Aug. 25<br />

Johann Mörz von Dorf verkauft 6 Metzensaat, davon 2 auf dem Hauswang und 4 auf<br />

dem Geren um 242 fl 24 kr an Johannes Suiter von Ösch. 2 Fl 24 kr sind sofort fällig,<br />

der Rest in Raten erst nach dem Tod des Verkäufers.<br />

1776.387.1<br />

1776 Aug. 25<br />

Johann Mörz von Dorf verkauft 4 Metzensaat in der OB um 182 fl 24 kr an Hans Michl<br />

Schneider von Heitlern.<br />

1776.388.1<br />

1776 Sept. 4<br />

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