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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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Joseph Wetzer von Dorf und Simon Doser von Berg lassen protokollieren, wie sie das<br />

von der jüngst verstorbenen Maria Wetzer (l. St. aus dem Dorf) erhaltene Erbe in Güte<br />

aufgeteilt haben.<br />

Joseph Wetzer behält Haus, Baind, Kraut- und Wurzgarten, dann 6 Metzensaat auf<br />

dem Geren, 3 Metzensaat auf der Wolfgrub und eine Lus ent der Ach. Das Haus hat er<br />

bereits seiner noch ledigen Tochter Maria Theresia Wetzer und die 3 Metzensaat samt<br />

der Lus seinem Tochtermann Anton Besler in Dorf überlassen.<br />

Simon Doser, Wetzers Schwager, hat 8 Metzensaat vor der Baind auf der Wolfgrub<br />

und eine Tagmahd im Ahorn bekommen.<br />

1775.245.1<br />

1775 Mai 8<br />

Joseph Schneider von Halden klagt gegen Joseph Gschwend, daß ihm das Taufwasser<br />

des beklagten Nachbarn dergestalt über den Hals komme, daß es ihm in seinem erst<br />

vor etwas Jahren weiter erbauten Stadel, den sein Nachbar als Zimmermann selbst<br />

gemacht habe, den Boden völlig aufhebe. Dieses Wasser müsse von seinem Haus weg<br />

und durch des Nachbarn daranstoßenden Wagenschopf durchgeführt werden,<br />

besonders deshalb auch, weil das Abwasser schon vor vielen Jahren durch den Schopf<br />

des Nachbarn abgeleitet worden sei. Er bitte in dieser Angelegenheit um die Abhaltung<br />

eines Ortstermins.<br />

Dabei zeigte sich, daß das Traufwasser tatsächlich dem weiter herausgebauten Stadel<br />

des Klägers zum Schaden sein könne und daß Gschwend verpflichtet sei, sein<br />

Abwasser selbst abzuführen. Doch wurde auch erkannt, daß Schneider den Stadel zu<br />

weit auf seines Nachbarn Boden (doch mit seinem Einverständnis und Mithilfe) gebaut<br />

habe und dadurch dieses Problem selbst verursacht habe. Die Streitsache wurde<br />

dahingehend vermittelt, daß Gschwend, nachdem es früher auch so geschah, sein<br />

abfallendes Traufwasser durch seinen Schopf entsorgen müsse. Doch müsse<br />

Schneider ihm dabei behilflich sein und Gschwend muß ihn auch in seinem Schopf<br />

jederzeit nachsuchen lassen, ob nicht die Ableitung verstopft sei. In diesem Fall<br />

müssen wiederum beide den Abfluß frei machen. Kläger und Beklagter sollen nach<br />

dieser Entscheidung wieder gute Freunde und Nachbarn sein.<br />

1775.246.1<br />

1775 Mai 21<br />

Anton Babel von Steinach erklärt, daß im Heiratsprotokoll vom 5. April 1763 als<br />

Rückfall 4 Metzensaat vereinbart worden seien, falls er vor seiner Frau sterben sollte.<br />

Nun wolle er, daß der Acker anstatt der bablerischen Verwandtschaft seiner Frau<br />

zukommen soll, doch muß sie 50 fl herausgeben. Davon sollen 30 fl zu hl. Messen für<br />

ihn selbst verwendet werden, 10 fl zu Messen für seinen verstorbenen Vater und 10 fl<br />

zu Messen für seine verstorbene Schwester Maria Babel. Damit ist der vereinbarte<br />

Rückfall völlig aufgehoben.<br />

1775.249.1<br />

1775 Juni 6<br />

Hans Jörg Guggemos von Rehbichl verkauft einen Mossboden, auf den Mösern<br />

genannt, um 37 fl an Martin Heer von Kappel.<br />

1775.251.1<br />

1775 Juni 6<br />

Ehevertrag des Witwers Sebastian Doser von Röfleuten mit der ledigen Elisabeth Höss<br />

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