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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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f) ein Schmalzkübel, der 30 Pfund fassen kann, in dem aber nur noch 12 Pfund waren,<br />

Wert 3 fl<br />

g) ein Laib Brot zu 6 kr<br />

Maria Anna Filleböck sagt noch aus: Als sie abends um 6 Uhr vom Feld nach Hause<br />

gekommen sei, da sei einer von den beiden gestern ins Gefängnis gebrachten<br />

Männern vorbeigegangen, "weilen selbe einem armen mensch das allmosen gegeben<br />

habe, yber eine kurze zeit arnach seyen auch beede gefängl. eingebrachte [?] vorbey<br />

gegangen, welche, als selbe ein stuck wegs von ihrem haus voryber gewesen, sodan<br />

stehen gebliben, mit einander geredet, und auf des Johann Lotters haus, wo noch<br />

mehrers entwendet worden, und glaubl. selbe gewesen sein werden, hereingesechet<br />

und gelacht haben, welches der Johannes Mayer auch von Meihlingen gesechen, und<br />

allzeit bezeigen könne."<br />

1774.066.1<br />

1774 Juni 18<br />

Maria Franziska S[trehle], verheiratete Lotter von Steinach, beschwert sich, daß Johann<br />

Lochbihler von Steinach vor vier Tagen „mit aller ohnart und recht boshaffter weis“ ihr<br />

ungefähr 8jähriges Büble gezüchtigt und ohne Schuld so traktiert habe, daß das Kind<br />

bis zu dieser Stunde liegerhaft und nun wiederum, Gott sei gedankt, auf der Besserung<br />

sei.<br />

Die Eheleute Lochbihler wollen beinebens von der Klägerin bald dieses, bald jenes und<br />

besonders ein bögl-eisen haben, da ihr das Haus unversucht angeheiratet worden sei.<br />

Inzwischen tragen die Eheleute Lochbihler, und besonders die Frau, auch keine<br />

Bedenken, Schmähreden auszustoßen, die ihr und ihrem verstorbenen Mann sehr<br />

nachteilig sind. Auch schmähen sie ihren verstorbenen Vater und sagen, daß er in das<br />

Josaphat gekommen sei und daß sie, Klägerin, keine Kinder, sondern (Gott behüte uns<br />

davor) junge Deifel habe. So bitte sie, man möge ihr von Amts wegen Ruhe<br />

verschaffen.<br />

Hierauf erwidert Johann Lochbihler, daß mehrere Kinder, nebst dem Bübl der Klägerin<br />

beim Brunnen gewesen seien und das Brunnenrohr zugeschoppet hätten. Er habe die<br />

Kinder öfters abgewehrt, aber es habe nichts geholfen. Er sei nur ausgelacht worden<br />

und vom Kind der Klägerin ein Trauflattendieb genannt worden. Daraufhin sei ihm der<br />

Zorn übergegangen und er habe dem Buben die Ohren verzochen. Es könne auch<br />

sein, daß er im Zorn Schmähreden ausgestoßen habe, doch auch die Klägerin habe<br />

dies getan und überdies lasse er sich auch keinen Dieb schelten. Diese Schmähung<br />

habe auch der Joseph Höss gehört, der dies auch dem sogleich zu ihm geschickten<br />

Fronboten bestätigt. Ob dies vor den Schlägen oder danach gewesen sei, wisse er<br />

nicht, denn er habe nichts gesehen.<br />

Von Amts wegen wird den Eheleuten und besonders ihm befohlen, sich künftig ruhig zu<br />

verhalten und wieder gute Freunde zu werden. Für die wohlverdiente Strafe muß der<br />

Lochbihler 24 kr Protokollgeld und die 4 kr für das Ausschicken des Fronboten<br />

bezahlen. Solche Deifels-Reden seien für einen katholischen Christen und beinebens<br />

für einen bejahrten Mann nicht anständig. Falls er nochmal solche ehrvergessene<br />

Reden ausstoße, werde weiters ergehen, was rechtens ist.<br />

1774.068.1<br />

1768 Juni 28 [eingelegtes Dokument]<br />

Testament des Anton Renn und der Anna Erd. Beide wollen, daß nach ihrem Tod alles<br />

nach der besten und beständigen Form gehalten werde.<br />

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