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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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nimmt sich den Gaden aus, der Übernehmer darf dort aber eine Truhe aufstellen. Er<br />

muß auch für das Brennholz sorgen und die Einlage für die Kuh auf der Baine zu<br />

lassen. Zwei Pfannen und der Kessel sind ebenfalls ausgenommen, letzterer darf<br />

jedoch zusammen mit dem übrigen Hausrat gemeinschaftlich gebraucht werden.<br />

1780.051.1<br />

1780 März 13<br />

Johann Suiter, Schmied in Ried, läßt sein Testament protokollieren. Er hat bereits unter<br />

dem 20 Mai 1778 ein Testament errichtet, das aber seinen drei Tochtermännern nicht<br />

an[steht?]. Um besseren Frieden und Einigkeit zu schaffen, gebe er deshalb seinen<br />

folgenden Willen zu Protokoll, allerdings mit der Bedingung, ihn abändern zu dürfen.<br />

a) Er verschaffe bis Georgi dem Heiligen bei St. Nikolaus 50 fl, die solange beim<br />

Heiligenpfleger bleiben müssen, bis sie zu dem verschafften Ziel gelangen.<br />

b) Die vier schongerischen Waisen, Franziska, Maria Anna, Franz Joseph und Mang<br />

Augustin von Vils sollen 100 fl erhalten, die in <strong>Pfronten</strong> auf Zins angelegt werden<br />

sollen. Die ersten 50 fl sollen 1781 und ein Jahr später auch die restlichen 50 fl bezahlt<br />

werden. Die Verwaltung sollen der Mesner Sigmund Hitzelberger und Joseph Anton<br />

Suiter in Dorf so lange übernehmen, bis eines der Kinder seinen Stand verändert. Dann<br />

erhält der Betreffende sein Erbe ausbezahlt, wie auch die anderen, wenn sie heiraten.<br />

Den Zins bekommt Johann Suiter bis zu seinem Tod, dann die Kinder. Im übrigen<br />

sollen die schongerischen Kinder den kellerischen beim Erben gleichgestellt sein.<br />

Diese beiden Punkte sollen nicht mehr geändert werden. Sonst testiert Suiter noch:<br />

1) Felix Haf darf den oberen Teil in der schönen Wies mit 2 ½ Tagmahd nutzen,<br />

solange seine Frau Maria Anna am Leben ist, und er muß ihn in baulichem Zustand<br />

und in unveränderlichen Marken halten. Nach ihrem Tod darf er mit dem Feld tun, was<br />

er will.<br />

2) Franz Joseph Gruber erhält den anderen Teil der Wiese mit 2 Tagmahd für seine<br />

Frau Ursula und er muß das Gleiche beachten wie Felix Haf.<br />

3) Dominikus Keller in Vils erhält den Lus unter dem Steinach, und zwar darf er den<br />

bluemen geniessen, solange die Apollonia lebt. Nach ihrem Tod fällt das Gut nach<br />

<strong>Pfronten</strong> zurück und zwar je zur Hälfte an Felix Haf und Franz Joseph Gruber. Weil die<br />

beiden Teile der Lus nicht gleich groß sind, soll das Los gezogen werden, damit kein<br />

Streit entsteht.<br />

Weiter müssen Haf und Gruber die ihnen zugedachten Teile um 125 fl übernehmen, ob<br />

es ihnen gefällt oder nicht, damit das Gut in <strong>Pfronten</strong> bleibt und zwar in der<br />

Verwandtschaft.<br />

Die Eheleute in Vils sollen von den 300 fl, die bei St. Nikolaus angelegt sind, den Zins<br />

zu 4 % erhalten (12 fl). Das Geld soll bis zum Tod der Apollonia beim Heiligen bleiben,<br />

dann fällt an Dominikus Keller und an seine Kinder der Teil, der sie betrifft. Der Anteil<br />

der schongerischen Kinder aber soll in <strong>Pfronten</strong> liegen bleiben unter der Aufsicht der<br />

Tragväter.<br />

4) Das Vieh und Futter, das nach Suiters Tod übrig ist, soll durch die Tragväter geteilt<br />

werden. Wenn es nur eine Kuh ist, gehört sie samt Ketten und Schellen dem Gruber<br />

allein, wenn es zwei sind, so ist die bessere im Theil mit samt zuegehörigen<br />

zuenehmen, auch Hey und Stro ausser obgeschribene Küe aoll alles von Tragvatter<br />

und beystand in 3 gleiche Thail gethailt werden. Was sich Suiter an Hausrat bei der<br />

Übergabe ausgenommen hat bzw. was er noch kauft oder macht, das soll ordentlich<br />

aufgeschrieben werden und nach seinem Tod von den beiden Beiständen jedem<br />

Schwiegersohn zugeteilt werden.<br />

5) Vom restlichen Vermögen Suiters sollen zunächst alle Schulden bezahlt werden,<br />

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