Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten
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nimmt sich den Gaden aus, der Übernehmer darf dort aber eine Truhe aufstellen. Er<br />
muß auch für das Brennholz sorgen und die Einlage für die Kuh auf der Baine zu<br />
lassen. Zwei Pfannen und der Kessel sind ebenfalls ausgenommen, letzterer darf<br />
jedoch zusammen mit dem übrigen Hausrat gemeinschaftlich gebraucht werden.<br />
1780.051.1<br />
1780 März 13<br />
Johann Suiter, Schmied in Ried, läßt sein Testament protokollieren. Er hat bereits unter<br />
dem 20 Mai 1778 ein Testament errichtet, das aber seinen drei Tochtermännern nicht<br />
an[steht?]. Um besseren Frieden und Einigkeit zu schaffen, gebe er deshalb seinen<br />
folgenden Willen zu Protokoll, allerdings mit der Bedingung, ihn abändern zu dürfen.<br />
a) Er verschaffe bis Georgi dem Heiligen bei St. Nikolaus 50 fl, die solange beim<br />
Heiligenpfleger bleiben müssen, bis sie zu dem verschafften Ziel gelangen.<br />
b) Die vier schongerischen Waisen, Franziska, Maria Anna, Franz Joseph und Mang<br />
Augustin von Vils sollen 100 fl erhalten, die in <strong>Pfronten</strong> auf Zins angelegt werden<br />
sollen. Die ersten 50 fl sollen 1781 und ein Jahr später auch die restlichen 50 fl bezahlt<br />
werden. Die Verwaltung sollen der Mesner Sigmund Hitzelberger und Joseph Anton<br />
Suiter in Dorf so lange übernehmen, bis eines der Kinder seinen Stand verändert. Dann<br />
erhält der Betreffende sein Erbe ausbezahlt, wie auch die anderen, wenn sie heiraten.<br />
Den Zins bekommt Johann Suiter bis zu seinem Tod, dann die Kinder. Im übrigen<br />
sollen die schongerischen Kinder den kellerischen beim Erben gleichgestellt sein.<br />
Diese beiden Punkte sollen nicht mehr geändert werden. Sonst testiert Suiter noch:<br />
1) Felix Haf darf den oberen Teil in der schönen Wies mit 2 ½ Tagmahd nutzen,<br />
solange seine Frau Maria Anna am Leben ist, und er muß ihn in baulichem Zustand<br />
und in unveränderlichen Marken halten. Nach ihrem Tod darf er mit dem Feld tun, was<br />
er will.<br />
2) Franz Joseph Gruber erhält den anderen Teil der Wiese mit 2 Tagmahd für seine<br />
Frau Ursula und er muß das Gleiche beachten wie Felix Haf.<br />
3) Dominikus Keller in Vils erhält den Lus unter dem Steinach, und zwar darf er den<br />
bluemen geniessen, solange die Apollonia lebt. Nach ihrem Tod fällt das Gut nach<br />
<strong>Pfronten</strong> zurück und zwar je zur Hälfte an Felix Haf und Franz Joseph Gruber. Weil die<br />
beiden Teile der Lus nicht gleich groß sind, soll das Los gezogen werden, damit kein<br />
Streit entsteht.<br />
Weiter müssen Haf und Gruber die ihnen zugedachten Teile um 125 fl übernehmen, ob<br />
es ihnen gefällt oder nicht, damit das Gut in <strong>Pfronten</strong> bleibt und zwar in der<br />
Verwandtschaft.<br />
Die Eheleute in Vils sollen von den 300 fl, die bei St. Nikolaus angelegt sind, den Zins<br />
zu 4 % erhalten (12 fl). Das Geld soll bis zum Tod der Apollonia beim Heiligen bleiben,<br />
dann fällt an Dominikus Keller und an seine Kinder der Teil, der sie betrifft. Der Anteil<br />
der schongerischen Kinder aber soll in <strong>Pfronten</strong> liegen bleiben unter der Aufsicht der<br />
Tragväter.<br />
4) Das Vieh und Futter, das nach Suiters Tod übrig ist, soll durch die Tragväter geteilt<br />
werden. Wenn es nur eine Kuh ist, gehört sie samt Ketten und Schellen dem Gruber<br />
allein, wenn es zwei sind, so ist die bessere im Theil mit samt zuegehörigen<br />
zuenehmen, auch Hey und Stro ausser obgeschribene Küe aoll alles von Tragvatter<br />
und beystand in 3 gleiche Thail gethailt werden. Was sich Suiter an Hausrat bei der<br />
Übergabe ausgenommen hat bzw. was er noch kauft oder macht, das soll ordentlich<br />
aufgeschrieben werden und nach seinem Tod von den beiden Beiständen jedem<br />
Schwiegersohn zugeteilt werden.<br />
5) Vom restlichen Vermögen Suiters sollen zunächst alle Schulden bezahlt werden,<br />
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