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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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1772<br />

StAA Augsburger Pflegämter 253, fol. 342 - 482<br />

1772 Jan. 5<br />

Mang Anton Angerer von Thal/Weißensee verkauft um 232 fl 9 Metzensaat an zwei<br />

Stücken, 5 auf der Herze und 4 im Wintertal an Joseph Böck in Zell.<br />

1772.342.1<br />

1772 Jan. 7<br />

Johann Wetzer aus dem Drittel verkauft 2 Metzensaat am langen Acker und 2<br />

Metzensaat am Burgwegacker um 105 fl an Hans Michael Schneider von Heitlern.<br />

1772.342.2<br />

1772 Jan. 9<br />

Wegen des von Jakob Vögeler für zwei Quartale schuldigen Umgeldes hat Michael Rist<br />

die 13 fl dem Jakob Vögeler angewiesen, welcher ihm noch so viel schuldet [Vögeler<br />

braucht also seine, dem Rist schuldigen, 13 fl nicht zurückzahlen]. Dies geschieht aus<br />

freiem Willen. Im übrigen will Rist bis zum Ablauf der drei Jahre keinen Wein mehr<br />

ausschenken.<br />

1772.343.1<br />

1772 Jan. 10<br />

Hans Jörg Welz und seine Frau Anastasia Strehle klagen, daß Michael Strehle, ihr<br />

Schwager bzw. Bruder, einen Krautgarten von Anna Schneider an Anton Guggemos<br />

verkauft hat. Er hat dabei 20 fl an sich gebracht, die wegen seiner Passiv-Schulden in<br />

Höhe von 33 fl an sie hätten überwiesen werden sollen. Sie hätten jedoch bisher weder<br />

die 20 fl erhalten, noch den Rest und auch keine Zinsen (5 fl 51 kr). Sie bitten, den<br />

Beklagten um eine Begleichung der Schuld anzuhalten.<br />

Strehle entgegnet, daß Anna Schneider den Krautgarten verkauft und er 20 fl erhalten<br />

habe. Diese Summe habe er gleich wieder von sich gegeben und die Anastasia Strehle<br />

habe ihr Geld richtig empfangen.<br />

Die Kläger stellen fest, daß Michael Strehle unleugbar Rechnungsgeber und Kurator<br />

der Anna Schneider gewesen sei. Er solle also seine Bezahlung mit Quittungen oder<br />

Zeugen beweisen.<br />

Der Beklagte erwidert, daß er nicht geglaubt habe, gegen Geschwister Quittungen zu<br />

benötigen. Er habe in gutem Glauben gehandelt.<br />

Beschluß des Amtmanns: Der Beklagte muß, da er keine Quittung hat, binnen sechs<br />

Wochen drei Tage die Schuld bezahlen.<br />

1772.344.1<br />

1772 Jan. 11<br />

Ehevertrag des ledigen Ignaz Wagner von Nesselwang mit der Witwe Viktoria<br />

Schneider.<br />

Die Witwe bringt in die Ehe ihr gesamtes Vermögen, der Hochzeiter 400 fl, die sein<br />

Vater [Georg?] Wagner dagegenlegt. Falls ein Ehepartner ohne Leibeserben stirbt, wird<br />

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