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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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1764 Nov. 17<br />

Anton Babel, Hufschmied in Dorf, verkauft eine Wiesmahd im Haugental um 60 fl an<br />

den Schuhmacher Johann Strehle in Dorf. Für 50 fl ist das Feld an die "Milde<br />

Stiftungen" in Füssen versetzt.<br />

1764.012.1<br />

1764 Nov. 21<br />

Die Witwe des Johann Georg Mayer, Anna Schneider und ihr Beistand Michael Strehle<br />

verkaufen 3 Metzensaat am Rehle um 70 fl an Joseph Scholz.<br />

1764.012.2<br />

1764 Nov. 30<br />

Die Witwe des Johann Georg Mayer, Anna Schneider und ihr Beistand Michael Strehle<br />

verkaufen 3 Metzensaat hinter dem Bichel um 75 fl an die Witwe des Johann Bayerhof,<br />

Barbara.<br />

Z: Johann Lotter, Gerichtsmann<br />

1764.013.1<br />

1764 Nov. 30<br />

Der Bildhauer Herr Joseph Stapf verkauft an seinen Schwager, den Schäffler Joseph<br />

Lochbihler, seine Behausung samt Baind und Krautgarten zwischen der Landstraße<br />

und Joseph Scheitler, dazu 19 Metzensaat auf dem Wengle und 3 Wiesböden, einen<br />

im Lüs "drüben der Ach", einen in der Hohensinn und einen am Nöffelebach, außerdem<br />

4 Stiere (Jährlinge), 4 (bendinger?) Kälber, 3 Kühe, die schwarzen Gänse, 3 Hennen,<br />

das ganze Futter, Heu, Stroh, auch einen großen Kornkasten, einen Schlitten, einen<br />

"Schlänpf", 2 Wagen samt der "Wag" und 2 Heuseile, 1 Karren und 2 Holzketten, 1<br />

Viehkette, 3 Heugabeln, davon eine aus Eisen, 1 "Heutröten und Haylichel", 1<br />

Mistgabel, 1 "Hoben", 4 Sensen, 4 Rechen, 1 Kessel, 1 Block, 2 Spansägen, 1 Griff, 1<br />

große eiserne Schnellwaage, 1 kleine hölzerne Schüsselwaage, 1 "Tangel" Geschirr,<br />

11 Schellen samt den Riemen und Kemen?, 1 Pferdezaum und Handbüs [Handbiß?],<br />

alles Brennholz, Fälzbretter, Zaunstecken, 4 Trauflatten, 3 Raffen, 1 Schwälle Holz und<br />

3 Latten. Dies alles verkauft er um 2450 fl.<br />

Joseph Stapf hat noch für sich ausgenommen beide Zimmer samt dem<br />

Nebenkämmerlein oder Alkoven, der an das obere und untere Zimmer anstößt und an<br />

der Landstraße liegt. Außerdem behält er für sich 1 Stück [Horemuch??] und 1 Geiß,<br />

die Stallung und die Einlegung des Futters und daß man ihm, dem Verkäufer, melken<br />

muß, des weiteren die ganze Hausfahrnis, das Bett und Leibgewand, die Mobilien und<br />

Malereien und Kunstsachen, auch das Lindenholz, 1 Rennschlitten, Kuechen [Küche?]<br />

und die dünnen Bretter und Schindeln. Mit dem ausgenommenen Gut darf der<br />

Verkäufer nach Belieben disponieren und er darf auch in seinen zwei Zimmern eine<br />

oder mehrere Personen, die im gefallen oder dienen, lebenslang bei sich haben. Es<br />

wurde auch vereinbart, daß solange der Verkäufer und seine Ehefrau noch leben, daß<br />

in das verkaufte Haus niemand einheiraten darf. Wenn also ein Kind des Käufers<br />

heiraten will, muß es in das erste Haus des Käufers ziehen und er selbst mit den<br />

Seinigen in das stapfsche Anwesen.<br />

Stapf behält noch für sich den jungen Rotbirnenbaum, den Holl[Holz-?]äpfelbaum und<br />

den schwarzen Kerschenbaum, sowie den Wurzgarten und den Dung dazu, außerdem<br />

muß der Käufer alles Brennholz, hartes auf den Herd und tännenes in den Ofen,<br />

herbeischaffen und täglich einheizen. Er muß auch alles waschen, nähen und flicken<br />

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