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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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Ehevertrag des ledigen Joseph Hörmann mit der ledigen Anna Zweng. Die Braut bringt<br />

in die Ehe 4 Metzensaat im Riegelacker, 4 Metzensaat auf dem Ösch, 2 Metzensaat<br />

am Rauns, 1 tragendes Kalbele und 1 Kälble, nebst einer Ausfertigung, 2 Fuder Stroh<br />

und 2 Fuder Heu, 10 Metzen Korn, 6 Metzen Haber und 4 Metzen Gerste und 20 fl<br />

Bargeld „zu weiterer VerKlaydung“. Der Hochzeiter widerlegt dafür das eben<br />

übernommene Gut.<br />

Falls ein Ehepartner ohne Leibeserben stirbt und der überlebende Teil eine neue Ehe<br />

eingeht, soll nach dem Tod von beiden Eheleuten von beiden Seiten 100 fl Rückfall<br />

bezahlt werden. Bleibt aber der überlebende Teil unverheiratet, fällt das Vermögen je<br />

zur Hälfte an die hörmannische und zwengische Verwandtschaft.<br />

1773.551.1<br />

1773 Okt. 18<br />

Johann Baptist Rist bekennt, dem Anton Weinmiller 35 fl schuldig zu sein. Er verspricht,<br />

eine Hälfte an Georgi und die andere an Galli zu begleichen und verpfändet dafür aus<br />

seinem Gut so viel, als zur Begleichung nötig ist.<br />

1773.552.1<br />

1773 Okt. 19<br />

Die Geschwister und Erben des Simon Babel einigen sich mit Maria Anna Babel, der<br />

mit Maria Anna Babel unehelich gezeugten Tochter des Simon Babel, wegen dem<br />

väterlichen Erbe und den Ablaktationskosten. Der Bruder Nikolaus Babel und dessen<br />

Schwester Maria Anna Babel wollen ihr für nunc et tunc 50 fl geben.<br />

[Das Protokoll ist unterschrieben: +Lorenz Maria]<br />

1773.553.1<br />

1773 Nov. 3<br />

Ehevertrag des Witwers Joseph Waibel mit der Witwe Maria Hösslerin von<br />

Nesselwang. Die Hochzeiterin bringt in die Ehe 200 fl nebst einer standesgemäßen<br />

Ausfertigung. Der Hochzeiter widerlegt dafür Haus, Hof, Baind, 17 Metzensaat und 3<br />

Wiesmähder.<br />

Es wird ein beiderseitiger Rückfall gleich nach dem Tod vereinbart. Sollte der Mann vor<br />

der Frau versterben, so sollen dessen Erben der Witwe eine Stube im oberen Hauptteil<br />

bauen. Die angelaufenen Schulden werden geteilt, außerdem erhält sie eine Wiesmahd<br />

auf dem Suitre, 5 Metzensaat auf der Höhe, womit ihre Einlage in Höhe von 281 fl<br />

bezahlt sind. Die Witwe behält für sich das Recht, mit ihrem Bett und Leibgewand frei<br />

verfahren zu können, außerdem sollen von ihrem Rückfall 20 fl für fromme Zwecke<br />

verwendet werden.<br />

PS: Das Stüble soll nach dem Tod der Hochzeiterin der Tochter Maria Anna Waibel<br />

zufallen, auch soll ihr täglich ein Kraut nach Notdurft gereicht werden.<br />

1773.554.1<br />

1773 Nov. 10<br />

Die Witwe Anna Strehle von Steinach übergibt an ihren Sohn Johann Leonhard Eberle<br />

Haus, Hof, Baind, Kraut- und Wurzgarten zwischen Georg Töchterle und der<br />

Viehweide, dann 1 Kuh und Kalber, nebst dem erforderlichen Futter, 2 Metzensaat<br />

darüber der Ach und 1 Wiesmahd auf dem Aftertal um 450 fl. Der Sohn übernimmt die<br />

Bezahlung von Schulden und darf die Wiesmahd als Heiratsgut abziehen.<br />

Die Mutter behält für sich das Leib- und Bettgewand und die Betten und erhält das<br />

Recht auf freie Wohnung und Einlage, jährlich 2 Klafter Holz, 6 Metzensaat auf dem<br />

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