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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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Fisches(in) von Tannheim.<br />

Die Braut bringt 100 fl aus ihrem noch zu verkaufenden Gut mit in die Ehe, außerdem<br />

hat sie noch ein Erbe von ihrer Mutter zu erwarten, falls diese nicht alles selbst noch<br />

braucht. Dagegen bringt der Hochzeiter sein ihm übergebenes Vermögen mit. Falls ein<br />

Ehepartner ohne Leibeserben verstirbt, soll alles nach Pfarrgebrauch geregelt werden.<br />

1775.284.1<br />

1775 Okt. 28<br />

Joseph Scheitler und Martin Rehle von Dorf erklären, daß sie sich mit Hans Jakob<br />

Siller, der ihnen durch Holzabtrieb merklichen Schaden in ihren Wiesen zugefügt hat, in<br />

Güte geeinigt hätten. Siller werde die Wiesen wieder ergänzen und einfüllen und den<br />

Schaden Scheitlers „abtragen“. Der Rehle dürfe auch in der daneben liegenden Wiese<br />

Sillers Gras mähen, bis der verdorbene Boden Rehles wieder Gras tragen werde.<br />

Scheitler und Rehle wollen noch anmerken, daß sie dieses Zugeständnis freiwillig<br />

getan haben und niemand daraus ein Recht ableiten könne.<br />

1775.285.1<br />

1775 Okt. 29<br />

Andreas Boos von Kappel erklärt, daß er mit Einwilligung seiner beiden noch ledigen<br />

Söhne Joseph und Ulrich Boos seinem bisher im Stich der Pfarrei Mittelberg verheiratet<br />

gewesenen Sohn Hans Jörg Boos sein Gut und Haus übergeben will. Der Sohn<br />

verspricht, die Eltern lebenslang mit Speis und Trank und Kleidung zu versorgen und<br />

die beiden Brüder unentgeltlich das Schuhmacherhandwerk lernen zu lassen, doch<br />

müssen sie das Aufdingen und „Ledigzehlen“ selbst bezahlen. Hans Jörg Boos muß<br />

auch jedem seiner Brüder 110 fl herausgeben. Beide Brüder haben auch bis zum<br />

nächsten Georgi-Tag den lebenslangen (jedoch leh...?) Aus- und Eingang im Haus.<br />

Außerdem dürfen sie mit den Eltern den oberen Krautgarten im Kälberweidach nutzen.<br />

Dazu muß ihnen der übernehmende Sohn jährlich zwei Fuder Dung stellen.<br />

1775.287.1<br />

1775 Okt. 30<br />

Felix Stapf von Steinach klagt gegen Joseph Anton Strehle aus dem Dorf, daß er,<br />

Strehle, seiner verstorbenen Base Maria Besler 20 fl und den Zins daraus schuldig sei.<br />

Da er nicht zu diesem Geld kommen könne, bitte er um Amtshilfe.<br />

Strehle sagt, daß er die Summe schuldig sei und in drei Raten abzahlen werde.<br />

Allerdings sei er nur einmal den Zins in Höhe von 1 fl 33 kr schuldig, weil er der<br />

verstorbenen schon zweimal den Zins gezahlt habe.<br />

1775.288.1<br />

1775 Nov. 6<br />

Nachdem Hans Michl Scholz verstorben ist und fünf Kinder mit Namen Joseph Anton,<br />

Johann, Alois, Marianna und Anna Maria hinterlassen hat, haben die Erben ihr Gut wie<br />

folgt geteilt:<br />

Joseph Anton erhält außer den im Heiratsprotokoll vom 26. Okt. 1768 zugesprochenen<br />

Grundstücken und den 50 fl noch 66 fl.<br />

Johann bekommt neben dem im Heiratsprotokoll vom 17. Febr. d. J. enthaltenen<br />

Gütern noch eine Wiesmahd im Breitenberg, muß aber den Geschwistern 100 fl<br />

herausgeben.<br />

Dem Alois stehen über das im Übergabeprotokoll vom 26. Juli d. J. Enthaltene noch 5<br />

Metzensaat im Rieder Ösch zu und 4 Metzensaat unter dem Rainen. Er übernimmt die<br />

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