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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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1777.489.1<br />

1777 März 28<br />

Ehevertrag zwischen dem ledigen Xaver Reinftle von Kreuzegg und der ledigen Maria<br />

Theresia Wetzer von Dorf. Die Braut bringt in die Ehe ihr in Dorf zwischen Anton<br />

Schöpf und Lorenz Mayer liegendes Haus samt 2 Metzensaat im Rieder Ösch und<br />

einer Wiesmahd im Breitenberg. Der Hochzeiter bringt dagegen mit sein eben<br />

erhaltenes Gut zu Dorf und Feld in Kreuzeggg.<br />

Falls ein Ehepartner ohne Leibeserben verstirbt, wird auf Seiten des Hochzeiters 100 fl<br />

und auf Seiten der Braut 200 fl Rückfall vereinbart.<br />

Bei der Abmachung war auch der Vater der Braut, Joseph Wetzer von Dorf, dabei.<br />

1777.492.1<br />

1777 März 29<br />

Maria Viktoria Doser von Berg, die Witwe des Heiligenpflegers Leonhard Mörz in Berg,<br />

läßt protokollieren, daß sie in Anbetracht ihres Alters ihre Wohnbehausung in Berg<br />

zwischen dem Mesnergut und Philipp Mayer samt allen Äckern und Wiesen (laut<br />

jüngster Steuerbeschreibung fol. 863 25 1/8 Metzensaat und 7 ¾ Tagmahd) an ihre<br />

Base und Nichte (Schwesterkind) Maria Viktoria Erd von Kappel übergeben will.<br />

Die Witwe nimmt von der Übergabe aus 3 Metzen Kern, 3 Metzen Roggen, 3 Metzen<br />

gerste und 3 Metzen Haber, einen Poschen Flachs, einen Metzen Erdäpfel, 12 Pfd.<br />

Schmalz und 100 Eier. Sie hat weiterhin den freien Ein- und Ausgang im Haus und darf<br />

in der Baind unverwehrt von allen Birnen etwas nehmen. Außerdem müssen der Witwe<br />

4 Klafter Holz, teils ganz, teils gespreigelt, gereicht werden und das Kraut nach<br />

Notdurft. Der Rotbirnenbaum, der der nächste am Haus ist, gehört ihr lebenslang,<br />

ebenso der Baum, den man den Kern-Birnen-Baum heißt. Sie darf auch den Hausrat<br />

gebrauchen und eine Kuh ummelken.<br />

1777.493.1<br />

1777 März 29<br />

Ehevertrag der ledigen Maria Viktoria Erd von Kappel mit dem ledigen Andreas Doser<br />

von Bayerstetten/Nesselwang. Der Hochzeiter bringt seiner Braut 600 fl, doch ist er<br />

damit noch nicht ausgelöst und erhält seinerzeit noch einen Kindsteil. Die Braut bringt<br />

in die Ehe das eben übernommene Gut.<br />

Falls ein Ehepartner ohne Leibeserben verstirbt, wird auf beiden Seiten ein Rückfall<br />

von 100 fl vereinbart, der aber erst nach dem Tod beider Eheleute fällig wird.<br />

Bei der Abmachung waren u.a. dabei der Vater des Hochzeiters Hans Jörg Doser und<br />

dessen Bruder Joseph Doser, auf Seiten der Braut ihr Vater Franz Erd, Moosmüller.<br />

1777.495.1<br />

1777 April 5 [auf Seite 495 eingelegter Zettel]<br />

Attest für das Heiratsgut des Andreas Doser in Höhe von 600 fl, ohne daß er schon von<br />

einer weiteren Erbschaft ausgelöst wäre.<br />

1777.495.2<br />

1777 März 29<br />

Ehevertrag des Witwers Anton Doser von Rehbichel mit der Maria Anna Hosp von<br />

Hitzleried. Die Braut bringt in die Ehe 50 fl, der Hochzeiter das Haus und die Baind,<br />

eine Kuh und 8 Metzensaat (aus 13 Metzensaat) in der Schwanden. Falls der<br />

Hochzeiter ohne Leibeserben vor der Frau stirbt, fallen obige Güter an seine<br />

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