Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten
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„.. befehlen demnach erstlichen unsere durch das theure Blut Christi erlöste<br />
Seelen in die barmherzige Schoß unseres Gottes und himmlischen Vaters, welcher uns<br />
gnädig und barmherzig sein wolle.<br />
Zum anderen sollen unsere Leiber nach christkatholischem Gebrauch gebührend<br />
zur Erden als unser aller Mutter gestattet werden.<br />
Folgends und zum Dritten wollen wir, daß die etwa anfahrenden Schulden und<br />
Kosten .....lich von unserem Vermögen bezahlt werden.<br />
.... wollen wir zu unserem Seelenheil legieren zu 4 quatemer heiligen Messen 400<br />
fl, so 200 fl nach des ersten und 200 fl nach des anderen Tod zu dem hiesigen Heiligen<br />
bezahlt werden soll.<br />
Ferner solle es mit 100 fl zu ..... gestifteten Jahrtägen wo von uns beiderseits<br />
Vater und Mutter sel. gedenket werden solle, gehalten werden wie es oben mit denen<br />
Quatembermessen legiert worden.<br />
Weiters legieren und verordnen wir zu heiligen Messen jedes 50 fl, davon<br />
jedesmalen um 10 fl in der Pfarrkirche allhier, dann bei den Herren Franziskanern in<br />
Füssen für 20 fl und ingleichen bei den Herren Kapzinern in Immenstadt für 20 fl<br />
gelesen werden sollen.<br />
Jedes von uns legiert nach unserem Absterben 10 fl denen Hausarmen, mithin 20<br />
fl.<br />
Und da wir beide in unserem Alter ohne Kinder, als verordnen und legieren wir<br />
und setzen zum Erben unter uns selbst ein, dasjenige, so das andere von uns beiden<br />
überlebt, und solle dasselbige, weilen es nach göttlichem Ratschlusse unwissend,<br />
welcher das andere überlebt, erstlichen der Freundschaft des Verstorbenen (und zwar<br />
erst, da es solches nicht verbrauchen sollte) nach seinem selbst eigenen Tod von dem<br />
Vermögen bezahlen 300 fl. Dasjenige aber so wie zuvor gemeldet ... das Haupterb im<br />
Leben verbleibet, solle weiters u. des Vorverstorbenen zurückgelassenen Erben über<br />
die 300 fl keine weitere Red und Antwort zu geben schuldig sein,<br />
hingegen wird von uns beiden zum Letzten verabschiedet, so solle die<br />
Freundschaft und nächsten Anverwandten des zuletzt Verstorbenen das ganze<br />
Vermögen denen [Zweigeren?] nach erben und solches gütlich untereinander teilen. So<br />
zu verstehen, daß auch die Stamen so etwan im Leben davon ausgeschlossen sein<br />
sollen wie auch von denen obigen 300 fl die Zweiger z.... sollen und sollen die Stamen<br />
als Zweiger angesprochen werden. [Zweiger = Zweig im Stammbaum?]<br />
Dann verordnen, legieren und verschaffen wir unserer Schwester und Base Maria<br />
Erd ad dies vitae die lebenslange Wohnung in der oberen Stube in unserer<br />
selbsteigenen Behausung, eine Wiesmahd im Voglgsang, den halben Krautgarten,<br />
zwei Obstbäume, wie auch verordnen wir selber ad dies vitae die Einlag zu zwei s.v.<br />
Geißen auf der hinteren B.....?<br />
Und will ich Anna Erdin, daß meiner Schwester nach meinem Tod die 300 fl, da<br />
sie es vor meines Mannes Tod gebrauchen sollte und benötigt wäre, solches von<br />
meinem Ehemann Antoni Renn ihr ausbezahlt werden solle und sollen erst die<br />
vorbemelte 300 fl an die Freundschaft zurückgehen, da es meine Schwester nicht<br />
gebrauchen sollte, hingegen, da wir alle dreie versterben, so solle dieser lebenslange<br />
Auswurf unserer Base, so wir ihr legiert haben, der St. Michaelskapelle mit der<br />
Wiesmahd im Vogelgsang vertestiert sein und zwar also, daß nur der Wert davon<br />
angelegt werden solle...“<br />
[späterer Zusatz?: Maria Erd stiftet noch 4? hl. Messen und einen Jahrtag zusammen<br />
300 fl. In dem Zusatz wird unter den Erben auch eine Maria Josepha Brenner erwähnt.]<br />
1774.070.1<br />
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