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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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und Joseph Hitzelberger, 1 Metzensaat auf der Reite, 2 Metzensaat auf der Wies, 3<br />

Metzensaat auf der Viehweide oder "siebenden Acker", 2 Metzensaat auf dem<br />

Gundtmoos, 1 1/2 Tagmahd im Greith und 1/2 Tagmahd auf der Stöllen. Da der Wert<br />

dieser Stücke nicht mehr als 510 fl beträgt und für die 400 fl als Pfand nicht ausreichen,<br />

erklärt Stick, "Bürge und Zahler" zu sein.<br />

1774.033.1<br />

1774 April 23<br />

Ehevertrag des Witwers Anton Scheitler von Heitlern mit der ledigen Anna Hengge von<br />

Dorf.<br />

Die Braut bringt in die Ehe neben einer Ausfertigung 150 fl. Dafür widerlegt der<br />

Hochzeiter seiner Braut sein Haus und das wenige Vermögen. Es wird kein Rückfall<br />

vereinbart. Vom Hochzeiter ist noch ein Stiefbruder, Michl Scheitler, vorhanden. Dieser<br />

hat das Winkelrecht in der auf dem Berg gehabten Behausung, wo er nicht verstoßen<br />

werden kann. Michl Scheitler will jedoch gegen ein wöchentliches Kostgeld per 42 kr<br />

beim Stiefbruder bleiben. Doch können beide diese Abmachung täglich auflösen.<br />

1774.034.1<br />

1774 April 24<br />

Anton Brecheler, Wirt in Berg, verkauft seinen von Apollonia Brecheler ererbten 5<br />

Metzensaat-Acker um 168 fl an Michl Scholz von Ösch.<br />

1774.036.1<br />

1774 April 25<br />

Auf Ansuchen des Pflegamtes Nesselwang wurde Johann Rimmel, Kreuzwirt in Dorf<br />

[Ried!], befragt, wem und wieviel Kapital er nach Nesselwang schuldig sei. Rimmel gibt<br />

an, daß er seines Wissens dem Spital 800 fl samt heurigem Zins schulde. Die<br />

restlichen Zinsen seien vom resignierten Amtmann Stapf mit Herrn Baron von<br />

Brutscher abgerechnet worden. Rimmel erhält den Auftrag, keine Zahlung nach<br />

Nesselwang zu leisten, sondern das Geld in Händen zu behalten.<br />

1774.036.2<br />

1774 April 15<br />

Joseph Wetzer von Dorf erklärt, daß er seine von der wetzerischen Verwandtschaft<br />

ererbte Behausung zwischen Franz Geisenhofs Kindern beiderseits in Dorf samt Kraut-<br />

und Wurzgarten und 2 Bainden um 1111 fl dem Simon Doser von Berg verkauft hat.<br />

1774.037.1<br />

1774 April 25<br />

Joseph Geisenhof von Ösch, Gerichtsmann, bringt vor, daß er wegen harter<br />

Schmähworte des Jakob Lotter gegen ihn klagen müsse.<br />

Der Vater des Beklagten habe dem Vater seiner Mutter die halbe Einfahrt wegen einem<br />

im Weg stehenden Baum, den man sonst umhauen hätte müssen, eingeräumt und<br />

vergönnt. Er, Kläger, habe auf diesen Boden nie ein Recht gehabt und deshalb dort<br />

nicht gemäht. Das Heu habe er jederzeit dem Beklagten überlassen.<br />

Nachdem nun der Kläger auf sein Haus eingeheiratet hatte und der besagte Baum<br />

umgehauen worden war, habe er die Fahrt sofort auf seinen Boden verlegt und den<br />

vorher benutzten Grund zurückgegeben. Er habe nun den Boden ausmarken lassen<br />

wollen, doch der Beklagte sei trotz langem Zureden nicht dazu bereit gewesen. Er habe<br />

daher nach "Ausspruch biedermännischer Erkanntnus" den Boden selbst ausgemarkt.<br />

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