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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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1770 April 12<br />

Johannes Strehle verkauft 3 Metzensaat im oberen Riedfeld um 60 fl an Joseph Anton<br />

Eheim. Das Feld ist an das Hospitalamt in Füssen versetzt, wofür 3 Metzensaat auf<br />

dem Koch und ein Garten am Anwander eingesetzt werden.<br />

1770.119.1<br />

1770 April 14<br />

Ehevertrag des Witwers Xaver [Nöß] mit der [Veronika] Zotz von Bichelbach. Die Braut<br />

bringt in die Ehe 54 fl. Der Hochzeiter verspricht seiner angehenden Frau nach seinem<br />

Tod einen Kindsteil, sollten Kinder aus der zweiten Ehe vorhanden sein oder nicht.<br />

Falls keine weiteren Kinder beim Tod des Mannes vorhanden sein sollten, erhalten die<br />

Kinder aus erster Ehe alles mit Ausnahme des Kindsteils für ihre Stiefmutter, der sie<br />

auch Respekt schuldig sind. Sie erhält in der oberen Stube lebenslang das Wohnrecht<br />

und 3 Klafter Tannen- und ein Klafter Buchenholz. Falls die Hochzeiterin zuerst stirbt,<br />

fällt das Heiratsgut an den Mann.<br />

Sind Kinder aus der zweiten Ehe vorhanden, so erben alle Kinder gleichmäßig, doch<br />

erhalten die drei Kinder aus erster Ehe, namens Johann Georg, Mang Anton und Maria<br />

[?] 300 fl im Voraus.<br />

1770.120.1<br />

1770 April 14<br />

Ehevertrag des ledigen Joseph Anton Suiter mit der ledigen Maria Franziska<br />

Lochbihler.<br />

Die Braut bringt mit in die Ehe 7 Metzensaat auf dem Ösch, 2 Metzensaat, 5<br />

Metzensaat und eine Wiesmahd auf der langen Oy, sowie 100 fl, eine Kuh und eine<br />

standesgemäße Ausfertigung.<br />

Der Bräutigam bringt dafür auch 7 Metzensaat als Heiratsgut ein, 5 Metzensaat unter<br />

dem Rainen und 2 im Ösch, sowie eine Wiesmahd auf der langen Oy und 400 fl.<br />

Falls ein Ehepartner ohne Leibeserben stirbt, darf der überlebende Teil alles nutzen.<br />

Falls aber Kinder vorhanden sind und der überlebende Ehepartner eine weitere Ehe<br />

eingehen will, so soll den Kindern nach dem Vermögensstand ein Voraus ausgemacht<br />

werden. Da sie beide aus ihrem Vermögen eine Behausung an sich gebracht haben,<br />

soll die Verwandtschaft auf diese keinen Anspruch haben.<br />

1770.122.1<br />

1770 April 14<br />

Johann Michael Zweng erklärt namens der Afra Wetzer, daß sie am 24. Mai 1767 dem<br />

Johann Rehle ihre Behausung breiteren Inhalts übergeben hat. Rehle hat sich dabei<br />

verpflichtet, zu ihren Lebzeiten nicht zu heiraten. Nun aber will er eine Ehe eingehen,<br />

was sie geschehen lassen wolle, wenn es bei der getroffenen Abmachung bleibt und<br />

sie das Gaden und die untere Stube behalten darf.<br />

1770.125.1<br />

1770 April 14<br />

Ehevertrag des Johann Rehle mit der Apollonia Furtenbach.<br />

Die Braut bringt in die Ehe 80 fl und eine Kuh, sowie eine standesgemäße<br />

Ausfertigung. Dagegen bringt der Hochzeiter Behausung, Baind, Kraut- und<br />

Wurzgarten mit, auch 8 Metzensaat und eine Wiesmahd im Tannenknie. Alles<br />

hereingebrachte Gut gehört beiden, so daß es keinen Rückfall gibt. Falls ein<br />

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