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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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1774.603.1<br />

Augsburger Pflegämter 254, fol. 1 - 167<br />

1774 April 4<br />

Ehevertrag des ledigen Sebastian Nöss von Weißbach und der ledigen Viktoria<br />

Lochbihler von Ösch.<br />

Die Braut bringt in die Ehe 1251 fl und eine Kuh, der Hochzeiter sein von den<br />

Geschwistern übernommenes Haus samt Hof und Baind mit 11 Stück Vieh, darunter 4<br />

Pferden, 42 Metzensaat und 12 Fuder Spätheu.<br />

Falls ein Ehepartner ohne Leibeserben stirbt, wird beiderseits kein Rückfall vereinbart.<br />

1774.001.1<br />

1774 April 4<br />

Ehevertrag des ledigen Hans Michael Miller von Josereutte/Petersthal mit der Maria<br />

Anna Nöss von Weißbach.<br />

Die Braut bringt in die Ehe 900 fl in Grundstücken, der Hochzeiter 250 fl, außerdem<br />

erhält er nach dem Tod des Vaters noch einen Erbteil. Das angehende Ehepaar<br />

bezieht nur bestandsweise ein von Martin Schwarz in Kappel per Anfall- oder Zugrecht<br />

an sich gebrachtes Anwesen in Berg.<br />

Falls ein Ehepartner ohne Leibeserben stirbt, wird beiderseits kein Rückfall vereinbart.<br />

Zeuge u.a.: Georg Miller, Vater des Hochzeiters, und Sebastian Nöss, Bruder der Braut<br />

1774.002.1<br />

1774 April 4<br />

Ehevertrag des ledigen Matheis Miller, Oberer Wirt auf dem Berg, mit der ledigen<br />

Katharina Wachter von Reutte. Die Braut bringt in die Ehe 700 fl "Rauch oder<br />

hieländisches gelt", der Hochzeiter widerlegt dafür seine Wirtsbehausung samt Güter.<br />

Falls ein Ehepartner ohne Leibeserben stirbt, wird beiderseits ein Rückfall in Höhe von<br />

150 fl vereinbart, wovon aber 50 fl zur freien Disposition stehen.<br />

Zeugen u.a.: Anton Wachter von Reutte, Bruder der Braut<br />

1774.004.1<br />

1774 April 5<br />

Kunigunda Lotter, Witwe in Ösch, übergibt ihr Gütl an den Sohn Joseph Anton Höss,<br />

der dafür ein Passivkapital in Höhe von 200 fl an die Pfarrkirche übernimmt. Der Sohn<br />

übernimmt auch 2 Tagmahd in der Hohensinn, 5 Metzensaat (5 andere gehören dem<br />

noch ledigen Bruder, der auch noch eine Kuh und ein Kalb bekommt) und ein Pferd, 3<br />

Stiere und ein Kalbele im Wert von 180 fl. Davon erhalten beide Brüder je 30 fl als<br />

Ausfertigung. Den Rest (130 fl) muß der Übernehmer zu 5 % verzinsen.<br />

Falls der Übernehmer und dessen Mutter nicht miteinander auskommen, behält die<br />

Mutter für sich: 16 Metzensaat, 2 ? Wiesmahd, eine Kuh, ein Drittel Obst und ein Drittel<br />

Kraut aus dem Garten. Nach ihrem Tod werden die Metzensaat, die Wiesmahd, das<br />

noch nicht verbrauchte Geld, das Bett- und Leibgewand unter die Brüder verteilt.<br />

Außerdem erhält der Übernehmer 5 Metzensaat unter der Gassen, 3 Metzensaat über<br />

der Ach am Graben, 2 Metzensaat auf den Bächen und 1 1/2 Tagmahd im Vogelgsang.<br />

Es wird auch noch vereinbart, daß die Mutter mit dem nötigen Holz sowie dem Hausrat<br />

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