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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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Ehepartner stirbt, Kinder vorhanden sind und der überlebende Ehepartner eine weitere<br />

Ehe eingehen will, so soll den Kindern nach dem Vermögensstand ein Voraus<br />

ausgemacht werden.<br />

1770.126.1<br />

1770 April 14<br />

Johann Michael Schwarz von Kappel und Michael Bosch daselbst erklären, daß<br />

zwischen ihnen ein Haus- und Gütertausch stattgefunden hat. Schwarz übergibt dem<br />

Bosch seine am 27. November 1768 erkaufte Behausung samt Wurzgärtchen und<br />

erhält dafür von Bosch das von ihm am 4. Oktober 1769 erkaufte Haus samt 3<br />

Metzensaat. Schwarz verspricht seinem Tauschpartner 174 fl zur Aufgabe, weil das Gut<br />

mehr wert ist.<br />

Schwarz, der das oben beschriebene Haus von Georg Näher überschrieben<br />

bekommen hat, einigt sich mit diesem, daß er ihm und seiner Frau eine Stube und<br />

Kammer im Holzwerk aus eigenen Mittel erbaut. Den Bau muß Bosch ohne Klage<br />

errichten und zwar ehevor er einzieht. Dagegen verpflichtet sich Schwarz, dem Joseph<br />

Höss und dessen Frau auch eine Stube und Kammer im Holzwerk mit allem Benötigten<br />

zu bauen. Die Protokolle vom 27. November 1768 und vom 4. Oktober 1769 sollen<br />

weiter gültig sein, doch ist anzufügen, daß die ledigen Kinder des Joseph Höss weiter<br />

ihre freie Wohnung im alten Haus haben sollen, doch dürfen sie nicht einem<br />

liederlichen Gesindel Unterschlupf geben.<br />

1770.127.1<br />

1770 April 16<br />

Ehevertrag des ledigen Michael Schneider von Kappel mit der ledigen Katharina Stick.<br />

Die Braut bringt in die Ehe 193 fl, die bei ihrem Schwager? mit 143 fl angelegt sind. 50<br />

fl hat sie in bar.<br />

Der Hochzeiter setzt dafür Haus, Hof, Baind, Kraut- und Wurzgarten, 18 Metzensaat<br />

und eine Kuh ein. 4 Metzensaat auf dem Fleckenacker sind der noch lebenden Mutter<br />

Ursula Erd lebenslang verschrieben. Sie erhält auch das Holz zum Kochen und in den<br />

Ofen und das Obst vom Kirschbaum neben dem großen Baum, außerdem 1 fl jährlich<br />

zur Abgabe. Dazu bekommt sie noch 118 fl, wovon Michael Schneiders Bruder Karl in<br />

Augsburg 100 fl erhält. Alles hereingebrachte Gut gehört beiden Ehepartnern, und zwar<br />

so, daß Mannsgut Weibsgut und Weibsgut Mannsgut heißen soll.<br />

1770.130.1<br />

1770 April 16<br />

Anton Wetzer verkauft dem Johann Mayer ein Feld im Tannenknie um 131 fl.<br />

1770.132.1<br />

1770 April 16<br />

Anton Wetzer verkauft dem Johann Mayer 1 1/2 Tagmahd in der langen Oy um 213 fl.<br />

1770.132.2<br />

1770 April 16<br />

Dem Johann Mayer wird vermög der Einklag der Anastasia Wetzer per 100 fl der<br />

[Arrest?] auf die Kaufsumme geschlagen, die 200 fl aber weiters dem Joseph Doser,<br />

Sattler, überwiesen. Die übrigen 44 fl aber kann Anton Wetzer an sich nehmen.<br />

1770.133.1<br />

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