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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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1774 Nov. 29<br />

Joseph Lecher und Lorenz Hindelang, beide von "Rheinen" in der Herrschaft<br />

Rettenberg, klagen gegen Andreas Boos von Kappel, daß er seinem Sohn 100 fl<br />

Heiratsgut versprochen hat, aber bis jetzt weder die erste, noch die zweite Rate bezahlt<br />

habe. Als Tragväter der Geschwister von der Frau seines Sohnes können sie nun nicht<br />

länger auf das Geld warten. Boos gesteht sein Versprechen ein, doch wendet er ein,<br />

daß der Sohn ihm gesagt habe, er solle es ruhig versprechen, brauche es aber nicht<br />

halten.<br />

Boos wird von Amts wegen zur Zahlung verpflichtet und auf die drohende Exekution<br />

hingewiesen.<br />

1774.128.2<br />

1774 Nov. 29<br />

Johannes Waldmann von Kempten präsentiert der Witwe des Franz Schneider von hier<br />

eine Rechnung des fürstkemptischen Hofzahlamtes, wonach Schneider aus der<br />

fürstkemptischen Hofapotheke am 6. Juli 1769 85 Pfd. Stuck-Pulver erhalten habe und<br />

sei von der Kaufsumme (25 fl 30 kr) noch 10 fl 30 kr schuldig geblieben. Weiters habe<br />

er am 28. Aug. 22 Pfd. Flintenpulver zu 7 fl 20 kr und am 29. Aug. 9 Pfd. Stuck-Pulver<br />

zu 2 fl 42 kr erhalten. Er sei deshalb noch 20 fl 32 kr schuldig.<br />

Die Witwe (Beistand: Johann Georg Schneider von Dorf, Schwager) erklärt, daß ihr<br />

Mann auf dem Totenbett alle Schulden angegeben habe, doch von dieser Pulverschuld<br />

habe er nichts erwähnt. Ihr falle die Bezahlung einer so großen Schuld sehr schwer und<br />

sie bitte das Hofzahlamt, sich mit der Hälfte zu begnügen. Von Amts wegen wird<br />

entschieden, daß die Witwe die Hälfte zahlen soll. Wenn aber eine weitere Klage über<br />

die ganze Summe eingeht, muß sie auch alles bezahlen.<br />

1774.130.1<br />

1774 Dez. 4<br />

[Herr?] Joseph Geisenhof von Ösch klagt gegen Joseph Spielmann von Steinach, der<br />

ein von seinem Vater Johann Spielmann, jetzt in Enzenstetten verheiratet, verkauftes<br />

Ackerfeld, durch "Zug-Rechts-Lösung" wieder an sich gebracht hatte. Dabei habe<br />

Johann Spielmann der Frau des Geisenhof einen Gulden versprochen, ohne es<br />

protokollieren zu lassen. Als er nun den Gulden forderte, habe er stattdessen nur<br />

elende Worte erhalten. Er könne die Schmähungen nicht auf sich sitzen lassen und<br />

bitte das Amt, ihm Ruhe und den Gulden zu verschaffen. Sonst wolle er sich an das<br />

Pflegamt wenden.<br />

Joseph Spielmann gesteht ein, den Kläger einen Lumpen geheißen zu haben, weil der<br />

gesagt habe, er habe nur "Ranggerisch" gelöst.<br />

Beiden Teilen wird aufgetragen, sich in Ruhe zu vertragen und künftig keine<br />

Schmähworte mehr zu verwenden.<br />

1774.133.1<br />

1774 Dez. 4<br />

Joseph Waibel von Berg klagt, daß Joseph Günther von Berg bei der letzten "Gemeind"<br />

zu ihm gesagt habe, er solle niemals kein Wort nicht reden, weilen er nicht die<br />

mindeste [Ursache?] habe. Er könne solche Reden nicht dulden und bitte um Amtshilfe.<br />

Der Beklagte erklärt dagegen, daß der Kläger ihm vorgab, Anton W...? habe fälschlich<br />

vorgegeben, er [solle?] nur mit ihm heben und [lügen??] koste nichts. Daraufhin habe<br />

er gesagt, er sei ein Lügner. Von Amts wegen wird geboten, daß der Beklagte sich<br />

künftig derlei Reden enthalten und dem Kläger die Hand bieten solle, um wieder gut<br />

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