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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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Rosalia Herbst von Tannheim.<br />

Der Hochzeiter bringt in die Ehe sein Haus in Steinach zwischen Joseph Scheitler und<br />

Anton Waibel im Anschlag zu 400 fl sowie 600 fl. Die Braut widerlegt dafür 45 fl. Falls<br />

ein Ehepartner ohne Leibeserben verstirbt, so hat der überlebende Teil das<br />

hereingebrachte Gut des Verstorbenen lebenslang zum Genuß.<br />

Zeugen u. a.: Johannes Herbst, Bruder der Braut<br />

1775.258.1<br />

1775 Juli 13<br />

Hans Leonhard Gschwender und Hans Michael Geiger, beide von Steinach, erklären im<br />

Namen der todkranken Maria Erd, verwitete Renn, daß sie das im Übergabeprotokoll<br />

(7. Febr. dieses Jahres) ausgenommene Bett- und Leibgewand der Maria Anna Zobel<br />

und ihren vier Geschwistern zukommen lassen will, ebenso das vorhandene Korn. Die<br />

zwei Geißen soll Anna Maria Zobel bekommen. Weiter vermacht sie den zoblerischen<br />

Kindern, nämlich Katharina, Anna, Maria und Veronika Zobel miteinander 5 Metzensaat<br />

im Ahorn, außerdem den beiden Brüdern Anton und Hans Thomas Zobel miteinander<br />

100 fl.<br />

Im Übergabeprotokoll wurde noch außer Acht gelassen, daß die Maria Erd allen<br />

Todtlen je 1 fl vermachen wolle, nur der Christian Eberle erhält 3 fl. Letzterer hat sich in<br />

k. k. Kriegsdienste begeben. Falls er nicht mehr erfragt werden kann, sollen die 3 fl für<br />

hl. Messen ausgegeben werden.<br />

1775.259.1<br />

1775 Juli 15<br />

Silvester Diller von Rehbichl, der Beständer des Gutes von Joseph Waibel, erklärt, daß<br />

sich die drei waiblischen Kinder, Anton, Philipp Jakob und Maria Anna, sich in Güte<br />

dahingehend verstanden haben, daß der älteste Bruder Anton das Gut im Anschlag zu<br />

490 fl übernimmt. Er muß davon seinem ledigen Bruder Philipp Jakob 140 fl geben und<br />

100 fl verzinsen. Die restlichen 40 fl bleiben unverzinst, weil die der Bruder jederzeit<br />

haben kann, wenn er krank werden sollte. Die Schwester erhält 160 fl mit der<br />

Bedingung, daß sie noch vier Jahre lang auf dem Anwesen verpflegt und erhalten wird.<br />

Danach muß der Gutsbesitzer dieses Geld verzinsen.<br />

Daraufhin schließt Anton Waibel einen Ehevertrag mit der ledigen Maria Katharina<br />

Schäferin von Berg in der Pfarrei Tannheim. Der Hochzeiter bringt in die Ehe sein eben<br />

übernommenes Gut, die Braut 200 fl, doch muß sie davon noch die Herrschaftsgebühr<br />

bezahlen. Für diese Summe bürgt Joseph Doser von Tannheim. Weiter bringt sie noch<br />

50 fl verdientes Geld mit, das hier auf Zins liegt, außerdem einen Kasten, eine Truhe<br />

und ein Betthäs. Falls ein Ehepartner ohne Leibeserben verstirbt, wird auf beiden<br />

Seiten 50 fl Rückfall vereinbart, doch ist er erst nach dem Tod des überlebenden Teiles<br />

fällig.<br />

[Dem Protokoll liegt ein Schreiben von Matthias Tauscher, Gerichtsamann der Pfarrei<br />

Tannheim bei, wonach die Braut 200 fl Heiratsgut besitzt.]<br />

1775.261.1<br />

1775 Juli 16<br />

Hans Jörg Raiser und Johannes Wöhrle, beide von Steinach, erklären für den<br />

todkranken Anton Guggemos, daß er die noch besitzenden 2 Metzensaat und 40 fl<br />

Bargeld dem Sebastian Strehle und seiner Frau vermachen wolle, weil sie ihn in seiner<br />

Krankheit versorgt haben. Von diesem Vermächtnis müssen die Eheleute die<br />

Leichenkosten bezahlen und 4 hl. Messen lesen lassen.<br />

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