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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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1778<br />

StAA Augsburger Pflegämter 254, fol. 600 - 635<br />

1778 Jan. 10<br />

Thomas Hotter von Meilingen, jetzt in Lechbruck, erklärt, dass er von seinem Bruder<br />

Mang Hotter, Forstjäger, 50 fl Heiratsgut richtig empfangen hat.<br />

1778.600.1<br />

1778 Jan. 10<br />

Der ledige Felix Weiß von Berg verkauft seine erworbene Wohnbehausung in Ried<br />

zwischen Kaspar Heer und Narziss Stich um 150 fl an Joseph Anton Wörzner<br />

(Würzner) und dessen Vater Johann Wörzner von Reinertshof. Den Käufern wird<br />

schärfstens aufgetragen, keinen schlecht- und Verdächtigen leithen Unterschlupf zu<br />

gewähren, sonst wird ihnen der Aufenthalt im Ort nicht mehr gestattet.<br />

1778.601.1<br />

1778 Jan. 17<br />

Maria Anna Wagner [Witwe des (Joseph) Anton Scheitler] von Berg schließt einen<br />

Ehevertrag mit dem ledigen Hans Thomas Doser von Berg. Der Hochzeiter bringt in die<br />

Ehe 500 fl und erhält seinerzeit von Zuhause noch einen Kindsteil. Die Braut widerlegt<br />

dieses Heiratsgut mit ihrem gesamten Besitz (samt Schulden).<br />

Falls der Hochzeiter ohne Leibeserben verstirbt, fällt sein Heiratsgut ohne Rückfall an<br />

die Witwe. Wenn dagegen die Witwe ohne Leibeserben stirbt, gehört das Haus samt<br />

Baind dem Hochzeiter. Sollte sich ergeben, dass das Vermögen die Schulden<br />

übersteigt, dass also nicht hinder - sondern für sich gehauset worden, so bekommt der<br />

Ehemann noch einen Kindsteil dazu.<br />

Aus erster Ehe sind vier Kinder vorhanden (Hans Thomas, Joseph Anton, Maria Anna<br />

und Alois Scheitler). Sie erhalten als Voraus miteinander 1400 fl, was in Gegenwart<br />

ihres Ähne Hans Thomas Scheitler vereinbart wird. Diese Summe muss erst verzinst<br />

werden, wenn ein Kind 22 Jahre alt wird. Falls noch weitere Kinder kommen sollten und<br />

ihr Vater sterben würde, erhalten diese Kinder die in die Ehe gebrachten 500 fl zum<br />

Voraus, sonst werden alle Kinder als Erben gleichgestellt.<br />

Ihrer Mutter ist es gestattet, sich ein weiteres Mal verheiraten zu dürfen. Falls eines der<br />

Kinder das Bäckerhandwerk erlernen will, muss das Lehrgeld von dem Voraus<br />

bestritten werden.<br />

Zeugen u.a.: Simon Doser von Berg, Vater des Hochzeiters, und Joseph Anton Wagner<br />

von Weißbach, Bruder der Braut.<br />

1778.603.1<br />

1778 Jan. 28<br />

Ehevertrag des ledigen Hans Michael Reichart mit der ledigen Maria Franziska<br />

Gschwender von Steinach.<br />

Die Braut bringt zwei Wiesen im Breitenberg und 115? fl mit in die Ehe, was der<br />

Hochzeiter durch sein am 2. Okt. 1776 übernommenes Vermögen widerlegt. Falls ein<br />

Ehepartner ohne Leibeserben verstirbt, darf der überlebende Teil das ganze Vermögen<br />

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