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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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von Seiten des Hochzeiters an seine Verwandtschaft 100 fl und von Seiten der Braut<br />

200 fl Rückfall vereinbart.<br />

1772.346.1<br />

1772 Jan. 12<br />

Johann Nigg verkauft eine Metzensaat auf dem Wiesmahd um 39 fl an Joseph Doser.<br />

Der Käufer bezahlt 34 fl 6 kr an Michael Wagner, dem der Nigg so viel schuldig ist.<br />

1772.347.1<br />

1772 Jan. 13<br />

Elisabeth Huber erklärt, daß sie am 30. Juli 1756 ihrer Tochter Franziska Schneider<br />

übergeben habe und damals 100 fl und 3 Metzensaat sich vorbehalten habe. Nun sei<br />

sie 16 Jahre um den Zins bei der Tochter und dem Schwiegersohn Hans Jörg<br />

Schneider in Kost und Kleidung erhalten worden. Jetzt sei die Zeit so teuer, daß sie das<br />

nicht mehr verlangen könne. Sie sei gewillt, alles den beiden zu vermachen und<br />

bedinge sich nur aus, daß sie weiterhin versorgt wird und ihr Sohn Joseph nach ihrem<br />

Tod 25 fl Hauptgerechtigkeit erhalte.<br />

1772.348.1<br />

1772 Jan. 23<br />

Jörg Raiser, Müller in Dorf, übergibt sein ganzes Vermögen, darunter eine Mühle mit<br />

Mühlgerechtigkeit, Äcker im Wert von 950 fl und Wiesen um 850 fl an seinen Sohn<br />

Joseph Anton Raiser.<br />

1. Der Sohn übernimmt an Passiv-Schulden 1209 fl 8 kr.<br />

2. Jedes der fünf ledigen Kinder [Maria?] Sabina, Ursula, Sophia, Maria Charitas und<br />

Maria Fides erhält 300 fl, 12 fl für die Ausfertigung, eine leere Bettstatt und einen<br />

Kasten. Die Ausfertigung sollen sie sich aus gemeinsamen Mitteln so viel wie<br />

möglich anschaffen. Jeder Anteil bleibt bis zur Standesveränderung unverzinslich<br />

im Haus oder bis ein Jahr nach des Vaters Tod. Wer da noch im Hause bleiben<br />

will, erhält keinen Zins.<br />

3. Die bereits verheiratete Maria Anna Raiser hat ihr Heiratsgut bereits erhalten.<br />

4. Die ebenfalls verheiratete Tochter Franziska bekommt ein Jahr nach des Vaters<br />

Ableben noch 70 fl.<br />

5. Da der übernehmende Sohn seine Geschwister mit Geld nicht auszahlen kann, so<br />

bestimmt der Vater, daß sie dafür auch Felder annehmen müssen.<br />

6. Falls er wider Verhoffen mit dem Sohn nicht auskommt, hat der Vater sich von<br />

dem Vermögen im Quartal 15 fl ausgenommen.<br />

7. Alle Zahlungsverpflichtungen sind durch Hypothek auf noch unversetztes<br />

Vermögen abgedeckt.<br />

8. Der Sohn erhält das Vermögen und alle Überschüsse daraus und die 12 fl<br />

Ausfertigung nebst Kasten und Bettstatt, wenn eines der Geschwister<br />

unverheiratet stirbt.<br />

9. Sollten noch weitere Schulden herauskommen, müssen alle Kinder nach<br />

Proportion ihres Erbes dafür haften.<br />

Zeugen [und vermutlich Hofnachbarn]: Johann Jakob Siller und Mang Anton Babel<br />

1772.349.1<br />

1772 Jan. 23<br />

Johannes Weiß verkauft 10 Metzensaat in der Schwanden um 210 fl an seinen Bruder<br />

Ludwig Weiß.<br />

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