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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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an die Kinder des Franz Joseph Gruber, doch dürfen ihre Mutter Ursula Suiter und der<br />

Vater Franz Joseph Gruber das Feld lebenslang nutzen und müssen es baulich in<br />

gutem Zustand halten. und auch die Steuern bezahlen. Auch dürfen sie nichts davon<br />

veräußern. Wenn die Mutter stirbt, fällt es den Kindern als Waisengut zu.<br />

4. Den oberen Teil der Schönen Wies samt dem dazugeordneten Teil des Bichels<br />

erben die Kinder des Felix Haf in Ried (2 ½ Tagmahd). Dieses Ehrengut für Suiters<br />

Enkel - Kinder der Maria Anna Suiter - , muss ebenso behandelt werden wie das<br />

Geschenk an die gruberischen Enkel.<br />

5. Die Lus oder Wiesmahd im Ahornach soll an die vilserischen Enkel fallen. Maria<br />

Apollonia Suiter und ihr Mann Dominikus Keller dürfen das Feld nutzen und erhalten<br />

den Zins aus 200 fl Kapital. Nachdem Tod der beiden fällt das Grundstück samt Kapital<br />

an die schongerischen und kellerischen Kinder.<br />

6. Die 5 Metzensaat beim ....... sollen verkauft werden und davon das Kapital für die<br />

Enkel in Vils genommen werden.<br />

7. Alles vorhandene [Leib-] und Bettgewand erhalten die drei Töchter, den<br />

vorhandenen mösser-mersel aber der Franz Joseph Gruber allein und auch den höllhaffen.<br />

8.Johann Suiter behält sich Recht vor, dieses Testament jederzeit abändern zu dürfen.<br />

1778.663.1<br />

1778 Mai 22<br />

Joseph Anton Haf von Röfleuten erklärt im Namen des abwesenden Johann Baptist<br />

Bachner und seiner Frau Maria Anna Mayer, und mit dem Philipp Bachner, dass dieser<br />

von seinen Brüdern die Wohnbehausung samt Baindele im Anschlag zu 215 fl<br />

übernimmt. Er bezahlt davon das seinem Bruder in Weißbach vereinbarte Heiratsgut,<br />

60 fl nach Füssen und weitere Schulden.<br />

1778.668.1<br />

1778 Mai 22<br />

Ehevertrag des Philipp Bachner von Röfleuten mit der Apollonia Erd von Berg. Die<br />

Braut bringt 150 fl in die Ehe, der Hochzeiter das eben übernommene Gut. Falls ein<br />

Ehepartner ohne Leibeserben verstirbt, ist kein Rückfall vereinbart.<br />

Zeugen u.a.: Maria Anna Mayer, Schwägerin des Hochzeiters von Weißbach<br />

1778.669.1<br />

1778 Mai 24<br />

Xaver Reinftle von Kreuzegg hat bereits am 21. April um 100 fl 2 Metzensaat am<br />

Weidach an Michl Zweng von Ösch verkauft. Wer das Feld per Losungsrecht an sich zu<br />

bringen gedenkt, muss es gedüngt annehmen.<br />

1778.670.1<br />

1778 Mai 26<br />

Ehevertrag der Maria Hotter, verwitwete Babel von Kappel, mit dem ledigen Franz<br />

Xaver Babel von Dorf. Die Braut bringt in die Ehe ihr Vermögen in Kappel, der<br />

Hochzeiter 900 fl. Falls ein Ehepartner noch etwas erben sollte, darf er es für sich<br />

behalten. Zu der Hochzeiterin ist noch ein landesabwesender Schwager, Simon Babel,<br />

vorhanden, der hier das Wohnrecht genießt und die Heimsteuer noch nachzusuchen<br />

hat. Falls ein Ehepartner ohne Leibeserben verstirbt, wird auf beiden Seiten 150 fl<br />

Rückfall vereinbart.<br />

1778.671.1<br />

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