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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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überführt wird. Zweitens sollen ihm seine Schriften wieder ausgehändigt werden. [Sein<br />

Sohn sei schon zuvor in üblen Re..... custodiam gebracht worden.]<br />

1770.066.1<br />

1770 März 2<br />

Maria Lotter, Witwe des Anton Haf von Halden, ist verstorben und hat einen<br />

krüppelhaften Sohn namens Peter Haf zurückgelassen. Ihr Vermögen besteht aus einer<br />

Lus im Einfang, 5 Metzensaat auf der Imne?, 4 Metzensaat auf der Röfleuten, 4<br />

Metzensaat auf dem Riedfeld und die sogenannte Halde, 1/2 Tagmahd groß, einen<br />

halben Krautgarten, eine Kuh, Heu und Stroh, einen Wagen, etliche Metzen Haber und<br />

Gerste, Bohnen und Erdäpfel, Werk, Kleider, Kasten, 2 Pfannen, 2 Kuhketten, Dung.<br />

Michael Strehle von Steinach und Sebastian Endras von Halden haben als Tragväter<br />

über den Peter Haf dieses Gut - ohne die Kleider, Bett und Bettgewand - an den<br />

Stiefbruder Joseph Haf um 610 fl verkauft. Dieser muß das Geld zu 5 % verzinsen. Da<br />

Peter Haf einem Haushalt nicht vorstehen kann, verspricht sein Stiefbruder, ihn um 35<br />

fl jährlich mit Kost und Halskleidung zu versorgen. Diesen Vertrag kann jeder Teil nach<br />

einem Jahr aufkündigen. Dann müssen die Tragväter für den Peter Haf sorgen. Er kann<br />

in der Wohnung der Mutter oder, wo es ihm gefällt, wohnen. Der Stiefbruder muß ihm<br />

aber jedes Jahr 4 Klafter Holz reichen.<br />

1770.069.1<br />

1770 März 5<br />

Franz Schmölz von Nesselwang erklärt, daß er der Apollonia Brecheler 42 Ellen<br />

Leinen, die Elle zu 15 kr, verkauft habe. Vom Kaufpreis in Höhe von 10 fl 30 kr müsse<br />

er noch 5 fl 52 kr erhalten und er bitte, daß man ihm zu seinem Geld verhelfe.<br />

Die Beklagte sagt, daß<br />

1. es nur 40 Ellen gewesen seien.<br />

2. sie das Leinen nicht abgekauft habe.<br />

3. es zwar wahr sei, daß sie einige Ellen Leinen verkauft habe.<br />

4. der Schmölz ihr nicht mehr als 4 fl 38 kr schuldig gewesen sei.<br />

5. sie für den Kläger bei Simpert Suiter 1 fl 15 kr bezahlt habe.<br />

6. noch 6 Ellen vorhanden seien, welche 1 fl 30 kr kosten.<br />

Wenn man nun 1 fl 15 kr und 1 fl 30 kr und den Wert der nicht erhaltenen 2 Ellen<br />

zusammenrechnet und dies von den 5 fl 52 kr abzieht, so sei sie noch 2 fl 37 kr<br />

schuldig.<br />

Der Kläger behauptet, daß es 42 Ellen gewesen seien und daß die Brecheler die<br />

restlichen 6 Ellen behalten und ihn dafür bezahlen soll.<br />

[Das Urteil läßt sich nicht lesen.]<br />

1770.072.1<br />

1770 März 5<br />

Am 1. Februar hat Michael Fichtel von Kappel um 53 fl 2 Metzensaat an Anton Keller<br />

verkauft. 25 fl der Kaufsumme sollen an Nikolaus Schwarz bezahlt werden und 25 fl an<br />

den Heiligenpfleger in Kappel, Nikolaus Maür, bezahlt werden, womit das Feld<br />

ausgelöst sei. Nun aber behauptet Schwarz, daß er durch ein Schreiben des Schmölz<br />

in Augsburg und auch andere Zeugen beweisen könne, daß zu diesem Acker kein Geld<br />

vorgeschossen worden sei, sondern solches von der Afra Socher in Augsburg bezahlt<br />

worden sei.<br />

Es wurde daher zwischen ihm und dem Heiligenpfleger Nikolaus Mayer [Maür] ein<br />

Vergleich getroffen, nämlich daß er, Schwarz, über die 25 fl, "weil er vor 4 Jahren<br />

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