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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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Der Bruder Joseph Haf erhält 150 fl und was nach dem Tod des Übergebers noch übrig<br />

ist, soll geteilt werden, doch bekommt der Sohn noch 100 fl mehr, weil er weniger an<br />

Heiratsgut erhalten hat. Der Vater behält noch für sich die freie Wohnung, eine Kuh und<br />

die Einlage für seine Vermögenschaft.<br />

1770.061.1<br />

1770 Febr. 16<br />

Ehevertrag des ledigen Lorenz Mayer von Kappel und der ledigen Maria Haf von Dorf.<br />

Die Braut bringt in die Ehe ihr ganzes Vermögen, doch erhält der Bruder Joseph noch<br />

[etwas nach des Vaters Tod]. Der Bräutigam heiratet ihr 550 fl zu.<br />

Falls ein Ehepartner ohne Leibeserben stirbt, soll erst nach dem Tod des anderen der<br />

Verwandtschaft 200 fl zurückfallen. Wenn Kinder vorhanden sind, soll ihnen ein Voraus<br />

nach dem Vermögensstand ausgemacht werden, falls der überlebende Teil wieder<br />

heiratet.<br />

1770.062.1<br />

1770 Febr. 17<br />

Ehevertrag des Johannes [Münz] aus der "muelten" in der Pfarrei Mittelberg mit der<br />

Witwe Anna Haf. Die Braut bringt in die Ehe Haus, Hof und Garten, Mobiliar,<br />

Handwerkszeug und Fahrnis. Ein Sohn [aus erster Ehe mit Felix Schweiger] Mang<br />

Schweiger soll, wenn er 18 Jahre alt ist, 50 fl im Voraus erhalten. Der Hochzeiter bringt<br />

40 fl in Ehe. Falls ein Ehepartner ohne Leibeserben stirbt, soll der andere Alleinerbe<br />

sein. Wenn Kinder vorhanden sind, soll ihnen ein Voraus nach dem Vermögensstand<br />

ausgemacht werden, falls der überlebende Teil wieder heiratet.<br />

1770.063.1<br />

1770 Febr. 25<br />

Die Witwe des Johannes Geiß, Anna Strehle, erklärt, daß sie sich wegen des<br />

herannahenden bresthaften Alters nicht mehr in der Lage fühlt, die häuslichen<br />

Angelegenheiten zu führen. Sie übergibt daher an ihren Sohn Joseph Anton Geiß<br />

Haus, Hof, Baind, Kraut- und Wurzgarten, das vorhandene Vieh, alle Mobilien, Haus-<br />

und Bauermannsfahrnis um 300 fl. Seine Schwester erhält nach der Mutter Tod 75 fl<br />

und den halben Teil der Äcker und Wiesen. Die Witwe behält sich noch eine Kuh bevor<br />

und die Einlage dafür, sowie den halben Teil des Obstes.<br />

1770.065.1<br />

1770 März 2<br />

Herr Leopold Bösinger, gewesener Obervogt zu [Weizern], klagt, daß sein Sohn Joseph<br />

Anton am 1. des Monats von Michael Schmölz, Metzger in Nesselwang, eine Schachtel<br />

mitgebracht habe, worinnen sich Sand, gleich einem gelben Schmiede-Sand, befunden<br />

habe. Wie schon zuvor sei des Metzgers Weib bei ihm im Haus gewesen und habe<br />

dergleichen Material geschmolzen, wodurch sein Haus wie auch die der Nachbarschaft<br />

in Brandgefahr gerieten. Er habe diese Schachtel seinem Sohn aus dem Schrank<br />

genommen und zur Verhütung weiteren Schadens in das s.v. Privat [WC] ausgeleert.<br />

Daraufhin habe ihm der Sohn seine Truhe aufgebrochen und seine Schriften und<br />

Habseligkeiten an sich genommen und fortgeschleppt. Damit nicht zufrieden, habe er<br />

ihn, den alten Vater mit derben Schlägen und Stößen [entgegen der schuldigen<br />

Achtung] auf dem Boden herumgezogen. Durch die Entwendung seiner Sachen sei ihm<br />

ein Schaden von mehr als 1500 fl entstanden und er fühle sich bemüßigt, bei Amt<br />

anzuzeigen, daß erstens sein Sohn mit Arrest belegt und sofort an das Pflegamt<br />

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