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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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auch nit der Meynung der gemeindt<br />

steinach einen Wuhr-Pau au.....<br />

halten, oder daß sie durch die brugg<br />

in einen schaden gerathen solte, sechete<br />

also gerne, wann die brugg in dem<br />

Alten standt und Ruhe belassen<br />

wurde.<br />

Die bevollmachtigte von der gemeindt<br />

steinach dupplicieren, das offertum [Offerte]<br />

daß sie den Wuhr-bau nach belüeben<br />

füehren können, und sollen, seye ihnen<br />

zwar genehmb, doch konten sie nicht con<br />

descendieren in das, daß dise brugg<br />

in dem Alten standt verbleiben solle,<br />

sondern die felder müessen Eintweder<br />

vergrößeret, oder in eines gemacht werden<br />

"Der Felix Suiter triplicieret, Er<br />

müßte es eben auf die beaugen-<br />

scheinigung ankommen lassen, wo Es<br />

sich sodann zeigen werde, ob Es schädlich<br />

oder nit, zu welchem Ende dann vor-<br />

gefahren, und aus der gemeindt Rüedt"<br />

und Heitlern als Unparteiische Liberatus und Johann Georg Schneider ernannt wurden.<br />

Nach dem Ortstermin hat sich Suiter nach vielem Zureden des Amtmanns und der<br />

Unparteiischen bereiterklärt, daß er 120 Schritte oberhalb der Brücke herwärts gegen<br />

das innere Joch ein 69 Schritt langes Streichwührlein zur "Anstoßung des herfallenden<br />

Wassers" erbauen wolle und zwar, daß dieses Wührlein auf den ersten Pfahl von dem<br />

äußeren Seitenjoch des Müllers gerade und direkt abziele. Sodann dürfe von diesem<br />

eben erwähnten Joch nicht mehr als der erste Pfahl von oben an gerechnet stehen<br />

bleiben, die übrigen aber sollen schlems [schief] gegen die Mühle hin circa 3 Schuh<br />

senkrecht zurückgesetzt werden, "damit aber in hin<br />

kunfft wegen diser bruggen böst-<br />

möglichst alle beeintrechtigung, streitt<br />

und zwidrach gehoben werde, so solle<br />

sich der miller Felix Suiter oder dessen<br />

nachkhommen, wann dise brugg abgänggig<br />

bey der gemeinsamen vom steinach<br />

anmelden, wo sodann der bau auf solche<br />

arth anghestellt werden solle, daß sie<br />

gemeindt keinen schaden, und Es dem<br />

miller auch nit zu beschwerlich falle."<br />

1770.113.1<br />

1770 April 3<br />

Philipp Friedel klagt gegen Joseph Hörmann, daß dieser ihm 11 fl 30 kr schuldig sei. Er<br />

soll binnen 6 Wochen[?] 3 Tagen zahlen. Hörmann steht auch beim hiesigen Heiligen<br />

für Friedel mit 110 fl in Versatz, wofür Friedel seine eigenen Güter einsetzt.<br />

1770.118.1<br />

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