Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten
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3. daß die Gemeinde Kappel immer gewillt ist, die Kaplanbehausung zu unterhalten<br />
und sie wiederherzustellen, falls sie, was Gott verhüten möge, durch eine Feuersbrunst<br />
zu Grunde gehen sollte.<br />
4. daß dem Kaplan gestattet sei, im allgemeinen Viehtrieb das benötigte Brennholz<br />
fällen und hauen zu dürfen und zwar wie ein anderer Gemeindsmann am<br />
nächstgelegenen Ort.<br />
Der jeweilige Kaplan dagegen ist verpflichtet:<br />
5. dem Mesner 2 kr von allen Messen zu geben, mit Ausnahme der gestifteten Messen<br />
und von denen, die nur ein Salär von 20 kr betragen.<br />
6. in der Woche vier heilige Messen zu lesen.<br />
7. Die Gemeinde verpflichtet sich, für Wachs, Wein und Paramente so lange zu sorgen,<br />
bis die Kirchenstiftung des hl. Martin die Kosten selbst tragen kann.<br />
8. Der Benefiziat darf den Viehtrieb wie jedes Gemeindemitglied nutzen und er darf<br />
auch das notwendige Wasser dem Gemeindebrunnen entnehmen.<br />
9. Der Benefiziat ist gehalten, an allen Sonn- und Feiertagen eine Stunde vor dem<br />
ordinari Gottesdienst in der Pfarrkirche eine hl. Messe zu lesen, an den Werktagen<br />
aber um die gleiche Zeit im Sommer und Winter wie in der Pfarrkirche.<br />
Diese Punkte wurden den Gemeindemitgliedern nochmals vorgelesen und<br />
anschließend von ihnen unterzeichnet.<br />
Pfarrer Franz Xaver Selb, Kaplan Johann Joseph Hipp, Niclas Mayr, Sebastian<br />
Angerer, Martin Herr, Johannes Böck, Franz Erdt, Narciss Keller, Felix Keller, alle von<br />
Kappel<br />
1774.081.2<br />
1774 Juli 26<br />
Es erscheinen vor Amt der hochedle Herr Joseph Anton Stapf, Handelsherr im Fürststift<br />
Kempten, und seine hochedle Frau Gemahlin Maria Seraphia Stapf, geb. Schweiger,<br />
und erklären, daß sie dem Kreuzwirt und ihrem Schwager Johann Georg Rimmel<br />
wegen öfters bei ihm gehaltener Einkehr und einer abgehaltenen Hochzeit 226 fl 36 kr<br />
schuldig geworden seien und versprochen hätten, diese Summe bis Jakobi zu<br />
bezahlen. Da nun zu vernehmen ist, daß sein Herr Bruder [wer?] laut Abrechnung vom<br />
10. Mai ihm Joseph Anton Stapf 321 fl 32 kr „dann widerum des Respec.<br />
eingegangenen Vergleichs seines Herrn Bruders mit oben ersagtem Kreuzwirt Datum<br />
Stift Kempten den 30. Mai d. Jh. mehrmalen 450 [fl?] praetendiere und fordere, da er<br />
doch laut in Handen habenden Quittungen nicht mehr dann 264 fl schuldig gewesen,<br />
sie Herren Brüder auch miteinander solche wirklich verrechnet haben. Von denen bei<br />
erster abgehaltener Rechnung ihm zugemutet werden wollenden 321 fl 32 kr aber<br />
wisse er gar nichts und sei ja unmöglich, daß er inner so kurzer Zeit als er wiederum<br />
von Straßburg zurückgekommen, so vieles verzehrt haben könnte.“ Man könne ihm<br />
Joseph Anton Stapf nicht verdenken, wenn er nun die Bezahlung der 226 fl 36 kr<br />
zurückhalte, bis man ihm dartue, daß er nicht so viel schuldig sei.<br />
Darauf geben der anwesende Schwager Johann Georg Rimmel und sein Beistand<br />
Joseph Doser zu Protokoll, daß an den 321 fl 32 kr ihn Joseph Anton laut Hausbuch<br />
nicht mehr als 27 fl 49 kr angehe, wie auch in letzerem Vergleich am 30. Mai des<br />
Jahres angemerkten und angesetzten 450 fl ihn nicht nur nicht angehen, sondern laut<br />
Hausbuch und selbstiger öffentlicher Einbekanntnis niemals seit letzterer Abrechnung<br />
im Jahre 1773 im Monat Juni zusammengerechnetermaßen in Summa 272 fl 4 kr<br />
gewesen sei und diese 272 fl 4 kr wurden unter dreimaliger Abrechnung zwischen<br />
Herrn Amtmann Joseph Gabriel Stapf und dem hiesigen Kreuzwirt in folgenden und<br />
vom Wirt anerkannten Posten berichtiget, als benanntlich in Abrechnung anno 1772 an<br />
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