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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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3. daß die Gemeinde Kappel immer gewillt ist, die Kaplanbehausung zu unterhalten<br />

und sie wiederherzustellen, falls sie, was Gott verhüten möge, durch eine Feuersbrunst<br />

zu Grunde gehen sollte.<br />

4. daß dem Kaplan gestattet sei, im allgemeinen Viehtrieb das benötigte Brennholz<br />

fällen und hauen zu dürfen und zwar wie ein anderer Gemeindsmann am<br />

nächstgelegenen Ort.<br />

Der jeweilige Kaplan dagegen ist verpflichtet:<br />

5. dem Mesner 2 kr von allen Messen zu geben, mit Ausnahme der gestifteten Messen<br />

und von denen, die nur ein Salär von 20 kr betragen.<br />

6. in der Woche vier heilige Messen zu lesen.<br />

7. Die Gemeinde verpflichtet sich, für Wachs, Wein und Paramente so lange zu sorgen,<br />

bis die Kirchenstiftung des hl. Martin die Kosten selbst tragen kann.<br />

8. Der Benefiziat darf den Viehtrieb wie jedes Gemeindemitglied nutzen und er darf<br />

auch das notwendige Wasser dem Gemeindebrunnen entnehmen.<br />

9. Der Benefiziat ist gehalten, an allen Sonn- und Feiertagen eine Stunde vor dem<br />

ordinari Gottesdienst in der Pfarrkirche eine hl. Messe zu lesen, an den Werktagen<br />

aber um die gleiche Zeit im Sommer und Winter wie in der Pfarrkirche.<br />

Diese Punkte wurden den Gemeindemitgliedern nochmals vorgelesen und<br />

anschließend von ihnen unterzeichnet.<br />

Pfarrer Franz Xaver Selb, Kaplan Johann Joseph Hipp, Niclas Mayr, Sebastian<br />

Angerer, Martin Herr, Johannes Böck, Franz Erdt, Narciss Keller, Felix Keller, alle von<br />

Kappel<br />

1774.081.2<br />

1774 Juli 26<br />

Es erscheinen vor Amt der hochedle Herr Joseph Anton Stapf, Handelsherr im Fürststift<br />

Kempten, und seine hochedle Frau Gemahlin Maria Seraphia Stapf, geb. Schweiger,<br />

und erklären, daß sie dem Kreuzwirt und ihrem Schwager Johann Georg Rimmel<br />

wegen öfters bei ihm gehaltener Einkehr und einer abgehaltenen Hochzeit 226 fl 36 kr<br />

schuldig geworden seien und versprochen hätten, diese Summe bis Jakobi zu<br />

bezahlen. Da nun zu vernehmen ist, daß sein Herr Bruder [wer?] laut Abrechnung vom<br />

10. Mai ihm Joseph Anton Stapf 321 fl 32 kr „dann widerum des Respec.<br />

eingegangenen Vergleichs seines Herrn Bruders mit oben ersagtem Kreuzwirt Datum<br />

Stift Kempten den 30. Mai d. Jh. mehrmalen 450 [fl?] praetendiere und fordere, da er<br />

doch laut in Handen habenden Quittungen nicht mehr dann 264 fl schuldig gewesen,<br />

sie Herren Brüder auch miteinander solche wirklich verrechnet haben. Von denen bei<br />

erster abgehaltener Rechnung ihm zugemutet werden wollenden 321 fl 32 kr aber<br />

wisse er gar nichts und sei ja unmöglich, daß er inner so kurzer Zeit als er wiederum<br />

von Straßburg zurückgekommen, so vieles verzehrt haben könnte.“ Man könne ihm<br />

Joseph Anton Stapf nicht verdenken, wenn er nun die Bezahlung der 226 fl 36 kr<br />

zurückhalte, bis man ihm dartue, daß er nicht so viel schuldig sei.<br />

Darauf geben der anwesende Schwager Johann Georg Rimmel und sein Beistand<br />

Joseph Doser zu Protokoll, daß an den 321 fl 32 kr ihn Joseph Anton laut Hausbuch<br />

nicht mehr als 27 fl 49 kr angehe, wie auch in letzerem Vergleich am 30. Mai des<br />

Jahres angemerkten und angesetzten 450 fl ihn nicht nur nicht angehen, sondern laut<br />

Hausbuch und selbstiger öffentlicher Einbekanntnis niemals seit letzterer Abrechnung<br />

im Jahre 1773 im Monat Juni zusammengerechnetermaßen in Summa 272 fl 4 kr<br />

gewesen sei und diese 272 fl 4 kr wurden unter dreimaliger Abrechnung zwischen<br />

Herrn Amtmann Joseph Gabriel Stapf und dem hiesigen Kreuzwirt in folgenden und<br />

vom Wirt anerkannten Posten berichtiget, als benanntlich in Abrechnung anno 1772 an<br />

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