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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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Ehevertrag des ledigen Johannes Keller von Kappel mit der ledigen Maria Anna Stick<br />

von Rehbichel. Die Braut bringt 400 fl mit in die Ehe, die der Hochzeiter mit seinem<br />

Vermögen zu Dorf und Feld widerlegt.<br />

Falls ein Ehepartner ohne Leibeserben verstirbt, wird auf beiden Seiten 100 fl Rückfall<br />

vereinbart, doch bleibt er dem überlebenden Partner noch lebenslang.<br />

Zeugen u.a.: Die Mutter des Hochzeiters, Katharina Eberle, der Vater der Braut Michel<br />

Stick von Rehbichel<br />

1778.718.1<br />

1778 Sept. 26<br />

Simon Doser in Berg und seine Frau Kunigunde Wetzer erklären, dass sie ihre<br />

Wohnbehausung, 31 ½ Metzensaat und 2 Wiesen, eine im Gritz, die andere auf dem<br />

Bl...., alles im Anschlag zu 1370 fl, ihrer Tochter Maria Doser überlassen wollen,<br />

außerdem noch das vorhandene Vieh sowie Heu, Stroh und Hausmobilien für 100 fl.<br />

Zu ihrem Unterhalt nehmen sich die Eltern noch aus 12 Metzensaat in den schmidtles<br />

gruebenen. Sie wollen in ein besonderes Haus ziehen und nicht bei der Tochter<br />

bleiben. Von dem Wert des Gutes darf die Tochter noch 450 fl als Heiratsgut abziehen.<br />

Die Restsumme muss sie innerhalb eines halben Jahres bezahlen. Falls dies wider<br />

Erwarten nicht möglich ist, muss die Tochter den Eltern den halbjährigen Zins erlegen.<br />

1778.720.1<br />

1778 Sept. 26<br />

Ehevertrag zwischen der ledigen Maria Doser von Berg und dem Magnus Nöss von<br />

Weißbach. Der Hochzeiter bringt 850 fl mit in die Ehe, die die Braut durch das eben<br />

übernommene Gut widerlegt.<br />

Falls ein Ehepartner ohne Leibeserben verstirbt, soll alles nach uralt allhiesigem<br />

Pfarrs=gebrauch gehalten werden.<br />

Zeugen u.a.: Der Bruder des Hochzeiters, Xaver Nöss von Heitlern, und seine zwei<br />

Schwägerinnen, Maria Rosula Mayr von Ried und Maria Viktoria Lochbihler von<br />

Weißbach<br />

1778.722.1<br />

1778 Okt. 12<br />

Joseph Strehle von Steinach erklärt, dass er schon vor etwa 10 Jahren den vier<br />

Kindern des Johann Lotter lebenslang ein Kapital in Höhe von 20 fl geliehen habe, das<br />

mit 5 % verzinst werden muss. Da nun diese Kinder ihm vieles gutgetan und ihm<br />

verschiedene Gefälligkeiten erwiesen hätten, wolle er ihnen dieses Kapital nach seinem<br />

Ableben schenken.<br />

1778.724.1<br />

1778 Okt. 13<br />

Ehevertrag zwischen dem Witwer Johannes Mörz von Dorf und der ledigen Anastasia<br />

Schneider von Weißbach. Die Braut bringt mit in die Ehe 150 fl, die der Hochzeiter<br />

durch sein gesamtes Vermögen widerlegt.<br />

Falls der Hochzeiter ohne Leibeserben stirbt und seine Witwe wieder heiraten will, so<br />

erhält die Verwandtschaft des Hochzeiters 200 fl. Sonst aber darf jeder Teil das<br />

Vermögen des anderen lebenslang genießen und erst nach dem Ableben von beiden<br />

Eheleuten fällt eines jeden Vermögen an seine Freundschaft zurück.<br />

1778.725.1<br />

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