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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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ebendort, 4 Metzensaat ob der Straß?, 1 Metzensaat im Brendle?, 2 ½ Tagmahd im<br />

Herbsthof, 1 Tagmahd im Staudach, 1 Tagmahd in der Bichelbaind, ½ Tagmahd am<br />

Josperg, alles zusammmen im Wert zu 514 fl.<br />

Für die ganze Summe (814 fl) übernimmt der Sohn die Bezahlung von 250 fl<br />

Passivschulden, 80 fl an den Bruder Joseph und ebenfalls 80 fl an den Bruder Anton<br />

sowie 150 fl an die Schwester Agnes. Den übergebenden Eltern stehen noch 104 fl zu<br />

und dem Felix 150 fl als Heimsteuer.<br />

Daß der Joseph und der Anton nur 80 fl erhalten soll, hat seinen Grund darin, daß die<br />

beiden - nicht wie Felix und Agnes - den Eltern beigeholfen haben, sondern das<br />

verdiente Geld sofort für ihren eigenen Nutzen und nicht zum Nutzen der Eltern<br />

verwendet haben.<br />

Obwohl dem Sohn Felix alle Mobilien übergeben wurden, behält sich der Vater<br />

dennoch das Recht für sich, alle Gegenstände samt Roß und Wagen wie der Sohn<br />

benutzen zu dürfen. Außerdem darf er eine Kuh nutzen.<br />

Den Eltern muß die obere Stube wohnbar hergestellt werden und sie ist mit einem<br />

Kamin zu versehen. Dafür muß der Sohn jährlich 2 Klafter Holz unentgeltlich<br />

herbeischaffen. An den Baukosten müssen sich die Eltern mit 15 fl beteiligen. Falls sie<br />

sich für einige Zeit anderswo aufhalten, muß der Sohn kein Holz reichen. In der Stube<br />

hat die noch ledige Tochter allweg das Wohnrecht, aber das Holz ist der Übernehmer<br />

solcher zu verschaffen [nicht?] schuldig.<br />

Die Eltern behalten sich noch das Recht auf die freie Einlage und ? Metzensaat an dem<br />

Brendtele sowie 4 Metzensaat im Errach und 1 Tagmahd in der Reitten. Mit den<br />

ausgenommenen Grundstücken dürfen die Eltern frei disponieren. Da der Sohn erklärt,<br />

daß ihn der allzu hohe Anschlag beschwere, überläßt ihm die Mutter weitere 2<br />

Metzensaat, doch mit der Bedingung, daß diese 2 Metzensaat zuerst angegriffen<br />

werden sollen, falls die Eltern wider Verhoffen in Not gerieten.<br />

1777.528.1<br />

1777 Mai 3<br />

Ehevertrag des ledigen Felix Keller von Kappel mit der ledigen Veronika Lipp von<br />

Kappel, die ihrem Bräutigam 300 fl mit in die Ehe bringt und außerdem noch etwas<br />

erhalten soll, wenn die Mutter von ihrem ausgenommenen Vermögen seinerzeit noch<br />

etwas zurücklassen würde. Der Hochzeiter bringt das eben übernommene Anwesen in<br />

die Ehe.<br />

Falls ein Ehepartner ohne Leibeserben verstirbt, wird auf Seiten der Braut 50 fl, auf<br />

Seiten des Hochzeiters 25 fl Rückfall vereinbart, der nach einem Jahr bezahlt werden<br />

muß.<br />

Bei der Abmachung waren u.a. dabei auf Seiten der Braut ihre Mutter Anna Heer und<br />

ihr Bruder Hans Jörg Lipp.<br />

1777.532.1<br />

1777 Mai 7<br />

Veronika Heel, verwitwete Hacker zu Weißbach, übergibt (Beistand: Herr Gotthard<br />

Daiser [Doser], k.k. freiresignierter Bataillons-Chirurg), an Engelbert Stick und dessen<br />

Gattin Juliana Reichart von Heitlern. Stick erhält die Wirtschaftsbehausung samt<br />

Bräugerechtigkeit und alle anderen bisher genutzten Gerechtigkeiten, auch die<br />

Hausgerätschaften mit den vorhandenen Pferden, dem Hornvieh, zwei Bainden, 6<br />

Jauchert Ackerfeld und 9 ½ Jauchert Wiesboden (alles laut jüngster<br />

Steuerbeschreibung fol 247 bis 252 übergeben). Stick muß von den 3200 fl die Hälfte<br />

der Witwe bezahlen und den Rest mit 5 % verzinsen. Bis alles bezahlt ist, bleibt die<br />

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