03.12.2012 Aufrufe

Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Johann Stadtmiller von Ösch erklärt, daß er sich mit Joseph Fischer von<br />

Blonhofen/Buchloe sowie dessen Frau Agnes Fischer wegen der beiden Kinder aus der<br />

ersten Ehe seiner verstorbenen Frau Maria Antonia Steiger (Steeger), Maria Antonia<br />

und Franz Xaver Hefele, dahingehend gütlich geeinigt habe, daß er nach einem halben<br />

Jahr 180 fl samt den vorhandenen mütterlichen Kleidern .... [Das Protokoll bricht hier ab<br />

und wurde ganz durchgestrichen!]<br />

1777.480.1<br />

1777 März 17<br />

Hans Michl Wüest von Faistenoy klagt gegen Hans Jörg Hörmann von Meilingen. Er<br />

habe ihm am letzt verschienenen Mittwoch zwei Stiere um 72 fl abgekauft, wobei der<br />

Hörmann versprach, die Tiere bis Freitag bei sich behalten zu wollen und sie zu füttern.<br />

Nachdem er nun die Stiere heute hier abholen wollte, habe er feststellen müssen, daß<br />

sie um ein Merkliches schlechter worden seien und er habe auch in Erfahrung bringen<br />

können, daß der Hörmann die Tiere zum Fahren gebraucht habe. Er könne daher den<br />

Kaufpreis in Höhe von 72 fl unmöglich halten. Hörmann soll seine Stiere wieder an sich<br />

nehmen.<br />

Hörmann bestätigt, daß er die Stiere zum Fahren gebraucht habe. Allerdings sei bei<br />

dem Kauf auch nicht vereinbart worden, daß die Tiere im Stall bleiben müssen.<br />

Außerdem sei er nicht so weit gefahren, daß die Stiere um ein Merkliches schlechter<br />

hätten werden können. Das wolle er gerne dem Augenschein von Unparteiischen<br />

anheimstellen. Er sehe also nicht, wo er gefehlt haben solle.<br />

Der Kläger bezieht sich auf den Zeugen Joseph Doser von Kreuzegg, der auch<br />

bestätigen müsse, daß die Stiere merklich schlechter geworden seien. Doser sagt unter<br />

Eid, daß er sich auf amtlichen Befehl nach Meilingen begeben habe, um die Tiere<br />

anzusehen. Er habe erfahren, daß die Stiere um ein Merkliches unansehlicher seien,<br />

besonders der kleidere, welcher schon vorher etwas minders gewesen. Er könne auch<br />

nicht behaupten, daß die Stiere um 4 oder 6 fl weniger wert seien.<br />

Von Amts wegen wird entschieden, daß der Verkäufer 3 fl Reykauff bezahlen soll oder<br />

aber die verglichene Zeit abwarten soll. Damit waren nach Bezahlung der 3 fl beide<br />

Teile zufrieden.<br />

1777.480.2<br />

1777 März 23<br />

Johannes Nigg (Niggel?) von Steinach klagt gegen seine beiden ledigen Schwäger,<br />

Anton und Felix Besler. Sein Kind hätte erst vor kurzem mit anderen Nachbarskindern<br />

auf dem sogenannten oberen Boden oder Beine nach Kinderart und -brauch<br />

umgelaufen und geschrieen. Da sei sein Schwager aus der Stube gelaufen und habe<br />

sein Kind hinabwerfen wollen. Er habe seinem Schwager Einhalt geboten. Danach sei<br />

dessen Bruder herbeigelaufen und habe ihm, Kläger, mit einem Joch von einem Kohl-<br />

Kretten derart ins Gesicht geschlagen, daß ihm das Blut herabgelaufen sei. Außerdem<br />

würden seine Schwäger immer sagen, er habe in dem Haus - das er versteuern und<br />

unterhalten müsse - keinen Katzen-Treck zu befehlen.<br />

Die beiden Schwäger vermelden, daß sie den Kläger nicht geschlagen hätten, sondern<br />

nur einer von ihnen sei von ohngefähr in das gesicht gekommen und es sei auch nicht<br />

wahr, daß sie geredet haben sollen, er habe im Haus nichts zu schaffen.<br />

Die Beklagten müssen von Amts wegen dem Kläger die Hand bieten und das<br />

Protokollgeld in Höhe von 12 kr bezahlen.<br />

1777.483.1<br />

223

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!