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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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1777 Mai 27<br />

Simon Doser von Berg klagt gegen die Maria Anna Doser, daß sie ihm neuerlich einen<br />

Boden streitig machen wolle, der schon vor Jahren von unparteiischen Männern<br />

ausgemarkt und seinem Vater zugesprochen worden war. Zudem habe sich seine<br />

Nachbarin erfrecht, ihn und sein ganzes Haus zu beschimpfen. Er habe deshalb<br />

gestern zwei unparteiische Männer, Hans Thomas Scheitler und Anton Weber, zu ihr<br />

geschickt, um nachzufragen, ob sie sein Haus immer noch ein Hurenhaus heißen<br />

wolle. Den beiden Abgesandten habe die Doserin ins Angesicht hinein gesagt, sie solte<br />

zwar abbitten, aber sie thue es umb alle Deiffl nicht, und seÿe wahr, was sie<br />

ausgesaget. Diese Worte werden durch die beiden Männer bestätigt.<br />

Er, Kläger, könne die ehrvergessenen Reden unmöglich dulden und bitte, ihm von<br />

Amts wegen Ruhe und seinem ganzen Haus die widerrechtlich abgenommene Ehre<br />

und den guten Namen zu verschaffen.<br />

Die Beklagte entgegnet, daß sie zwar im Zorn solches behauptet haben könne, sie<br />

wisse aber nichts mehr davon und könne im Gegenteil nichts Unrechtes sagen.<br />

Da nun das leere, unstatthafte und unbegründete Geschwätz der Angeklagten nicht zu<br />

dulden sei, wurde ihr befohlen, sofort vor den Zeugen Widerruf zu leisten, nämlich daß<br />

Doser zu keiner Zeit ihr einen Boden gestohlen, noch viel weniger, daß sein Haus ein<br />

s.v. Hurenhaus sei und das umso mehr, als sie über das ganze Haus nicht das<br />

mindeste unrechtes wisse. Es sei allein ihr Überzorn an der Beleidigung schuld.<br />

Von Amts wegen wurde daraufhin der Beklagten unter Androhung einer Strafe in Höhe<br />

von 4 [!] fl aufgetragen, sich künftig nachbarschaftlich und bescheidener zu betragen.<br />

Sollte das alles nichts nützen, werde ihr gewiß eine Zuchthausstrafe [!] zuteil werden.<br />

1777.541.1<br />

1777 Mai 28<br />

Ehevertrag des ledigen Joseph Haf von Kreuzegg mit der ledigen Maria Josepha Babel<br />

von Steinach, die 200 fl mit in die Ehe bringt. Der Hochzeiter widerlegt dafür sein am 8.<br />

April erkauftes Haus samt Krautgarten, doch muß er die im Kaufvertrag angesetzten<br />

Fristen genau einhalten.<br />

Falls ein Ehepartner ohne Leibeserben verstirbt, soll nach Pfarrsbrauch verfahren<br />

werden.<br />

Bei der Abmachung waren u.a. dabei auf Seiten des Hochzeiters dessen Schwager<br />

Johannes ? von Kreuzegg und auf Seiten der Braut deren Vater Joachim Babel und<br />

ihre Schwester Maria Brigitta.<br />

1777.544.1<br />

1777 Mai 29<br />

Hans Michl Schneider von Heitlern läßt protokollieren, daß er bereits am 23. April<br />

seinen Wiesboden im Geren verkauft habe um 69 fl an Niklas Gschwender von Dorf.<br />

1777.545.1<br />

1777 Mai 29<br />

Die Witwe Anna Mörz von Heitlern trifft für den Fall ihres Ablebens folgende Verfügung:<br />

1. für hl. Messen 20 fl<br />

2. der Barbara Scheitler 20 fl<br />

3. der Veronika ? über die noch zu fordernde Schuld hinaus 10 fl<br />

4. denen Andreas Schwarz? sel. oder sogenannten Berdtls?<br />

Erdischen? Kindern von Steinach miteinander allen dreien? 20 fl<br />

5. der Witwe des Georg Mayer in Dorf 20 fl<br />

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