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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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1776 Okt. 19<br />

Die Witwe Veronika Erd von Ösch übergibt an ihre Tochter Maria Rosula<br />

Schwarzenbach:<br />

- ihr Haus in Ösch zwischen Michael Doser und Felix Bertle samt einer halben Baind.<br />

- eine Kuh und ein Kälbchen<br />

- 5 Metzensaat im Nöffelebach<br />

- 3 Metzensaat im Geißkopf und<br />

- 4 Metzensaat und eine halbe (Tagmahd?) in der Fuchsgrub.<br />

Von der Übergabe ausgenommen sind 2 Metzensaat in der Seltiren, 2 Metzensaat am<br />

Weidach, 1 Metzensaat am Krume, 2 Metzensaat im Hauswang und 2 Metzensaat<br />

unter dem Rainen und 1 Wiesmahd im Haugental, weiter behält die Mutter noch (?)<br />

samt dem Handwerkszeug und die halbe Baind samt dem Obst. Sie hat auch<br />

lebenslang das Recht auf die nötige beholzung.<br />

Die Mutter erklärt auch, daß - im Falle die Tochter ohne Leibeserben vor ihr stirbt - das<br />

verbleibende Vermögen dem Besitzer zufallen solle.<br />

1776.402.1<br />

1776 Okt. 19<br />

Ehevertrag der ledigen Maria Rosula Schwarzenbach von Ösch mit dem ledigen<br />

Michael Zweng von Drittel. Der Hochzeiter bringt in die Ehe 200 fl (und hat zu Hause<br />

noch einen Erbteil zu erhalten), die Braut das eben übernommene Gut.<br />

Falls ein Ehepartner ohne Leibeserben verstirbt, beerbt ihn der überlebende Teil allein.<br />

U.a. waren als Zeugen dabei Sebastian Schwarzenbach von Ried, der nächste<br />

Verwandte der Braut, und (Hans, Thomas und Mang), des Hochzeiters drei Brüder.<br />

1776.403.1<br />

1776 Okt. 19<br />

Bei der Erbteilung der Kinder des Franz Zweng von Meilingen hat die noch ledige<br />

Tochter resp. Schwester das in Drittel stehende (Haus?) zwischen Hans Thomas ? und<br />

Adam Hofer erhalten, die beste Kuh und alle Mobilien, die Bauersmannfahrnis und 2 ?,<br />

auch 4 Metzensaat, der große Acker genannt.<br />

Der noch lebende Vater ? Zweng hat für sich behalten 21 Metzensaat Acker und 2<br />

Kühe und erhält von ? fl Kapital den Zins. Er will bei seiner Tochter bleiben und sie hat<br />

den Genuß aus den Feldern. Nach dem Tod sollen sie gleichheitlich an die<br />

Geschwister verteilt werden. Falls die Schwester mit der Verpflegung des Vaters<br />

Schaden leiden sollte, wollen die Geschwister ihn nach Möglichkeit ersetzen.<br />

1776.405.1<br />

1776 Okt. 26<br />

Andreas Zweng von Ösch klagt, daß ihn sein Nachbar Joseph Anton [Höss] ein „altes<br />

Weib“ gescholten und einen gewissenlosen Mann geheißen habe. Außerdem habe sich<br />

der Höss erfrecht, ihn einen s. v. „Sau-Schwanz“ zu heißen. Er könne diese<br />

Schmähungen unmöglich erdulden und bitte, ihm Frieden zu verschaffen.<br />

Der Höss bestätigt die bei einem Streit und Wortwechsel gefallenen Äußerungen. Die<br />

Ursache dafür sein gewesen, daß der Käger ihn zuvor einen schlechten Mann<br />

geheißen habe, der ihm nicht gut genug sei, mit ihm zu zanken und zu schmähen. Die<br />

Ausdrücke „altes Weib“ und „gewissenloser Mann“ habe er deshalb gebraucht, weil er<br />

vom Kläger vor einiger Zeit einen Reitsattel gekauft habe. Als er ihn dann abholen<br />

wollte, habe der Kläger den Sattel nicht hergeben wollen und sich nicht an den Kauf<br />

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