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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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Weißbach zwischen der Witwe des Michael Babel und Leonhard Lotter um 565 fl<br />

seinem Sohn Felix Suiter. Aus dem Haus sind jährlich eine halbe Metze Vogtshaber<br />

und 8 kr Pfingst- und Widumgeld zu bezahlen. Außerdem werden übergeben das<br />

gesamte Vieh samt der Fahrnis, 12 Metzensaat, 4 davon im Fuxloch (Fuchsloch) und 8<br />

auf der Stelzen, und 2 2/3Tagmahd Wiesboden.<br />

Der Sohn übernimmt Schulden in Höhe von 130 fl und muß seinem in Tirol<br />

verheirateten Bruder 100 fl auszahlen, außerdem seinem Vater Georg 100 fl und<br />

ebenso viel seiner Schwester Apollonia. Sein Schwager bekommt über die schon<br />

ausgezahlten 65 fl noch 35 fl. Den Rest darf der Sohn als Heiratsgut für sich behalten.<br />

Für die 100 fl, die dem Vater zustehen, muß ihn der Sohn je und allzeit annemmen.<br />

Nach dem Tod des Vaters gehört das Geld dem Sohn.<br />

Es ist eine noch ledige Schwester vorhanden, die eine Truhe, eine Bettstatt (und) 3 fl<br />

für ein Bett, samt einem Kasten erhält. Falls sie nicht heiratet, hat sie das Winkelrecht<br />

im Haus, wo sich jetzt der Vater befindet, und sie bekommt das Holz zum Kochen. 4<br />

Metzensaat auf der Hilleswies am Talacker behält der Vater noch für sich. Nach seinem<br />

Ableben werden sie auf die Geschwister aufgeteilt<br />

1777.588.1<br />

1777 Nov. 16<br />

Ehevertrag zwischen dem ledigen Felix Suiter und der ledigen Balbina Herkommer von<br />

Schneidbach.<br />

Die Braut bringt in die Ehe 250 fl, die der Hochzeiter durch sein Vermögen widerlegt.<br />

Falls ein Ehepartner ohne Leibeserben verstirbt, wird auf beiden Seiten 100 fl Rückfall<br />

vereinbart, der nach einem halben Jahr zu bezahlen ist.<br />

1777.590.1<br />

1777 Nov. 22<br />

Attest des Pflegamtes Nesselwang für Balbina Herkommer. Danach bringt sie in die<br />

Ehe 200 fl und 50 fl erspartes Geld.<br />

1777.590.2 [als Zettel hier eingelegt]<br />

1777 Nov. 23<br />

Ehevertrag des ledigen Johann Georg Geiger von Weißbach mit der ledigen Maria<br />

(Antonia?) Strobel von Illereichen.<br />

Die Braut bringt in die Ehe 250 fl und hat noch einen Erbteil zu bekommen. Der<br />

Hochzeiter widerlegt das Erbgut mit seinem Vermögen in Dorf und Feld. Falls ein<br />

Ehepartner ohne Leibeserben verstirbt, wird auf Seiten der Hochzeiterin 50 fl Rückfall<br />

vereinbart, der nach einem Jahr bezahlt werden muß.<br />

1777.591.1<br />

1777 Nov. 28<br />

Maria Magdalena Doser von Aschau und ihre Schwester Maria Anna Doser zu ?<br />

wurden nebst der hiesigen Witwe Juliana Niggel, verwitete Ullmann, vor Amt geladen,<br />

damit der Maria Magdalena Doser das von dem landesabwesenden Martin Doser<br />

herrührende Erbe ausgezahlt werden könne.<br />

Es erschien auch der ledige Joseph Anton Ullmann von ?, auch im Namen seines<br />

Bruders Johannes Ullmann, und forderte noch 1 fl als Lohn. Da die Maria Magdalena<br />

ihren Brüdern etwas (mehr) verabfolgen lassen wolle, bitte er, das Erbe (28 fl) nicht<br />

auszuzahlen, bis vom Oberamt Füssen darüber entschieden ist.<br />

1777.592.1<br />

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