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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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nämlich leich begröbnis geistliche und weltliche, auch obrigkeitliche Cösten als Todfall,<br />

Abzug, falls einer gefordert wird sowie etwas beiden Beiständen für ihre Mühwaltung<br />

und Zeitversäumnis. Der Rest solle dann unter die Tochtermänner verteilt werden.<br />

6) Jeder Schwiegersohn muß mit seinem Erbe zufrieden sein, wenn nicht fällt sein<br />

Anteil je zur Hälfte dem Heiligen und der Schule zu. Das betrifft die ausgeworfenen<br />

Zinsen, um arme Kinder zu lehren. Suiter behält sich ausdrücklich vor, Teile des Erbes<br />

zu mindern, zu mehren oder ganz aufzuheben, wenn nicht anders vereinbart.<br />

1780.052.1<br />

1780 März 15<br />

Joseph Heiss in Ried und seine Frau Maria Anna Weiß erklären, daß sie von der St.<br />

Nikolaus-Stiftung 100 fl ausgeliehen haben. Sie versetzen dafür eine Wiesmahd im<br />

Vilstal, schattenhalb auf dem Scheidbach und eine Wiesmahd auf dem Anger.<br />

1780.059.1<br />

1780 März 18<br />

Johann Michael Suiter in Ried erklärt, daß er aus den milden Stiftungen in Füssen 30 fl<br />

geliehen hat. Er versetzt dafür sein vor einem Jahr vom Vater übergebenes Haus<br />

zwischen Hans Jörg Schwarzenbach und Simon Lochbihler mit dem Garten, was alles<br />

mit 200 fl angeschlagen ist. Das Geld wird für die Abzahlung einer Waisenschuld<br />

aufgewandt.<br />

1780.060.1<br />

1780 März 20<br />

Johann Stattmiller aus Ösch und seine Frau Sophia [Nusch...?] haben ihren<br />

Stiefkindern Maria Anna und Franz Xaver Häfele laut Protokoll vom 15. August 1777 80<br />

fl vermacht, die erst verzinst werden müssen, wenn die Kinder 18 Jahre alt werdenDie<br />

beiden Tragväter, der Schulmeister Hans Thomas Erd und Hans Michael Schneider<br />

von Heitlern verlangen nun für das Geld ein Pfand. Da aber der Besitz der Eheleute,<br />

Haus, Hof, Garten und Baindele in Ösch und 10 Metzensaat bereits mit 300 fl in die<br />

milden Stiftungen verpfändet sind, so versetzen die Eheleute die "Überteuerung" an<br />

obigem Gut, soviel davon von Nöten ist. Das Pfand soll gelten, als ob es die erste<br />

Versatzung sei.<br />

1780.061.1<br />

1780 März 25<br />

Die Witwe des Johann Strehle, Anna Raiser, übergibt mit ihrem Beistand Mang Anton<br />

Strehle in Steinach altershalber Haus, Hof und alle anderen Güter dem Sohn Joseph<br />

Anton Strehle. Wenn sie nicht miteinander auskommen, muß er der Witwe von 250 fl<br />

den Zins zahlen und ihr täglich eine Maß Milch geben. Nach ihrem Tod muß er seiner<br />

Schwester 125 fl auszahlen, doch wenn die Mutter von dem Geld etwas verbraucht,<br />

dann müssen es beide büßen. 10 fl muß der Sohn für hl. Messen entrichten und das<br />

Seelgerät bezahlen.<br />

1780.062.1<br />

1780 März 25<br />

Ehevertrag des ledigen Joseph Anton Strehle, Sohn des Joseph Strehle und der Anna<br />

Raiser, mit der ledigen Maria Anastasia Raiser, Tochter des Hans Jörg Raiser und der<br />

Katharina Lochbihler, beide noch am Leben.<br />

Der Hochzeiter bringt in die Ehe das eben übernommene Gut, die Braut 4 Metzensaat<br />

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