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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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1772 Febr. 13<br />

Ignaz Schienle von Weißbach verkauft dem Hans Martin Furtenbach 3 ½ Metzensaat<br />

auf der Breite um 70 fl.<br />

1772.359.2<br />

1772 Febr. 14<br />

Ehevertrag zwischen dem ledigen Philipp Jakob Lipp und der ledigen Katharina Schall<br />

von Wank.<br />

Die Braut bringt in die Ehe 250 fl, der Hochzeiter Haus und Hof in Kappel zwischen<br />

Johann Ott und dem Benefiziatenhaus, 5 Metzensaat auf dem Kalkofen und 150 fl<br />

Pfarrsgeld, zusammen 400 fl. Der Hochzeiter hat damit von seinem väterlichen und<br />

mütterlichen Erbe nichts mehr zu fordern. Falls ein Ehepartner ohne Leibeserben stirbt,<br />

wird von Seiten des Hochzeiters 60 fl Rückfall vereinbart, von Seiten der Braut 50 fl. Er<br />

muß vom überlebenden Teil in der Zeit eines halben Jahres bezahlt werden.<br />

1772.360.1<br />

1772 Febr. 21<br />

Ehevertrag des ledigen Liberatus Schneider mit der ledigen Veronika Waibel.<br />

Die Braut bringt in die Ehe 100 fl, der Hochzeiter 140 fl, Haus und Hof in Kreuzegg und<br />

2 Metzensaat an dem Kreuzeggle. Falls ein Ehepartner ohne Leibeserben stirbt, erbt<br />

der überlebende Teil alles allein.<br />

1772.362.1<br />

1772 Febr. 21<br />

Matthias Filleböck und seine Frau Johanna Jäger von Kreuzegg erklären, daß sie an<br />

ihren Sohn Joseph Anton Filleböck übergeben. Er erhält Haus, Hof, Kraut- und<br />

Wurzgarten, 17 ½ Metzensaat und 2 Tagmahd auf der Rothen Halden, 2 ½ Tagmahd<br />

im Herbsthof im Vilstal und 2 Kühe.<br />

Der Sohn muß alle Schulden übernehmen und den Eltern im Quartal 36 kr und jährlich<br />

5 Pfd. Flachs geben. Falls sie nicht miteinander auskommen sollten, muß der Sohn 100<br />

fl bezahlen. Im Falle, daß der Sohn vor den Eltern stirbt und die Eltern sich nicht mit der<br />

Schwiegertochter verstehen, muß diese ihnen noch 4 Metzensaat auf der Herze zur<br />

Nutzung überlassen. Was davon beim Tode der alten Eheleute übrig ist, fällt dann an<br />

die Schwiegertochter.<br />

1772.363.1<br />

1772 Febr. 21<br />

Ehevertrag des ledigen Joseph Anton Filleböck mit der ledigen Veronika Stichin von<br />

Niederhöfen/Nesselwang.<br />

Die Braut bringt in die Ehe 150 fl, der Hochzeiter das eben übernommene Anwesen in<br />

[Kreuzegg?] zwischen Josepf Haf und Jakob W[eber?]. Falls ein Ehepartner ohne<br />

Leibeserben stirbt, erbt der überlebende Teil alles alleine.<br />

1772.365.1<br />

1772 Febr. 29<br />

Apollonia Hotter, Witwe des Mang Heer, erklärt, daß sie am 16. Mai 1766 ihrem Sohn<br />

Felix Heer ihr Vermögen übergeben hatte. Damals sei ein Rückfall von 50 fl vereinbart<br />

worden, falls Heer vor seiner Frau Viktoria Schneider ohne Leibeserben versterben<br />

sollte. Nun sei ihr Sohn gestorben und sie wolle von dem Rückfall 30 fl ihrer<br />

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