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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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Wolf sagt dagegen aus, dass er den Leihkauf nicht bezahlen wolle, weil nach Aussage<br />

des Joseph Scheitler[?] von Steinach die Käuferin versprochen habe, den Leihkauf zu<br />

bezahlen. Daraufhin wurde das Protokollbuch aufgeschlagen, wo über den Leihkauf<br />

kein Wort zu finden war. Der Wolf muss daher die Hälfte des Leihkaufs bezahlen.<br />

1778.712.1<br />

1778 Sept. 9<br />

Maria Magdalena [Leserin?] von Hindelang, geweste Dienstmagd bei Engelbert<br />

Aufmann von Steinach, klagt gegen Aufmann, weil er ihr den verdienten Lidlohn nicht<br />

auszahlen will. Außerdem habe sie ihm noch 1 fl 48 kr geliehen.<br />

Der beklagte Aufmann sagt dagegen aus, dass die Magd zu viel Lohn gefordert habe.<br />

Von Amts wegen wurde nun nachgerechnet, wo sich dann gezeigt hat, dass der Magd<br />

von dem jährlich vereinbarten Lohn das Geld für 18 Wochen zustehe und das<br />

verliehene Geld, zusammen 3 fl 3 kr, was Aufmann bezahlen muss.<br />

1778.713.1<br />

1778 Sept. 21<br />

Nach dem Tod der Katharina Schönherr ist nun auch ihr Mann Johann Hannes vor<br />

ungefähr 8 Wochen gestorben. Die Frau hat am 7. Januar 1763 und der Verstorbene<br />

am 23. Januar dieses Jahres ein Testament errichtet. Zur Verlesung ihres letzten<br />

Willens wurde auf Seiten der Verwandtschaft des Mannes dessen Tochter Rosalia<br />

Hannes, verehelichte Geiger zu Balteratsried, und auf Seiten der Verwandtschaft der<br />

verstorbenen Frau Jakob Schönherr von Dorf und die Tochter des Joseph Schneider<br />

von Steinach vorgeladen. Da ihr Vater Joseph Schneider derzeit abwesend war, wurde<br />

für die Tochter, aber auch für die tirolischen Erben des Joseph Schönherr der Hecht-<br />

Wirt zu Füssen, Joseph Stick[?] vorgeladen.<br />

Sowohl Jakob Schönherr als Anwalt der tirolischen Erben als auch die beiden<br />

Beistände der Tochter von Joseph Schneider erklärten aber, dass sie um einen<br />

weiteren Termin in 3 Wochen bitten wollen, damit sie beratschlagen können, ob sie das<br />

Testament anerkennen können oder dagegen protestieren wollen. Dieser Aufschub<br />

wurde ihnen gewährt. Dagegen erklärt der Ehemann der Rosalia Hannes, dass er mit<br />

dem am 23. Juni des Jahres errichteten Testament einverstanden sei.<br />

1778.714.1<br />

1778 Sept. 26<br />

Katharina Eberle, verwitwete Hauser, übergibt in Anbetracht ihres herannahenden<br />

Alters um 700 fl ihr Vermögen in Kappel samt den herein- und hinausgehenden<br />

Schulden an ihren Sohn Johann Keller. Die Mutter behält noch 5 Metzensaat samt dem<br />

Krautgarten im Kälberweidach für sich. Drei Metzensaat fallen nach dem Tod der<br />

Mutter an den Sohn, zwei stehen der Mutter zur freien Disposition zur Verfügung. Diese<br />

sollen den noch vorhandenen drei Kindern Karl Keller, Maria Anna Keller und Josepha<br />

Hauser zukommen. Wenn die Mutter mit dem Übernehmer nicht mehr auskommt, dann<br />

darf sie eine Kuh nutzen und den Hausrat und sie erhält jährlich 3 fl Quatembergeld<br />

und 2 Klafter Holz. Der Sohn muss außerdem jedem seiner drei Geschwister 110 fl<br />

auszahlen, wo der Josepha Hauser ab sofort 50 fl zu verzinsen sind und der Maria<br />

Anna Keller 100 fl. Wenn sie ihren Stand verändern wollten, dann ist die ganze Summe<br />

fällig.<br />

1778.716.1<br />

1778 Sept. 26<br />

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