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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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schon amtlicherseits auf sämtliche Güter versichert", noch 11 fl an den 25 fl, die dem<br />

Heiligen zu überweisen wären, erhalten muß. Mithin ist Fichtel dem Heiligen noch 14 fl<br />

schuldig und dem Schwarz noch 3 fl, was er zu zahlen versprochen hat, sobald es ihm<br />

möglich sei.<br />

1770.074.1<br />

1770 März 7<br />

Michael Bertle hat 1753 die Witwe des Michael Scheitler, Anna Haf, geheiratet. Die<br />

Hochzeiterin brachte mit in die Ehe Haus, Hof, Baind, Kraut- und Wurzgarten, 2 ?, 26<br />

1/2 Metzensaat, 5 Stück Vieh? und verschiedene Wiesen, der Hochzeiter einige Felder<br />

und eine Metzensaat, die er erst nach dem Tod der Eltern bekommt.<br />

1. Den Kindern aus erster Ehe wurden 200 fl im Voraus ausgemacht.<br />

2. Sie beerben sich im Todesfall gegenseitig.<br />

3. Michael Bertle bestimmt wegen des Erbguts, das er noch erhalten wird, daß es an<br />

seine Verwandtschaft zurückfallen soll, falls er ohne Leibeserben stirbt.<br />

4. Wenn Anna Haf ohne Kinder aus der zweiten Ehe stirbt, erhält Bertle Haus, Hof,<br />

Baind, Kraut- und Wurzgarten.<br />

5. Die Kinder aus erster Ehe aber erben alles übrige Vermögen. Joseph Scheitler,<br />

Gerichtsschreiber, und Johann Lotter erklären als nächste Verwandte der Kinder, daß<br />

die Zeit, wo die 200 fl zu verzinsen seien, bereits da sei und diese Summe abzusichern<br />

sei. Weil aus dieser anderen Ehe ein Kind [Johann Bertle] und auch bei 500 fl<br />

Schulden vorhanden, das eingebrachte Heiratsgut aber nicht mehr vorhanden sei, solle<br />

endlich Richtigkeit gemacht werden.<br />

Daraufhin haben Bertle und seine Frau Anna Haf versprochen<br />

1. daß sie den drei noch le[benden] Kindern Maria, Anton und Veronika? die 200 fl<br />

verzinsen werden und die 30 fl, die der Stiefvater für die Kleider des verstorbenen<br />

Vaters noch bezahlen muß.<br />

2. Dem gemeinsamen Sohn aus zweiter Ehe, Johann Bertle, sollen nach dem Tod der<br />

Eltern Felder zufallen.<br />

3. Falls Haus, Hof, Baind, Kraut- und Wurzgarten einem Kind aus einer der beiden<br />

Ehen übergeben werden sollten, so darf der Anschlag nicht 450 fl übersteigen. Die<br />

Ursache ist die, daß Michael Bertle das Haus neu erbaut hat und daher 500 fl<br />

Schulden verursacht worden seien.<br />

4. Von diesem Wertanschlag sollen Betten, Bettzeug, Halskleider, Flachs, Korn, Heu,<br />

alles Vieh ausgenommen sein. Die Kinder beider Ehen sollen es teilen.<br />

5. Für die Felder, die die Frau in die Ehe brachte, hat Bertle - inzwischen verkaufte -<br />

Felder in die Ehe gebracht, sowie 50 fl, die dem Sohn Johannes zum Voraus<br />

ausgemacht waren. Es sollen deshalb alle Kinder nach Abzug der Schulden gleich<br />

erben.<br />

6. Im ersten Protokoll wurde festgehalten, daß das Nacherbe des Michael Bertle an die<br />

Verwandtschaft zurückfallen soll, wenn Bertle ohne Leibeserben stirbt. Da es leicht<br />

möglich ist, daß der Sohn Johannes vor seinem Vater abstirbt, so soll dieser Sohn<br />

gleich die 50 fl bekommen und die Verwandtschaft dann [den Wert der] Felder, die<br />

Bertle in die Ehe gebracht hat.<br />

1770.076.1<br />

1770 März 10<br />

Anton Wetzer von Steinach? verkauft eine Wiesmahd über der Ach um 134 fl an Franz<br />

Anton Suiter.<br />

1770.082.1<br />

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