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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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Erhalt sie eine Quittung dem Joseph Guggemos ausstellen.<br />

1771.216.1<br />

1771 Jan. 17<br />

Nachdem eine Regierungskommission das vorhandene Getreide in Augenschein<br />

genommen hat, haben sich die meisten Gemeinden damit einverstanden erklärt, eine<br />

Bürgschaft zu übernehmen oder sogleich bar zu zahlen.<br />

Die Gemeinde Steinach aber will ......................, wie solches deren Abgeordnete<br />

Joseph Geisenhof, Hans Michl Lotter, Andreas Zweng, Joseph Doser, Hans Leonhard<br />

Gschwender und Hans Jörg Raiser bekräftigen.<br />

Die Gemeinde Röfleuten, vertreten durch Johann Peter Heer und Joseph Anton Haf,<br />

trifft durch ihre Deputierten eine Entscheidung wie Steinach, doch mit dem Unterschied,<br />

daß sie, weil nur halb so groß, nur 100 Metzen gegen 100 Metzen versichern oder in<br />

bar bezahlen muß.<br />

Von der Gemeinde Ried ist niemand erschienen.<br />

1771.216.2<br />

1771 Jan. 20<br />

[s. 1771.155a]<br />

1771.219.1<br />

1771 Jan. 22<br />

Herr Johann Krigelius, Apotheker von [Kempten?], klagt, daß der Chirurg Wohlwind von<br />

hier ihm für die Jahre 1768, 1769 und 1770 für Medikamente 104 fl 39 1/2 kr schuldig<br />

sei. Weil er nicht länger warten könne, bittet er, den Schuldner zur Zahlung anzuhalten.<br />

Da der Schuldner nichts gegen die Schuld einwenden konnte, wird ihm die<br />

Rückzahlung der Schuld binnen 6 Wochen und 3 Tagen angeordnet.<br />

1771.219.2<br />

1771 Jan. 26<br />

Johann Hotter aus dem Drittel erklärt, daß er wegen seines bresthaften Alters seinen<br />

häuslichen Geschäften nicht länger vorstehen kann und sich entschlossen habe, sein<br />

ganzes Vermögen seiner einzigen Tochter Maria Anna zu übergeben.<br />

Für den Fall, daß er mit ihr nicht auskommen kann, behält er noch für sich 4<br />

Metzensaat in der Stelle und erhält 6 Metzen Kern, 6 Metzen Roggen, 6 Metzen<br />

Gerste, 2 Metzen Haber, 20 Pfund Schmalz, 8 Pfund Flachs, 1/2 ? und 5 fl, außerdem<br />

das benötigte Häs und die Bettkleider und den dritten Teil des Obsts in der Baind. Es<br />

ist dem Vater auch gestattet, täglich jederzeit von einer Kuh frische Milch verlangen zu<br />

können und er bekommt auch das nötige Holz.<br />

1771.220.1<br />

1771 Jan. 26<br />

Ehevertrag des ledigen Michael Doser mit der ledigen Maria Anna Hotter.<br />

Die Braut bringt in die Ehe das soeben übernommene Gut. Der Hochzeiter erhält von<br />

seinem Vater eine Wiesmahd auf dem Schnall zu 150 fl, 3 Metzensaat hinter den<br />

Bicheln zu 100 fl, 25 fl Bargeld und eine Kuh.<br />

Falls die Braut ohne Leibeserben vor Ablauf eines Jahres stirbt, muß der Hochzeiter<br />

dem Schwiegervater 100 fl zurückzahlen. Falls der Vater aber vorher stirbt, soll jeder<br />

Ehepartner den anderen beerben und kein Rückfall bezahlt werden.Wenn aber ein<br />

Ehepartner verstirbt und eigene Kinder zurückläßt und der überlebende Teil eine<br />

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