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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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1778 Okt. 13<br />

Die Witwe Maria Anna Doser von Vils verkauft um 135 fl eine Wiesmahd in der Ress an<br />

Simpert Suiter von Ried.<br />

1778.727.1<br />

1778 Okt. 20<br />

Peter Vonderach von Kappel erklärt im Namen der Anna Maria Heer von Kappel,<br />

verwitwete Lipp, die krankheitshalber selbst nicht erscheinen kann, dass sie ihre<br />

Wohnbehausung samt allem Vieh, Heu und Stroh und der Bauersmannfahrnisse und<br />

30 ½ Metzensaat, die Metzensaat zu 20 fl, mehr 5 Metzensaat in der Trieb und Tratt zu<br />

Nesselwang zu 15 fl, sodann 4 Metzensaat verwiesten Boden zu 10 fl gerechnet, und 2<br />

½ Tagmahd Wiesboden (Anschlag 150 fl) ihrem Sohn Johann Georg Lipp um 1175 fl<br />

übergeben will.<br />

Der Sohn muss von diesem Anschlag 775 fl bezahlen, womit folgende Posten<br />

beglichen werden müssen:<br />

- Passivschulden 250 fl<br />

- für Hll. Messen für den erstverstorbenen Sohn Matthias 20 fl<br />

- der St. Martin Kirche 6 fl<br />

- dem Enkel Peter Lipp 20 fl<br />

(falls dieser Enkel versterben sollte, fällt das Geld an<br />

seine Geschwister und es muss nach dem Tod der<br />

Übergeberin verzinst werden)<br />

- der Krankenwarterin Viktoria Heer sogleich 9 fl<br />

- der übergebenden Mutter zu ihrem Lebensunterhalt 320 fl<br />

- dem Gutsbesitzer im Voraus 50 fl<br />

- der verheirateten Tochter Viktoria 100 fl<br />

Wenn die Mutter zu Lebzeiten von ihrem Geld nicht alles verbrauchen wird, soll es<br />

nach ihrem Tod unter ihre drei Kinder verteilt werden und auch der Sohn ?, der laut<br />

Heiratsprotokoll vom Erbe ausgeschlossen ist, soll einen Teil bekommen.<br />

Die Mutter will beim Gutsbesitzer in Kost und Verpflegung bleiben und erhält jährlich 4 fl<br />

Quatembergeld und 4 Pfd. Flachs.<br />

Falls die Mutter mit dem Sohn nicht in Güte auskommt, muss er ihr 8 fl Quatembergeld<br />

reichen, 2 Metzen Gerste, 1 Metzen Weizen, 4 Pfd. Flachs und er muss das Ummelken<br />

einer Kuh gestatten.<br />

1778.728.1<br />

1778 Okt. 26 [Attest zwischen fol. 731 und 732]<br />

Dem in Nesselwang verbürgerten Erhard Seyfrid wird vom Pflegamt erlaubt, in <strong>Pfronten</strong><br />

ein Haus samt Krautgarten und Baindle an sich zu bringen, nachdem nicht die<br />

geringste Bedenklichkeit vorhanden ist.<br />

1778.731.1<br />

1778 Okt. 28<br />

Johannes Zweng von Steinach verkauft nach festem und unwiderruflichem Kaufrecht<br />

um 265 fl seine Wohnbehausung samt Krautgarten und Baindele an Erhard Seifried<br />

von Nesselwang. Die Kaufsumme ist binnen 4 Wochen zu erlegen.<br />

In dem Haus hat der Anton Geisenhof als Schwager der Verkäufers lebenslang das<br />

Winkelrecht.<br />

1778.731.2<br />

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