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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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Anton Doser von Rehbichl verkauft eine Wiesmahd auf den Hochenäckern um 68 fl an<br />

Philipp Heim von Weißensee.<br />

1775.205.1<br />

1775 März 1<br />

Veronika Schneider von Heitlern verkauft eine Wiesmahd um 60 fl an Hans Peter<br />

Eberle von Halden.<br />

1775.205.2<br />

1775 März 3<br />

Maria Anna Erd von Steinach verkauft 2 Metzensaat auf den Bächen um 80 fl an Maria<br />

Veronika Erd von Ösch.<br />

1775.206.1<br />

1775 März 3<br />

Maria [Anna] Erd von Steinach verkauft 2 Metzensaat auf dem Hauswang an Johann<br />

Leonhard Gschwender von Steinach um 70 fl.<br />

1775.206.2<br />

1775 März 4<br />

Joseph Erd von Kappel und seine Frau Barbara Socher übergeben in Anbetracht ihres<br />

Alters Haus, Baind, Wurz- und Krautgarten, das vorhandene Vieh und ein Pferd, 12<br />

Metzensaat, die vorhandene Wiesmahd, nämlich eine Lus im Einfang, 1 Tagmahd, der<br />

Fleckenacker genannt, ein Fleckle im dürren Esen, eins im Rauth und ein Fleckle im<br />

Errach an die Tochter Afra Erd. Sie übernimmt auch Schuldkapitalien nach Füssen (70<br />

fl) und an St. Nikolaus (50 fl).<br />

Da die Eltern bei der Tochter bleiben wollen, nimmt sich der Vater sein<br />

Zimmermannshandwerkszeug aus, das Halbe geratene Obst und quartaliter 1 fl,<br />

außerdem eine Kuh zum Ummelken und 2 Kloben geputzten Flachs. Falls sie nicht<br />

miteinander auskommen, muß die Tochter ein wohnbares Stüble erbauen lassen. Dann<br />

dürfen sie auch 5 Metzensaat auf dem Durra nutzen, doch fällt das Grundstück nach<br />

ihrem Tod wieder an die Übernehmerin. Dann muß sie auch statt der jährlichen 4 fl 8 fl<br />

reichen, dazu 4 Metzen Kern, 4 Metzen Roggen, 4 Metzen Gerste, 4 Metzen Haber und<br />

5 Klafter Holz. Außerdem dürfen sie lebenslang den Hausrat zum Kochen gebrauchen.<br />

Sollte von den Eltern eines im Stüble sterben, so sind statt 8 fl nur noch 4 fl und jeweils<br />

2 Metzen abzugeben.<br />

Es sind neben der Übernehmerin noch zwei Söhne, Joseph und Karl, vorhanden sowie<br />

eine Tochter Franziska Erd, verheiratete Heer. Die beiden Söhne erhalten nach des<br />

Vaters Tod je 100 fl. Die in Kappel verheiratete Franziska Heer bekommt nach der<br />

Heirat der Übernehmerin 100 fl und nach dem Tod des Vaters 50 fl. Falls einer der<br />

Brüder stirbt, gehört die Hälfte seines Erbes der Übernehmerin, die andere ihrer<br />

Schwester.<br />

Nach dem Tod des Vaters bekommt den blauen Rock sein Schwiegersohn Martin Heer,<br />

die übrige Kleidung die Übernehmerin. Doch muß sie diese Kleider an die im Land<br />

abwesenden Brüder abgeben, wenn sie vor Ablauf von fünf Jahren zurückkommen<br />

sollten, sonst erhalten sie nichts davon. Wenn eines der Eltern stirbt, muß die<br />

Übernehmerin jedesmal 10 fl für hl. Messen bezahlen.<br />

1775.207.1<br />

1775 März 4<br />

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