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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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Ehevertrag des ledigen Felix Strehle von Steinach mit der ledigen Apollonia Besler von<br />

Steinach. Der Hochzeiter bringt 2 Metzensaat mit in die Ehe, die die Braut durch ihre<br />

Wohnbehausung in Steinach und durch ihren anderen Besitz widerlegt.<br />

Falls ein Ehepartner ohne Leibeserben stirbt, wird er vom überlebenden Teil ganz<br />

beerbt.<br />

In Vils ist die Maria Anna Besler schon seit mehreren Jahren im Dienst. Falls sie wieder<br />

hierher kommt, erhält sie im Haus den ihr zustehenden Winkel mit der Einlage für eine<br />

Kuh. Die Eltern des Bräutigams, Anton Strehle und Maria Anna Lochbihler, haben noch<br />

eine Lus oder Wiesmahd im Haslach, die nach ihrem Tod an die Hochzeitspersonen<br />

fällt. Falls sie aber etwas Geld benötigen, muß ihnen an den 170 fl nach Notdurft Geld<br />

überlassen werden.<br />

1779.847.1<br />

1779 Okt. 13<br />

Anna Maria Kögel von Rehbichel, verwitwete Heer, überläßt in Anbetracht ihres Alters<br />

unter Beistandsleistung des Hans Martin Wohlfart ihrer ihrer Tochter Anna Mariadie<br />

Wohnbehausung und 14 Metzensaat samt dem Kraut- und Wurzgarten.<br />

Falls die Mutter mit den jungen Eheleuten nicht auskommen kann, erhält sie das<br />

vorhandene Stüble, das auf Kosten der Übernehmerin wieder hergestellt werden muß,<br />

sowie 2 Metzen Kern, 2 Metzen Roggen, 2 Metzen Gerste, 10 Pfd. Schmalz, 30 Eier,<br />

ein Poschen? Flachs und 3 Metzen Birnen.<br />

Es ist noch eine ledige Schwester namens Franziska Heer vorhanden, die eine<br />

Bettstatt, einen Kasten und zwei Ziechen, eine flächsene und eine leilache, erhält. Für<br />

die 70 fl, die in Raten bezahlt werden, steht Anton Doser gut.<br />

1779.849.1<br />

1779 Okt. 13<br />

Ehevertrag der Maria Anna Heer von Rehbichel mit dem ledigen Joseph Hosp[?] von<br />

Hopferied. Der Hochzeiter bringt 300 fl mit in die Ehe, für die sein Schwager Anton<br />

Doser bürgt. Dieses Heiratsgut widerlegt die Braut mit ihrem Vermögen zu Dorf und<br />

Feld.<br />

Falls ein Ehepartner ohne Leibeserben stirbt, so erbt der überlebende Teil alles.<br />

1779.851.1<br />

1779 Okt.13<br />

Ehevertrag des ledigen Felix Lotter von Meilingen mit der ledigen Maria Anna Hofer von<br />

Meilingen. Das Heiratsgut der Braut beträgt 200 fl, das der Hochzeiter durch sein am<br />

13. Febr. übernommenes Gut widerlegt. Falls ein Ehepartner ohne Leibeserben stirbt,<br />

so erbt der überlebende Teil alles.<br />

Zeugen u.a.: Der Bruder des Hochzeiters Leonhard Lotter von Weißbach und für die<br />

Braut ihre Mutter Maria Suiter und ihr Bruder Alois Hofer.<br />

1779.853.1<br />

1779 Okt. 13<br />

Ehevertrag des Witwers Johann Michael Miller von Berg mit der ledigen Maria Theresia<br />

Lotter von Meilingen. Das Heiratsgut der Braut beträgt 400 fl und eine Ausfertigung,<br />

das der Hochzeiter durch sein Vermögen in Dorf und Feld widerlegt. Falls ein<br />

Ehepartner ohne Leibeserben stirbt, so erbt der überlebende Teil alles.<br />

Aus der 1. Ehe Millers sind noch zwei Mädchen, Rosula und Cäcilia, vorhanden, die im<br />

Alter von 18 Jahren zusammen 450 fl erhalten. Falls ein Mädchen vorher stirbt, wird es<br />

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