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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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1777 März 23<br />

Johann Gschwend von Steinach verkauft 2 Metzensaat in den Bächen um 95 fl an<br />

Johann Zweng von Steinach. Die Wiese ist der Maria Weiß verpfändet und muß daher<br />

bis Jakobi freigemacht werden.<br />

1777.485.<br />

1777 März 25<br />

Johannes Rüfler aus Osterreuten läßt protokollieren, daß schon sein Vorfahre Bartl<br />

Wörz von Osterreuten eine in Kreuzegger Trieb und Tratt liegende Wiesmahd dem<br />

Raphael Schwarzenbach von Oberreutten überlassen hat.<br />

1777.486.1<br />

1777 März 25<br />

Joseph Lercher von Berg erklärt, daß ihm der Johannes Zeberle von hier schon seit<br />

Jahren 58? fl schuldig sei und ihm nun samt Zinsen 64 fl 30 kr schulde. Zeberle sei als<br />

Wegmeister in Tirol abwesend, doch sei seine Frau [Rosina] Babel vor zwei Jahren<br />

hierher gekommen, die er, Lercher, um eine Bezahlung angegangen sei. Dabei habe<br />

auch Philipp Mayer von Berg gehört, daß sie dem Lercher 2 Metzensaat angewiesen<br />

habe, die dieser nach einem Jahr so teuer wie möglich verkaufen dürfe, ohne die<br />

Zeberlischen Eheleute fragen zu müssen.<br />

Nun seien bereits zwei Jahre um und er gedenke nun das Feld um 69 fl zu verkaufen<br />

und den Rest von 4 fl 30 kr bei Amt zu hinterlegen.<br />

Als nun das Protokoll zu diesem Verkauf geschrieben werden sollte, hat Hans Michl<br />

Schneider von Heitlern protestiert, weil auch er laut eines Gemeindsbriefs ein Anrecht<br />

auf das Feld hat. Deshalb ist der Verkauf nicht zustande gekommen.<br />

[RB: Die Schuld wurde am 3. Febr. 1778 von der Ehefrau des Zeberle beglichen und<br />

damit das Feld wieder frei gemacht.]<br />

1777.487.1<br />

1777 März 28<br />

Anton Reinftle von Kreuzegg übergibt in Anbetracht seines Alters seine in Kreuzegg<br />

liegende Behausung samt den Feldern an seinen Sohn Xaver Reinftle. Er behält für<br />

sich noch 105 fl, wovon der Sohn nur 50 fl bezahlen muß, den Rest hat der Vater noch<br />

anderswo ausständig. Was von den 50 fl beim Tod des Vaters noch übrig ist, bleibt im<br />

Haus, über den Rest aus den 55 fl darf der Vater frei disponieren. Der Sohn muß<br />

seinen Vater in Kleidung und Kost erhalten und ihm jährlich 2 fl (quartaliter 30 kr)<br />

verabreichen.<br />

[RB: Nach dem am 7. Febr. 1783 erfolgten Tod des Reinftle erklären Xaver<br />

Hitzelberger und Liberatus Schneider, daß es sich bei den 50 fl nicht um eine<br />

Aktivschuld handelt, sondern um einen Rückfall der Anna Haf in Dorf, die aber noch<br />

lebe und es nicht sicher sei, ob sie nicht anders disponieren wolle. Diese unsichere<br />

Einnahme wurde deshalb bei der Todfallbeschreibung nicht berücksichtigt.]<br />

Es sind noch weitere Kinder des Reinftle vorhanden, nämlich Ursula und Hans Jörg.<br />

Sie erhalten je 160 fl, die nach dem Tod des Vaters oder bei einer Standesveränderung<br />

zu bezahlen sind. Außerdem bekommt Hans Jörg für das Heimatrecht noch 10 fl extra.<br />

Ein weiterer in Jungholz verheirateter Sohn Anton ist bereits völlig ausbezahlt. So erhält<br />

jeder Erbe eines der drei Webergeschirre samt Stuedl? und die beiden Brüder müssen<br />

das vorhandene Schuster-Handwerkszeug gleich aufteilen. Außerdem muß der<br />

übernehmende Bruder jedem eine angerichtete Bettstatt samt Truhe und Kasten<br />

verschaffen.<br />

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