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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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dem Riegelacker um 1820 fl ihrem Sohn Joseph Suiter übergeben hat.<br />

Als Heiratsgut erhält er 500 fl,<br />

außerdem darf der Übernehmer für die Ausfertigung<br />

des Hauses und Ausbauung abziehen 100 fl.<br />

Die Mutter erhält verzinslich noch 270 fl.<br />

Dem Tochtermann Hitzelberger sind zu bezahlen oder<br />

zu verzinsen 314 fl.<br />

36 fl werden vom Übernehmer und den Schwägern selbst abgerechnet.<br />

5.) Die restlichen 600 fl hat der Übernehmer angenommen und muß sie seiner<br />

Schwester Maria Katharina verzinsen und außerdem 26 fl für eine Kuh. Er verspricht<br />

das Kapital mit 100 oder 50 fl, nicht auf einmal, zu tilgen.<br />

6.)Die Mutter behält für sich das lebenslange Wohnrecht im oberen Stüble, eine Kuh<br />

und die Einlage und Stallung für sie, jährlich 2 Klafter Buchholz und 4 Klafter<br />

Fichtenholz, die Wahl aus 4 Heuwägen, von denen einer ihr gehört, dann ihr Bett und<br />

Bettgewand und ihre Halskleider, 3 Pfannen und ihr Zinn, sowie 2 Sensen und 2<br />

Rechen. Falls ihre Kuh keinen Nutzen mehr abwirft, erhält die Mutter vom Sohn täglich<br />

eine Maß Milch um einen Kreuzer und auch eine Maß Bier um einen Kreuzer. 22 1/2<br />

Metzensaat, 16 auf dem Ösch, 3 in der "oob" und 3 1/2 im Rieder Ösch, welche die<br />

Mutter noch für sich behält, fallen nach ihrem Tod um 30 fl die Metzensaat an den<br />

Sohn, wenn er sie haben will. Außerdem behält sie noch 1 Wiesmahd im Ahorn und<br />

eine Lus im Ahornach für sich.<br />

7.) Aus diesen Güter sollen alle Kinder in gleichen Teilen ein Erbe ziehen.<br />

8.) Jedes ihrer Kinder solle der Mutter jährlich 5 fl bezahlen, also 100 fl verzinsen.<br />

9.) Das Mobiliar soll allein der Tochter zufallen und auch an ihrem Bett-, Leib- und<br />

Halsgewand hat er keinen Anspruch.<br />

10.) Der Nutzen an dem kleinen Wurzgärtle soll ihr auch noch bleiben und die noch<br />

unverheiratete Tochter hat im Stüble, solange sie ledig ist, das Wohnrecht.<br />

1774.594.1<br />

1774 Febr. 28<br />

Johann Georg Eberle klärt noch weiters [s. 1774.594], daß die Witwe dem Sigmund<br />

Hitzelberger eine Wiesmahd in dem Ahorn überläßt, doch muß er 60 fl daraus der<br />

Katharina Suiter verzinsen. Außerdem gibt sie dem Tochtermann Joseph Lercher 1<br />

Wiesmahd im Adratsbach und der Katharina Suiter eine Wiesmahd in der langen Oyb.<br />

1774.597.1<br />

1774 März 3<br />

Maria Theresia Schwarzenbach verkauft 3 1/2 Metzensaat auf der Breite um 72 fl 30 kr<br />

dem Xaver Hitzelberger von Kreuzegg. Der Käufer solle aber das Geld noch in Händen<br />

behalten, weil das Grundstück dem Hans Georg Schwarzenbach von Lechbruck<br />

versetzt ist. Am 5. des Monats sollen die Gantschulden des Sebastian Schwarzenbach,<br />

die Praetension des Joseph Doser und die Verpfändungen an Hans Georg<br />

Schwarzenbach von Lechbruck verhandelt werden.<br />

1774.598.1<br />

1774 März 5<br />

Das von Anna Mayer erkaufte Vermögen wurde dem Johann Peter Eberle durch Martin<br />

Schwarz abgelöst. Nachdem Schwarz dafür bereits am 26. Februar 1773 an Auslage<br />

und Kaufsumme 335 fl 24 kr bezahlt hat, wird ihm heute das Gut an die Hand gegeben.<br />

Er hat bezahlt<br />

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