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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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[angerischen?] Waisen versetzt, doch verspricht der Verkäufer, es los zu machen.<br />

1779.794.1<br />

1779 April 11<br />

Hans Michl Suiter, Sattler in Ried, und seine Frau Maria Anna Schwarzenbach wollen<br />

altershalber ihre Wohnbehausung samt Kraut- und Wurzgarten im Anschlag zu 400 fl<br />

dem Sohn Hans Michl Suiter übergeben, nachdem der jüngere Sohn, dem die Heimat<br />

von Rechts und pfärrlichem Brauch wegen ansonsten gebührt, sich wegen seiner<br />

andauernden schlechten Gesundheit aus freien Stücken deren entschlagen und dafür<br />

durch Johann Baptist Rist 50 fl gefordert hat.<br />

Weiter übergeben sie 2 Metzensaat auf dem Koch und eine Wiesmahd im Ahornach im<br />

Wert zu 500 fl.<br />

An dem Gesamtanschlag darf der Sohn 300 fl Heiratsgut abziehen, außerdem muss er<br />

475 fl Schulden übernehmen, so dass er dem Vater noch 125 fl geben muss.<br />

Der Vater nimmt sich von der Übergabe noch aus den Haus[rat], den er zu seiner<br />

Arbeit braucht, den halben Kraut- und Wurzgarten, das vordere Baindele zu der<br />

Holzlöge und die auch Korn-Dörre. Der Sohn muss den Eltern jährlich 3 Klafter Scheiter<br />

und ein Klafter buchene Spreigel geben und ihnen lebenslang die obere Stube und<br />

Kammer, wo sodann.. [?]. Der Vater behält auch noch die freie Einlage auf der großen<br />

Böne für sich, die halbe Obertenne und die obere große Baind, welche nach der Eltern<br />

Ableben um 60 fl an den Insitzer fallen soll. Das Handwerkszeug des Vaters gehört<br />

dem Sohn Johann Georg Suiter, doch wenn landesabwesende Sohn Joseph Anton<br />

nach Hause kommen sollte, gehört es ihm. Statt dessen erhält Johann Georg das [.?.]<br />

Falls beide noch ledigen Söhne nicht heiraten sollten, haben sie in der oberen Stube<br />

und Kammer, welche auf des Sohnes Kosten herzustellen sind, lebenslang das<br />

Wohnrecht. Was Truhen und Kästen anbelangt, trifft es jeden zwei Stück, doch darf sie<br />

der Vater verteilen. Falls der übernehmende Sohn Haus und Hof verkaufen sollte,<br />

behält sich der Vater vor, es zum gleichen Preis übernehmen zu dürfen, damit es nicht<br />

in fremde Hände kommt. Da der Vater alle seine Felder dem Sohn versetzt [in Versatz<br />

stehen läßt], muss ihm auch der Sohn seinen Besitz - Haus, Hof, Kraut- und<br />

Wurzgarten, die 2 Metzensaat im Koch und die Wiesmahd im Ahornach - versetzen.<br />

1779.794.2<br />

1779 April 11<br />

Alois Stapf von Steinach verkauft seinen 3 Metzensaat Acker im Griz um ? fl an Hans<br />

Michl Waibel in Steinach.<br />

1779.797.1<br />

1779 April 18<br />

Franz Joseph ? von Heitlern verkauft um 82 fl 2 Metzensaat im Rieder Ösch an Johann<br />

Suiter in Ösch.<br />

1779.798.1<br />

1779 April 18<br />

Joseph Anton Schwarz von Steinach verkauft 2 Metzensaat unter der Gasse um 100 fl<br />

an Joseph Anton Mayer von Dorf.<br />

1779.799.1<br />

1779 April 18<br />

Barbara Scheitler, verwitwete Hannes, von Dorf verkauft unter Beistandsleistung des<br />

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