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Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

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Babel von Hinang.<br />

Laut Attest wurde die Wiesmahd im Ahorn von der Verstorbenen dem Martin Wetzer<br />

zugewidmet. Die anderen Erben geben jedoch an, daß diese Wiesmahd von der<br />

Erblasserin im Beisein von Herrn Pfarrer, Anton Babel und Lorenz Mayer dem Martin<br />

Doser zu Meilingen um 75 fl zugeordnet worden sei. Dagegen beharrt Martin Wetzer<br />

auf seiner Forderung, weshalb für den kommenden Tag eine gründliche Untersuchung<br />

anberaumt wird.<br />

1771.304.1<br />

1771 Nov. 9<br />

In der Nachlaßsache der verstorbenen Afra Wetzer erklärt Martin Wetzer, daß die<br />

Erblasserin in Gegenwart zweier Zeugen gesagt habe, ihr sei das Geld zu früh<br />

ausgegangen. Sie könne selbst keine Richtigkeit machen und noch viel weniger von<br />

Martin Wetzer eine Bezahlung verlangen. Sollte ihm etwas übrig bleiben, wäre hier und<br />

dort solches nachgelassen.<br />

Die anderen Erben wenden dagegen ein, daß Wetzer ohne Not am 10. und 23. ?<br />

abrechnen hätte können, nachdem er der Verstorbenen nichts weiter schuldig gewesen<br />

sei. Auch hätte eine Anhörung der beiden Zeugen damals stattfinden müssen. Sie<br />

hofften daher, daß es bei den früheren Abrechnungen und Protokollen sein Bewenden<br />

habe.<br />

Daraufhin gibt Martin Wetzer an, daß bei der damaligen Abrechnung die Anhörung der<br />

beiden Zeugen wegen Übereilung nicht gestattet worden sei, vielmehr habe man ihm<br />

gesagt, daß solches bei einer höheren Obrigkeit geschehen müsse. Er habe als alter<br />

Mann darum nachgesucht. [Text auf Kopie am Rand beschnitten!] Er berufe sich auf<br />

die Aussage dieser unparteiischen Zeugen.<br />

Die Erben erklären daraufhin, daß dem Wetzer ohne Beiziehung anderer Verwandter<br />

nicht zugestanden hätte, so viel Geld an sich zu nehmen und sie verlangen, daß es bei<br />

den angeschlossenen Protokollen bleibt.<br />

Abschließend sagt Wetzer, daß die verstorbene Afra Wetzer zu ihm allein Zutrauen<br />

gehabt habe und er auch der nächste Verwandte gewesen sei. Man könne ihm doch<br />

nicht anlasten, daß er auf Wunsch der Verstorbenen ihre häuslichen Angelegenheiten<br />

geführt habe. Was die Todfallgebühr betreffe, habe er der Herrschaft die [?] entrichtet<br />

und er werde bei der heurigen Todfall-Designation "mehrere Prob davon machen". Er<br />

bitte nochmals um Anhörung seiner Zeugen.<br />

Die Gegenpartei läßt nun vernehmen, daß Wetzer seine Zeugen schon eher angeben<br />

hätte sollen. Sie überlassen die Entscheidung amtlicher Erkenntnis und erklären<br />

abschließend, daß man dem Wetzer keineswegs etwas zu [entsprechen ?] gewillt sei,<br />

wenn er seinen Schaden durch unparteiische Zeugen oder Schriften darlegen könne.<br />

Wetzer gibt nun Lorenz Mayer, Felix Heer und Joseph Doser als Zeugen an, welche<br />

per Handgelübde folgende Aussagen machen:<br />

a) Lorenz Mayer, 47 Jahre, verheiratet<br />

Mayer sagt, daß er mit Heer zu dieser Abrechnung gerufen worden sei. Afra Wetzer<br />

habe gesagt, es solle den Martin Wetzer nichts irren, worauf sie sich die Hand<br />

gegeben hätten. Afra habe gelacht und gemeint, ihr sei das Geld zu früh<br />

ausgegangen. Auch habe Martin Wetzers Tochter Anastasia zu verstehen gegeben,<br />

daß, wenn 2 oder 300 [fl?] fehlen würden, sie es ersetzen wolle. Die Afra Wetzer<br />

habe aber nichts verlangt, sondern es aus- und absein lassen wollen.<br />

b) Felix Heer, 46 Jahre, verheiratet<br />

Heer sagt, daß er zur Afra Wetzer geholt worden sei. Dabei habe Martin Wetzer<br />

gesagt, wenn er ihr etwas schuldig sei, wolle er es bezahlen. Er wolle nichts<br />

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